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Nebelspalter Politik

Wenn der Staat zahlt: Warum Subventionen kritische Bürger folgsam machen

Dies gelesen: «Die Anzahl Kulturschaffender im engeren Sinn ist in den letzten rund zehn Jahren um über 30 Prozent gestiegen.» (Quelle: Bundesamt für Kultur, Kulturbotschaft 2025–2028)

Das gedacht: In der Kulturszene der Schweiz gibt es definitiv keinen Fachkräftemangel. Im Jahre 2010 gingen 72’000 Personen einer künstlerischen Haupterwerbstätigkeit im Kultursektor nach. Zehn Jahre später waren es 98’000.

Besonders ausgeprägt zeigte sich diese Entwicklung auf Hochschulstufe. Die Zahl der Absolventen aus den kunstorientierten Fachbereichen der Fachhochschulen stieg in von 2000 bis 2022 von rund 3’500 auf 10’600.

Immer weniger Publikum

Dumm nur, dass diese wundersame Vermehrung nichts mit einer steigenden Nachfrage nach kulturellen Angeboten zu tun hat. Ganz um Gegenteil.

Das Theater St.Gallen hat heute trotz eines bemerkenswerten Leistungsausweises rund ein Viertel weniger Besucher als vor fünfzehn Jahren. Im gleichen Zeitraum sanken die Kinoeintritte von 15 Millionen auf 10 Millionen – um über 30 Prozent.

Veränderungen im Publikumsverhalten, die durch die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik bestätigt werden. Das Interesse der Bevölkerung an klassischen Kulturbetrieben ist seit 2014 im Abwärtstrend. Freizeitaktivitäten ausser Haus verlieren an Bedeutung.

Wohlwollen der Politik

Ein stark steigendes Angebot bei gleichzeitig stark abnehmender Nachfrage – eigentlich ein Krisenszenario. Nicht so im Kulturbereich.

Aus einem einfachen Grund: Die Kulturszene lebt zu einem wichtigen Teil von der öffentlichen Hand. Insgesamt fliessen Steuergelder im Umfang von 3 Milliarden Franken in den Kulturbetrieb. Die Hälfte davon kommt von den Städten und Gemeinden. 40 Prozent von den Kantonen.

Die restlichen 10 Prozent bringt der Bund auf. Im vergangenen Jahr verabschiedete das Bundesparlament die Kulturbotschaft 2025 bis 2028 mit Finanzmitteln in der Höhe von insgesamt 987,9 Millionen Franken.

Der Kulturbetrieb hängt am Tropf des Staates. Ohne das Wohlwollen von Politik und Verwaltung geht nichts. Eine Übungsanlage mit wenig überraschenden Konsequenzen:

  1. Wer zahlt, befiehlt.

In der staatlichen Kulturpolitik geht es nicht nur um das Kulturschaffen an sich, sondern zusätzlich um die politische Agenda der Verwaltung und die Interessen der ihr nahestehenden Kulturbürokratie. Geld erhält, wer deren Erwartungen erfüllt.

Die Filmförderung des Bundes etwa knüpft ihre Fördergelder nicht nur an die Qualität einer Filmproduktion, sondern zusätzlich an Vorgaben wie nachhaltigen Ressourceneinsatz, anrechenbare Nachhaltigkeitsberatungen, ökologische Mindeststandards und Sensibilisierungsveranstaltungen

  1. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

Bereits die Minnesänger des 13. Jahrhunderts wussten, dass ihre Darbietungen der Vermehrung des Ruhms der adeligen Herrschaften zu dienen hatten. Nur wer die hohen Damen und Herren lobpreiste und von ihren Heldentaten erzählte, konnte auf Belohnung hoffen.

Dabei ist es bis heute geblieben. Finanzielle Abhängigkeiten erzeugen Loyalität. Aus kritischen werden folgsame Bürger. Dies zeigte sich beispielhaft während der Corona-Pandemie. Kulturschaffende gehörten zu den besonders lautstarken Befürwortern der vom Bundesrat angeordneten Eingriffe in die Grundrechte der Bürger.

Rot-grüne Parallelwelt

Nun kann man diesen Ausführungen zu Recht entgegenhalten, dass es sich bei den Kulturschaffenden um eine vergleichsweise kleine Gruppe von Personen handelt.

Nicht zu übersehen ist jedoch, dass wir es mit einem Spannungsfeld zu tun haben, das weit über die Kulturszene hinausgeht. Der wachsende Staatsapparat führt zu einer stetig zunehmenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die von öffentlichen Geldern abhängig sind und die für ihr privates Glück konsequenterweise auf mehr Staat und weniger Freiheit setzen.

Ausgeprägt zeigt sich diese Entwicklung in den grossen, vermeintlich progressiven Städten. Das einst so bieder-brave Bern, so Katharina Fontana in der NZZ, ist zu einer rot-grünen Parallelwelt geworden. Die Wählerschaft hat es sich mit gutbezahlten Stellen in der Verwaltung, beim staatsnahen Speckgürtel, bei den vielen rund ums Bundeshaus angesiedelten Nichtregierungsorganisationen und anderen subventionierten Lobbys wunderbar bequem eingerichtet.

Das nächste Powerplay: SRG-Halbierungsiniative

Die Fraktion der Staatsabhängigen bildet eine Loyalitätsgemeinschaft, die dank ihres zahlenmässigen Umfangs auch auf nationaler Ebene jede Volksabstimmung zu ihren Gunsten entscheiden kann.

Das nächste Powerplay der staatsnahen Subventionsjäger und Privilegiensammler erwartet uns mit der SRG-Halbierungsinitiative – nicht nur, aber auch aus der Kulturszene.

Einmal mehr werden die vereinigten Mike Müllers den Untergang der Schweiz beschwören und am Ende des Tages an das eigene Portemonnaie denken. Niemand schlachtet das Huhn, das goldene Eier in sein ganz persönliches Nest legt.

Erstpublikation am 27.1.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Warum das politische System der Schweiz Zukunft hat

Dies gelesen: «Regierungskrisen in Europa: Wo das Chaos regiert» (Quelle: Salzburger Nachrichten, 6.12.2024)

Das gedacht: Politische Instabilität ist der gemeinsame Nenner vieler europäischer Staaten. Regierungen kommen und gehen:

  • Frankreich hat mit Lecornu seit Beginn des Jahres 2024 bereits den fünften Regierungschef.
  • In Deutschland scheiterte die Ampel nach drei Jahren.
  • Österreich brauchte fünf Monate, bis nach den letzten Parlamentswahlen eine neue Regierung vereidigt werden konnte.
  • In Spanien gingen vor einigen Wochen Zehntausende auf die Strasse und forderten den Rücktritt des Ministerpräsidenten.
  • Glaubt man englischen Buchmachern, dann sind auch die Tage von Keir Starmer als Premierminister von Grossbritannien gezählt.

Technologischer und gesellschaftlicher Umbruch

Auffallend ist, dass diese Turbulenzen die einzelnen Staaten unabhängig von der institutionellen Ausgestaltung und unabhängig von aktuellen Mehrheitsverhältnissen treffen. Offensichtlich handelt es sich nicht um das Versagen einzelner Politiker, Parteien oder Ideologien, sondern um eine Systemkrise.

Ursache dieser Systemkrise ist der technologische und gesellschaftliche Umbruch. Digitalisierung, Globalisierung und Migration treiben die Aufspaltung der Gesellschaft in unterschiedliche Interessen- und Wertegemeinschaften voran.

Die einzelnen sozialen Milieus entfernen sich zusehends voneinander. Das Lebensgefühl eines Expats, der bei Google in Zürich arbeitet, hat mehr mit dem Alltag von Menschen aus San Francisco oder London zu tun als mit dem Leben im Toggenburg.

Zersplitterung der Parteienlandschaft

Diese als Fragmentierung der Gesellschaft beschriebene Entwicklung überfordert repräsentative Regierungsformen, in denen sich die Auseinandersetzung auf den Zweikampf von Regierung und Opposition reduziert. Immer geht es um die absolute Mehrheit, um Sieg oder Niederlage. Ein Muster, das der Vielfalt an gesellschaftlichen Konfliktlinien nicht gerecht wird.

Dies zeigt sich unter anderem im Niedergang der traditionellen Parteienlandschaft:

  • In Italien sind die einst mächtigen Volksparteien von der Bildfläche verschwunden. Angeführt wird die aktuelle Regierung von einer im Jahre 2012 gegründeten Partei.
  • Vergleichbares gilt für Frankreich. Der französische Präsident Macron gründete für seinen Wahlkampf eine eigene, als Bewegung aufgezogene politische Gruppierung.
  • Und selbst das Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland, das darauf angelegt ist, neuen Parteien das Leben möglichst schwer zu machen, kann die fortschreitende Zersplitterung der Parteienlandschaft nicht aufhalten.

Schweiz: Einzigartige Stabilität

Politische Veränderungen, die auch vor der Schweiz nicht haltmachen. Die SVP entwickelte sich vom Juniorpartner im Bundesrat zur mit Abstand stärksten Partei des Landes. Links der Mitte etablierten sich die Grünen und die Grünliberalen als eigenständige politische Kräfte.

Im Gegensatz zu unseren Nachbarländern führte die Ausdifferenzierung des Parteiensystems in der Schweiz nicht zu einer Regierungskrise. Seit der Wahl des ersten SP-Bundesrates im Jahre 1943 – vor 83 Jahren! – hat sich die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates nicht verändert. Verschiebungen gab es einzig in der zahlenmässigen Vertretung der einzelnen Parteien.

Diese einzigartige Stabilität macht zu einem wichtigen Teil den politischen Sonderfall und das wirtschaftliche Erfolgsmodell Schweiz aus. Ein Geschenk, das nicht vom Himmel gefallen ist. Vielmehr ist es die institutionelle Ausgestaltung, die unser politisches System so widerstandsfähig macht.

Konstruktives Neben- und Miteinander

Als Staatswesen mit vier Landessprachen, zwei starken Konfessionen mit teils gegensätzlichen Wertvorstellungen sowie mit grossen Unterschieden in der wirtschaftlichen Prägung einzelner Kantone war die Schweiz seit jeher auf ein konstruktives Neben- und Miteinander unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen und unterschiedlicher politischer Einheiten angewiesen.

Der Weg dazu führte und führt über Gemeinwesen, die von unten nach oben aufgebaut sind. Dazu gehören der Föderalismus und das Milizsystem. Beides steht für die in der Bundesverfassung festgeschriebene Vielfalt in der Einheit.

Vor allem aber ist es die direkte Demokratie, die Minderheiten eine starke Stimme gibt. Die politischen Prozesse der Schweiz zielen auf eine möglichst umfassende Beteiligung und Zustimmung aller relevanten politischen Akteure. Die Konsensorientierung ist eine unmittelbare Folge der Volksrechte.

Mut, den eigenen Weg zu gehen

Selbstverständlich ist auch in der Schweiz nicht alles Gold was glänzt. Auf allen Staatsebenen stecken wir in einem Reformstau. Der Föderalismus und das Milizsystem werden zunehmend ausgehöhlt. Die direkte Demokratie hat mit Blick auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft ihre Bewährungsprobe erst noch vor sich.

Dank ihres dezentralen, basisdemokratischen Staatsaufbaus verfügt die Schweiz jedoch im Gegensatz zu unseren Nachbarländern und zur Europäischen Union über die notwendigen institutionellen Voraussetzungen, um den Herausforderungen einer fragmentierten Gesellschaft gerecht zu werden.

Das politische System der Schweiz hat Zukunft. Vorausgesetzt, wir haben den Mut, unseren eigenen Weg zu gehen und die Besonderheiten unseres Staatswesens stärker zu gewichten als tagespolitisch motivierten Opportunismus.

Literatur: Weigelt K. (2025). Die Eidgenossenschaft im 21. Jahrhundert – Eine alte Idee für eine neue Zeit, Verlag NZZ Libro

Erstpublikation am 13.1.2026 auf www.nebelspalter.ch

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Mein Neujahrswunsch an den Bundesrat: Weniger Machtspiele, mehr Schweiz

Dies gelesen: Unser Staat ist im Gegensatz zu den meisten anderen subsidiär gebaut – also von unten nach oben. So gesehen ist eine Beschneidung der Gemeindekompetenzen eine staats- und ordnungspolitische Unverschämtheit. (Quelle: NR Jacqueline Badran, tagesanzeiger.ch, 26.10.2025)

Das gedacht: Nationalrätin Badran findet wie gewohnt starke Worte. Für einmal gilt ihr Ärger Bundesrat Rösti. Dieser will per Verordnung den Gemeinden die Einführung von Tempo-30-Zonen erschweren.

Kritisiert wird von Badran, dass die neue Regelung auf dem Verordnungsweg von oben diktiert wird, also ohne eine referendumsfähige Vorlage. Eine Argumentation, die durchaus etwas für sich hat.

Unsere Volksrechte sind ein hohes Gut. Jeder Versuch der Behörden, diese auszuschalten, macht zu Recht skeptisch.

Wenig glaubwürdig

Richtig ist auch die Feststellung von Badran, dass unser Staat von unten nach oben gebaut ist. Dies im Gegensatz zu allen unseren Nachbarstaaten.

Dumm nur, dass diese Worte aus der Feder einer SP-Frau wenig glaubwürdig klingen. Linke und Grüne stehen immer dann in der ersten Reihe, wenn es darum geht, staatliche Kompetenzen zu zentralisieren.

Ob in der Familien- und der Kulturpolitik, in der Raumplanung oder im Gesundheitswesen, Rot-Grün kennt nur eine Devise: Alles Gute kommt von oben.

In dieses schiefe Bild passt die Begeisterung der Linksparteien für die Rahmenverträge mit der EU. Denn eines steht fest: Die dynamische Übernahme von EU-Recht hat mit «von unten nach oben» etwa gleich viel zu tun wie ein Veggie-Burger mit einer St.Galler Bratwurst – nämlich gar nichts.

Keine linke Besonderheit

Nur, machen wir uns nichts vor. Der lockere Umgang mit Wertvorstellungen und Überzeugungen ist keine linke Besonderheit.

  • Erinnert sei etwa an die Wirtschaftsverbände, die vor einigen Wochen an einer Medienkonferenz die Kostenfalle Bürokratie beklagten, gleichzeitig aber an vorderster Front für das EU-Vertragspaket und die Übernahme von unzähligen EU-Gesetzen, EU-Richtlinien und EU-Verordnungen kämpfen.
  • In dieses Kapitel gehört auch der Ruf nach einem schlanken Staat. Wenn es jedoch konkret wird, führt auch bei bürgerlichen Politikern kein Weg an zusätzlichen Staatsangestellten vorbei – beispielsweise zur Einführung der Individualbesteuerung.
  • Vielfach hohl klingen auch Sparappelle von bürgerlicher Seite. Spätestens wenn es um die eigene Klientel in der Kultur, im Sport, in den Medien oder in der Regionalpolitik geht, spielt Geld keine Rolle mehr.

Ernsthaftigkeit statt Marketing

Gut möglich, dass Gedächtnislücken zum politischen Tagesgeschäft gehören. Schon Konrad Adenauer interessierte sich nicht für sein Geschwätz von gestern.

Wenn es allerdings um die langfristige Zukunft der Schweiz geht, darf die Öffentlichkeit von der Politik Ernsthaftigkeit statt politischen Marketings erwarten.

Ausserordentliches Vertrauen

Dies gilt ganz besonders für den Bundesrat. In einem internationalen Vergleich gaben in der Schweiz 62 Prozent der Befragten an, ihr Vertrauen in die Landesregierung sei hoch oder mässig hoch – im OECD-Durchschnitt sind es nur 39 Prozent.

Dieses ausserordentliche Vertrauen hat viel mit den Besonderheiten unseres politischen Systems zu tun. Dazu gehört, dass in unserer Konkordanzdemokratie der Bundesrat keine politische Kampftruppe ist.

Einzigartige Schweiz

Eine Tatsache, die zunehmend vergessen geht. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem EU-Vertragspaket. Mit dem abstimmungstaktisch motivierten Angriff auf das Ständemehr oder der Übernahme des Kampfbegriffs «Bilaterale III» beschädigt der Bundesrat das Vertrauen in unsere Institutionen.

Ein Flurschaden, der nicht so leicht zu korrigieren ist. Mit Blick auf den Jahreswechsel erlaube ich mir deshalb einen Neujahrswunsch: Ich wünsche mir, dass sich der Bundesrat von seinen Machtspielen verabschiedet und sich darauf besinnt, was die Schweiz einzigartig macht: unsere direkte Demokratie, unser Föderalismus, unser Milizsystem.

Erstpublikation am 30.12.2025 auf www.nebelspalter.ch

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Rahmenverträge: Von der schleichenden zur rasanten Machtübernahme durch die Verwaltung

Dies gelesen: «Die Kasse der Stadt St.Gallen ist klamm: Doch die Verwaltung wächst und wächst» (Quelle: tagblatt.ch, 1.12.2025)

Das gedacht: Die Stadt St.Gallen ist definitiv kein Wachstumswunder. Mit Ausnahme der Stadtverwaltung. Diese legt laufend zu. Während der letzten sieben Jahre erhöhte sich die Belegschaft um 200 Stellen und damit um 8,2 Prozent. In der gleichen Zeit wuchs die Wohnbevölkerung um 4,5 Prozent.

Auch die Verwaltung des Kantons St.Gallen beschäftigt heute rund 400 Mitarbeiter mehr als vor sieben Jahren. Der Personalaufwand stieg um über 100 Millionen Franken.

Das Schauermärchen vom Kaputtsparen

Vergleichbares kennen wir nicht nur aus vielen anderen Städten und Kantonen, sondern auch von der Bundesverwaltung. Auch hier gibt es ein strukturelles Defizit. Und auch hier beklagt die reaktionäre Linke, dass der Staat auf Kosten der Staatsangestellten kaputtgespart werden soll.

Ein Schauermärchen. Geht es nach dem bundesrätlichen Budgetvorschlag, dann soll im kommenden Jahr der Personalbestand um weitere 378 auf knapp 39’500 Vollzeitstellen aufgestockt werden.

Arbeit lässt sich wie Gummi dehnen

Diese Entwicklung ist kein Zufall. Bürokratische Strukturen tendieren zur Selbsterhaltung und Selbstverstärkung. Dies gilt für den Staat und die Wirtschaft. Ein Phänomen, das C. Northcote Parkinson vor siebzig Jahren mit Witz und Ironie dokumentierte.

Parkinson zeigte auf, dass sich Arbeit wie Gummi dehnen lässt. Die Zeit, die für eine Arbeit zur Verfügung steht, wird ausgefüllt. Die Zahl der Beamten oder Angestellten, so Parkinson, steht in keiner Beziehung zu der Menge der vorhandenen Arbeit.

Seine Thesen illustrierte Parkinson mit der britischen Militärverwaltung nach Ende des 1. Weltkrieges.

Umstände, die uns bekannt vorkommen:

  • Im Jahre 2000 arbeiteten 12’385 Personen für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS. Heute sind es rund 12’500.
  • Allerdings, im Jahre 2000 betrug der Sollbestand 400’000 Armeeangehörige. Heute sind es rund 140’000.

Eine gleichbleibende Zahl an Staatsangestellten verwaltet eine immer kleinere Zahl an Soldatinnen und Soldaten.

Übermacht der Verwaltung

In der veröffentlichten Meinung wird der ausufernde Staatsapparat in der Regel als finanzpolitische Herausforderung diskutiert. In Tat und Wahrheit geht es aber um weit mehr.

Hinter der steigenden Zahl an Staatsangestellten steht immer eine Ausweitung des staatlichen Aufgaben- und Kompetenzbereichs. Im Grunde genommen läuft es auf eine schleichende politische Machtübernahme durch die Verwaltung hinaus.

Bestätigt wird diese Feststellung durch eine in der NZZ zitierte Studie zur Gesetzgebung und Gesetzesqualität auf Bundesebene. Untersucht wurden 447 Gesetzesprojekte und Verfassungsrevisionen. 255 davon gingen auf die Initiative der Verwaltung zurück, also mehr als 60 Prozent.

Nimmt man die Verordnungen hinzu, die in dieser Studie aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden konnten, wird erst recht deutlich, wie gross die Übermacht der Verwaltung ist.

Volk und Parlament als Zuschauer

Die grosse Mehrheit der Gesetzesprojekte widerspiegelt nicht den Gestaltungswillen des Parlaments oder des Stimmvolks, sondern die politische Agenda der Bundesverwaltung. Diese ist, wie das Abstimmungsverhalten der Stadt Bern vermuten lässt, weit links zu Hause.

Eine Entwicklung, die unsere Gemeinwesen von den Füssen auf den Kopf stellt. Das Primat der Verwaltung tritt an die Stelle des Primats der Politik. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den EU-Rahmenverträgen.

Um dies zu verstehen, genügt ein Blick in den Erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Die ganze Angelegenheit ist derart kompliziert, dass – wenn überhaupt – nur noch einige wenige Experten der Verwaltung den Durchblick haben.

Vor allem aber sind es die institutionellen Regeln, die das Volk und das Parlament auf die Zuschauertribüne verbannen. Die fortlaufende Rechtsübernahme höhlt die Substanz der demokratischen Rechte aus – so Professor Mathias Oesch, der wohl bekannteste EU-Turbo unter den Staatsrechtlern

Von der schleichenden zur rasanten Machtübernahme

Dies alles weiss auch die Verwaltung. Und trotzdem – oder wohl gerade deshalb – wird die staatspolitische Dimension der Rahmenverträge von den verantwortlichen Chefbeamten konsequent heruntergespielt.

Aus verständlichen Gründen. Die dynamische Rechtsübernahme verschiebt die Gewichte in wesentlichen Dossiers endgültig von den gewählten Institutionen zu den Staatsangestellten und zu den Gerichten. Und dies erst noch auf einen Schlag.

Die Rahmenverträge machen aus der schleichenden eine rasante Machtübernahme durch die Verwaltung. Eine Tatsache, die kein bundesrätliches Demokratiemanagement und keine staatlich finanzierte Desinformationskampagne aus der Welt schaffen kann

Literatur: Parkinson, C.N. (1959). Parkinsons Gesetz, Schuler Verlagsgesellschaft Stuttgart

Erstpublikation am 16.12.2025 auf www.nebelspalter.ch

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Warum Konzerne das EU-Vertragspaket lieben – KMU jedoch skeptisch bleiben

Dies gelesen: «Vorstand des Gewerbeverbands beurteilt EU-Verträge kritisch und empfiehlt eine Abstimmung mit Ständemehr» (Quelle:  SGV, Medienmitteilung, 17.10.2025)

Das gedacht: Für economiesuisse und den Arbeitgeberverband ist die Sache sonnenklar: Es führt kein Weg am EU-Vertragspaket vorbei. Im Vorstand von economiesuisse fiel der Entscheid mit 69:1 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Wesentlich zurückhaltender der Schweizerische Gewerbeverband. Dieser kritisiert in seiner Vernehmlassung das EU-Vertragspaket:

  • Befürchtet wird eine Zunahme an Bürokratiekosten, eine Stärkung der Bundesverwaltung und eine Schwächung der demokratischen Einflussmöglichkeiten der KMU und der Schweizer Stimmbevölkerung.
  • Darüber hinaus fordert der Gewerbeverband, dass die Abstimmung zum EU-Paket dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr unterstellt wird.

Soviel zur verbandspolitischen Ausgangslage. Was steckt nun aber hinter der unterschiedlichen Haltung von Gewerbeverband und economiesuisse?

Konzerne vs. KMU – darum geht es

Auf einen ersten Blick lässt sich die Haltung des Gewerbeverbandes mit der Binnenmarktorientierung vieler Mitgliedunternehmen erklären.

Für ein Bauunternehmen, das den Schweizer Markt bearbeitet, hat die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten eine andere finanzielle Bedeutung als für eine international aufgestellte Herstellerin von Medizinalprodukten.

Geht man allerdings der Sache auf den Grund, dann zeigen sich die wesentlichen Unterschiede in den beiden Vernehmlassungen nicht in technischen Fragestellungen, sondern in der Beurteilung der institutionellen Regeln.

Die Vertreter des Gewerbes bewerten die dynamischen Rechtsübernahme weit kritischer als grosse Teile der Konzernwirtschaft.

Aus gutem Grund:

  1. Bürokratiekosten benachteiligen kleinere Unternehmen

Schon vor Jahren ergab eine durch das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (heute SECO) in Auftrag gegebene Studie, dass in Kleinstunternehmen mit 1 – 9 Mitarbeitern die administrativen Belastungen bedingt durch ihren Fixkostencharakter pro Kopf doppelt so viel kosten wie in Unternehmen mit 10 – 49 Angestellten.

Erst recht zeigt sich dieses Ungleichgewicht im Verhältnis zur Konzernwirtschaft. Skaleneffekte führen in grossen Unternehmungen zu einer im Verhältnis tieferen administrativen Belastung.

Dies gilt auch für die Regulierungskosten bei einer Übernahme von EU-Recht. Diese können von Grossunternehmen auf weit mehr Mitarbeiter verteilt werden. Ein Kostenvorteil, der die kleineren und mittleren Unternehmen benachteiligt.

Nicht weniger wichtig: Als Eintrittshürde schützen staatliche Regulierungen etablierte Unternehmen vor kleinen, aufstrebenden Konkurrenten. In dieses Bild passt die Forderung von OpenAI-Chef Sam Altman nach einer staatlichen Regulierung der künstlichen Intelligenz. Konzerne liebe Regulierung, so der Tages-Anzeiger.

  1. Unternehmer sind schlechte Befehlsempfänger

Das Institut für Unternehmensführung an der Fachhochschule Nordwestschweiz untersucht regelmässig die Motive, welche hinter dem Schritt zur Selbständigkeit stehen. Mit deutlichem Abstand an der Spitze stehen:

  • das Streben nach Unabhängigkeit
  • das Verfolgen einer sinnvollen Tätigkeit
  • die Durchsetzung eigener Ideen
  • das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung.

Die Hoffnung auf ein besseres Einkommen und ein höheres Ansehen spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Diese Absichten kommen an zehnter, respektiver zwölfter Stelle.

Privates Unternehmertum hat sehr viel mit der Absicht zu tun, selbst entscheiden und eigenverantwortlich handeln zu können.

Unternehmer sind schlechte Befehlsempfänger. Im Gegensatz zu vielen Konzernmanagern sind sie nicht bereit, ihre politischen Einflussmöglichkeiten einer weitergehenden Integration in die EU zu opfern.

Unterschiedliche Strukturen mit unterschiedlichen Spielregeln

In der Gegenüberstellung von kleineren und mittleren Unternehmen und Konzernwirtschaft geht es nicht darum, wer besser oder schlechter ist. Entscheidend ist vielmehr, dass es um unterschiedliche Strukturen mit unterschiedlichen Spielregeln und unterschiedlichen Bedürfnissen geht.

Vergleichbares gilt für das Verhältnis der Schweiz zu Brüssel. Das von unten nach oben gebaute politische System der Schweiz und die verwaltungs- und justizlastige Europäische Union sind nicht kompatibel. Diese Tatsache lässt sich mit keiner Werbekampagne und keiner Bundesratsrede aus der Welt schaffen.

Die dynamische Rechtsübernahme und die Übersteuerung unserer Institutionen durch den Europäischen Gerichtshof gehen an die Substanz unserer direkten Demokratie. Auf der Strecke bleibt das Erfolgsmodell Schweiz.

Unbeantwortet bleibt mit dieser Feststellung die Frage, warum viele Vertreter der Konzernwirtschaft dies nicht sehen wollen. Mangelt es an staatspolitischem Sachverstand oder fehlt ganz einfach die Bereitschaft und der Mut, öffentlich Stellung zu beziehen?

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Verfassungsbruch mit Ansage: Wie das Vernehmlassungsverfahren dem EU-Vertragspaket geopfert wird

Dies gelesen: «Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.» (Quelle: Bundesverfassung Art. 147)

Das gedacht: Der verfassungsmässige Auftrag ist glasklar. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, bei jeder Verfassungsänderung, bei allen Gesetzesvorlagen, völkerrechtlichen Verträgen und bei allen Verordnungen und anderen Vorhaben von grosser Bedeutung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Geregelt sind die Einzelheiten im Bundesgesetz und in der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren.

Sonderfall Schweiz

Das Vernehmlassungsverfahren ist eine unmittelbare Konsequenz der direkten Demokratie. Die Einbindung der Kantone, der Parteien und Verbände in das Gesetzgebungsverfahren zielt darauf ab, durch einen vorgängig erzielten Kompromiss ein späteres Referendum zu vermeiden.

Darüber hinaus macht es die breite Öffentlichkeit zu Beteiligten, erhöht die Legitimation von neuen Vorschriften, entschärft Konflikte und sorgt für politische Stabilität. Das Vernehmlassungsverfahren ist ein entscheidendes Element des politischen Sonderfalls Schweiz.

Dynamische Rechtsübernahme

Und damit soll nun Schluss sein. Geht es nach dem Bundesrat, dann wird die Schweiz in Zukunft in wesentlichen Dossiers die Gesetze und Richtlinien der EU-Kommission und des EU-Parlaments «dynamisch» übernehmen. Die Mitwirkung der Schweiz beschränkt sich auf die Mitsprache von Verwaltungsangestellten im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping».

In den wenigen Fällen, in denen die neuen EU-Vorschriften eine Gesetzesänderung in der Schweiz erfordern, gilt weiterhin das Referendumsrecht. Das Schweizer Volk kann ja oder nein sagen. Mehr nicht.

Unhaltbare Mogelpackung

Auf der Strecke bleibt das Vernehmlassungsverfahren. In dreifacher Hinsicht eine unhaltbare Mogelpackung:

  1. Die Vernehmlassung zum EU-Vertragspaket ist keine Vernehmlassung

Das Vernehmlassungsverfahren gibt den Kantonen, Parteien und Verbänden die Möglichkeit, Änderungen vorzuschlagen und so auf den Inhalt eines Gesetzesentwurfes Einfluss zu nehmen. Das EU-Vertragspaket jedoch liegt als pfannenfertiges Endprodukt vor, inhaltliche Korrekturen sind nicht mehr möglich. Entweder ist man dafür oder dagegen. Die innenpolitische Handlungsfreiheit beschränkt sich auf Beruhigungspillen in der Form sogenannter flankierender Massnahmen. Mit einer Vernehmlassung im Sinne der Bundesverfassung hat dies nichts zu tun.

  1. Der erläuternde Bericht betreibt Desinformation

Im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens schreibt der Bundesrat, dass «die Verfahren für die dynamische Rechtsübernahme (…) im Einklang mit den bestehenden innerstaatlichen Verfahren» stehen. Dies ist schlicht und einfach falsch. Da wohl kaum ein Bundesrat den 931-seitigen erläuternden Bericht gelesen hat, ist davon auszugehen, dass diese Behauptung Teil der Desinformationsstrategie der Bundesverwaltung ist.

  1. Die dynamische Rechtsübernahme verletzt die Bundesverfassung

Die EU wird nie eine Vernehmlassung gemäss Art. 147 der Bundesverfassung durchführen. Das Konzept der dynamischen Rechtsübernahme steht im Widerspruch zur Bundesverfassung, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Korrekterweise müsste Art. 147, so Professor Richli, wie folgt ergänzt werden: «Vorbehalten sind rechtsetzende Bestimmungen, welche die europäische Union im Bereich der Binnenmarktabkommen zwischen der Schweiz und der Union erlässt.»

Materielle Änderung der Bundesverfassung

Wie Professor Richli in seinem Referat am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik IWP an der Universität Luzern überzeugend darlegt, ändert das EU-Vertragspaket den materiellen Gehalt der Bundesverfassung.

Dies gilt nicht nur für das Vernehmlassungsverfahren (Art. 147 BV), sondern auch für die Gesetzgebungskompetenz der Bundesversammlung (Art. 163), die Verordnungskompetenz des Bundesrates (182) und die Kompetenzen des Bundesgerichts (Art. 189).

Angesichts dieser tiefgreifenden Verschiebungen im institutionellen Gefüge der Schweiz gibt es für den Abstimmungsmodus nur eine korrekte Antwort: Das EU-Vertragspaket ist dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Für die Annahme braucht es das Volks- und das Ständemehr.

Im Schnellzug in Richtung Europa unterwegs

Dass die Befürworter des EU-Vertragspakets aus opportunistischen Gründen für das fakultative Referendum eintreten, ist halbwegs nachvollziehbar. Der Zweck heiligt die Mittel. Auch in der Politik.

Inakzeptabel ist aber, wenn sich der Bundesrat aus politischen und taktischen Gründen gegen das Ständemehr ausspricht. Dies in der Absicht, die Hürden für das EU-Vertragspaket möglichst niedrig zu halten.

Im Gegensatz etwa zu Deutschland ist in unserem Staatsverständnis die Regierung keine parteipolitische Kampftruppe. Auch die Konsensdemokratie ist eine unmittelbare Folge der Volksrechte.

Eine Tatsache, die im Bundesrat und in den Propagandaabteilungen der Bundesverwaltung zunehmend vergessen geht. Offensichtlich sind wir auch in diesem Zusammenhang im Schnellzug in Richtung Europa unterwegs.

Erstpublikation am 18.11.2025 auf www.nebelspalter.ch

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Institutionelle Anbindung mit Nebenwirkungen: Der Fall der ETH-Studiengebühren

Dies gelesen: «Das neue Vertragspaket beschert manchen Hochschulen hohe Verluste.» (Quelle: Tages-Anzeiger, 1.11.2025)

Das gedacht: Langsam aber sicher lichtet sich der Nebel rund um das EU-Vertragspaket. Selbst im Tages-Anzeiger. Dies zeigt ein aktueller Artikel zu den finanziellen Konsequenzen der Übernahme von EU-Recht für unsere Hochschulen.

Allerdings beschreibt die Tagi-Journalistin nur die halbe Wahrheit. In Tat und Wahrheit geht es um mehr als um Franken und Rappen. Um dies zu verstehen, muss man die ganze Geschichte erzählen:

Top-Qualität zum Schnäppchenpreis

Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH) und Lausanne (EPFL) gehören zu den besten Universitäten der Welt. Gemäss dem Ranking des Fachmagazins «Times Higher Education» ist die ETH Zürich die führende Hochschule Kontinentaleuropas. Angeführt wird die Liste von Universitäten in den USA und in Grossbritannien. Die Universitäten des EU-Raums folgen auf den hinteren Plätzen.

Finanziert wird der ETH-Bereich in erster Linie durch die Steuerzahler. Gemäss dem Finanzbericht des ETH-Rats gab es im Jahre 2024 über die Trägerfinanzierung und Forschungsbeiträge rund 3200 Mio. Franken aus der Bundeskasse.

Vergleichsweise bescheiden waren dagegen die Einnahmen aus Studiengebühren und der Weiterbildung: 61 Mio. Franken. Dies bei Studiengebühren von 1460 Franken pro Jahr. Die ETH Zürich und die EPFL Lausanne liefern ihren Kunden Top-Qualität zum Schnäppchenpreis.

Von Bildungsausländern überrannt

Nirgendwo auf der Welt gibt es für so wenig Geld so viel Bildungsqualität. Die US-Eliteunis beispielsweise verlangen 50’000 bis 60’000 Franken pro Jahr.

Dass angesichts dieser Ausgangslage die beiden Hochschulen von Ausländern überrannt werden, überrascht nicht:

  • An der ETH Zürich kamen im Jahre 2000 16 Prozent der Studentinnen und Studenten aus dem Ausland. Heute sind es 40 Prozent.
  • In Lausanne stieg der Anteil von 28 auf 60 Prozent. Die überwiegende Mehrheit kommt aus Frankreich.

Höhere Studiengebühren für Ausländer

In der Zwischenzeit hat der Spardruck auch bei den Beratungen zu den Bundesbeiträgen für den ETH-Bereich seine Spuren hinterlassen. Am 12. September 2024 folgte der Ständerat dem Nationalrat und entschied, dass ETH-Studenten aus dem Ausland künftig dreimal höhere Studiengebühren bezahlen müssen.

Auf das Herbstsemester 2025 wurden die Studiengebühren für Ausländer an der ETH Zürich und der EPFL Lausanne verdreifacht. Sie betragen neu 4380 Franken pro Jahr.

Für viele eine Selbstverständlichkeit. Auch für die Studenten aus dem Ausland. Die Erhöhung der Studiengebühren hat zu keinem Rückgang an Anmeldungen geführt.

Brüssel diktiert

Das Schweizer Parlament hat allerdings die Rechnung ohne den Wirt in Brüssel gemacht. Gleichzeitig mit den Diskussionen im Bundesparlament zogen die Verhandlungsdelegationen zum EU-Vertragspaket den differenzierten Studiengebühren den Stecker.

Geht es nach dem am 20.12.24 verabschiedeten EU-Vertragspaket, dann muss die Schweiz künftig bei EU-Bürgern den Nichtdiskriminierungsansatz anwenden. Unterschiedliche Studiengebühren werden von der EU-Bürokraten nicht akzeptiert.

Gemäss dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation fehlen damit dem ETH-Bereich rund 23 Millionen Franken. Bezahlt werden müssen diese von den Studentinnen und Studenten aus dem Inland oder vom Schweizer Steuerzahler.

Worum es beim EU-Vertragspaket geht

Offensichtlich braucht es das seltsame Gleichheitsverständnis von EU-Funktionären um zu verstehen, dass differenzierte Studiengebühren an hochsubventionierten Hochschulen etwas mit Diskriminierung zu tun haben.

Immerhin, etwas Gutes hat die ganze Angelegenheit. Sie zeigt, worum es bei der institutionellen Anbindung an die EU wirklich geht:

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht von Bern nach Brüssel

Die Diskussionen und Entscheidungen im Schweizer Parlament zu den Studiengebühren von Ausländern waren nicht mehr als eine Luftnummer. Die Musik spielt in Brüssel.

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht vom Parlament an die Verwaltung

Entscheidende Fragen werden nicht mehr von gewählten Volksvertretern, sondern in der Logik der EU-Kommission von Verwaltungsangestellten entschieden.

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht von der Öffentlichkeit in die Sitzungszimmer.

Die Diskussionen zur Anpassung der Studiengebühren in der Schweiz wurden von einer intensiven, fair geführten medialen Diskussion begleitet. Ganz anders der Entscheid in Brüssel. Dieser fiel hinter verschlossenen Türen.

Ein Schaden, der nicht zu reparieren ist

Wirklich bedenklich ist aber nicht nur die angedachte Entmachtung der Schweizer Politik und des Schweizer Volkes. Nicht weniger ärgerlich ist die Dreistigkeit, mit der uns Bundesrat und grosse Teile der Befürworter des EU-Vertragspakets weiss machen wollen, dass sich mit der institutionellen Anbindung an die EU im Grunde genommen nichts ändert.

Das Beispiel der Studiengebühren für Ausländer beweist das Gegenteil. Wer diese Tatsache leugnet, verspielt das Fundamt jeder funktionierenden Demokratie: Das Vertrauen in die Behörden und in die Institutionen. Ein Schaden, der nicht zu reparieren ist.

Erstpublikation am 4.11.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Am Ende helfen nur leere Kassen: Der Abschied vom Regulierungswahn

Dies gelesen: «Neue Regeln für die Innenstadt: Das gilt für Gartenbeizen und Läden» (Quelle: Tagblatt, Stadtticker, 20.8.2025)

Das gedacht: Ein neuer Leitfaden der Stadt St.Gallen erklärt den Restaurantbetreibern, «wie Einrichtungen auf öffentlichem Grund für die Aussengastronomie platziert werden dürfen».

Dies im Zusammenhang mit durchaus positiven Nachrichten. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Strassencafés in der Stadt St.Gallen mehr als verdoppelt. Vieles, was früher verboten war, ist heute erlaubt. Dies gilt auch für die Ausstattung der Restaurants.

Ordnung muss sein

Allerdings, ganz so einfach ist die Sache nicht. Wer als Gastronom im Sommer seine Gäste auf der Strasse bedienen will, braucht nicht nur eine Bewilligung der Polizei, sondern zusätzlich eine Baubewilligung. Ordnung muss sein.

Dazu gehört beispielsweise, dass der Abstand zwischen zwei Kübelpflanzen mindestens 2 Meter betragen muss. Oder, dass nur eine dezent wirkende Beleuchtung mit warmweissem Licht zulässig ist. Nicht erlaubt sind Bartheken aus Scheiterbeigen und Schwartenbrettern sowie Loungemöbel und Wärmestrahler.

Overkill an gesetzlichen Grundlagen

Über Sinn oder Unsinn der einzelnen Vorschriften kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Der ganz normale Wahnsinn liegt denn auch nicht in den Massnahmen an sich als vielmehr im Overkill an gesetzlichen Grundlagen.

 Um dies zu verstehen, genügt ein Blick in die gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Bewilligung eines Strassencafés berücksichtigt werden müssen:

  • Schweizerisches Umweltschutzgesetz (USG)
  • Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV)
  • Behindertengleichgestellungsgesetz (BehiG)
  • Verkehrsregelverordnung (VRV, Art. 41)
  • Kantonales Strassengesetz (StrG – sGS 732.1, Art. 17 und 21)
  • Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG – sGS 731.1)
  • Städtisches Immissionsschutzreglement (ISR – SRS 751.1)
  • Städtische Bauordnung (BO – SRS 731.1)
  • Städtisches Reklamereglement (SRS 731.2.)
  • Städtische Gebührentarife der Stadtpolizei (SRS 412.112)

Dazu kommen rechtsverbindliche Normen, die von privaten Organisationen wie dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA erlassen werden, sogenanntes Soft Law:

  • Schweizer Norm SN/SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»
  • Schweizer Norm SN 640.070 «Fussgängerverkehr, Grundnorm»
  • Schweizer Norm SN/VSS 640.075 «Fussgängerverkehr, Hindernisfreier Verkehrsraum»
  • Richtlinien «Behindertengerechte Fusswegnetze», Fachstelle Hindernisfreie Architektur

Mit anderen Worten, um 2 Kübelpflanzen, 4 Tische und 8 Stühle auf die Strasse zu stellen, braucht es 10 Gesetze und 4 Regelwerke von privaten Vereinen.

Dieses Dickicht an gesetzlichen Vorschriften erklärt, weshalb es heute selbst für banale staatliche Handlungen einen Hochschulabschluss braucht. Die Akademisierung der Staatsverwaltung hat nichts mit den zu erledigenden Aufgaben zu tun. Vielmehr ist diese eine direkte Folge der Überregulierung. Der gesunde Menschenverstand hat keine Chance.

Gesetzgebungsmaschine läuft auf Hochtouren

Dass die überbordende Bürokratie jede Eigeninitiative beschädigt und den Staatshaushalt ruiniert, hat in der Zwischenzeit jedes Kind begriffen. Selbst die EU-Kommission hat neue Vorschläge für weniger Bürokratie und einfachere Vorschriften für Unternehmen angenommen. Dies mit dem Ziel, die EU-Wirtschaft wohlhabender und wettbewerbsfähiger zu machen

Auch Bundesbern beschäftigt sich regelmässig mit dem Kampf gegen die Bürokratie. Dazu gehört eine eigene ausserparlamentarische Kommission. Das KMU-Forum verabschiedet Massnahmen zur Reduktion der administrativen Belastung der Unternehmen.

Mit zweifelhaftem Erfolg. Die Gesetzgebungsmaschine läuft auf Hochtouren. Das Schweizer Landesrecht umfasste im Jahre 2020 über 37’000 Seiten. Eine Zunahme von 46 Prozent innerhalb von 16 Jahren.

Das Parlament hat deshalb zur Senkung der Regulierungskosten ein weiteres Gesetz nachgelegt, das Unternehmensentlastungsgesetz. Dieses setzt auf verwaltungsinterne Prüfpflichten, eine Regulierungskostenabschätzung, ein Monitoring, Bereichsstudien und eine regelmässige Berichterstattung durch den Bundesrat.

Wer abnehmen will, muss weniger essen

Nur, machen wir uns nichts vor. Jeder Versuch, die überbordende Bürokratie mit zusätzlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Checklisten in den Griff zu bekommen, ist zum Scheitern verurteilt. Auch dieses Feuer lässt sich nicht mit Benzin löschen.

Wer abnehmen will, muss weniger essen. So einfach ist es. Dies gilt auch für unsere Gemeinwesen. Erst wenn das Geld ausgeht, werden sich Politik und Verwaltung von ihrem Regulierungswahn verabschieden.

Die leeren Kassen im Bund und in vielen Kantonen und Gemeinden sind ein Glücksfall. Strukturelle Defizite zwingen uns, den Gürtel enger zu schnallen, die Bürokratie abzubauen und die Staatstätigkeit auf das Notwendige zu beschränken.

Gelingt dies nicht, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch bei uns Kettensägen zum Thema werden. Spätestens dann wird es niemanden mehr interessieren, welcher Abstand zwischen zwei Kübelpflanzen den Vorstellungen der Verwaltung gerecht wird.

Erstpublikation am 21.10.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Economiesuisse: Wenn die direkte Demokratie zur Nebensache wird

Dies gelesen: «Die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren sind vorbehalten und entsprechende Fristen sind garantiert (…). Damit bleiben sämtliche verfassungsrechtlichen Erfordernisse der Schweiz gewahrt, inklusive die Volksrechte. (Quelle: economiesuisse, Vernehmlassung Paket Schweiz-EU)

Das gedacht: Der Vorstand von economiesuisse unterstützt das EU-Vertragspaket. Ohne Wenn und Aber. Besonders angetan ist man von der dynamischen Rechtsübernahme. Diese, so economiesuisse, liegt im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz.

Nicht angesprochen wird in der Vernehmlassung von economiesuisse das Spannungsfeld von dynamischer Rechtsübernahme und direkter Demokratie. Man begnügt sich mit der Feststellung, dass die verfassungsrechtlichen Erfordernisse gewahrt bleiben. Eine Verkürzung der direkten Demokratie auf den Abstimmungssonntag, die jedes Verständnis für das politische System der Schweiz vermissen lässt.

Zwangsheirat statt Liebesbeziehung

Wer sich allerdings mit der Geschichte der Volksrechte befasst, den kann das fehlende Verständnis von economiesuisse für den politischen Sonderfall Schweiz nicht wirklich überraschen. Seit jeher gleicht das Verhältnis der Spitzenverbände der Wirtschaft zur direkten Demokratie mehr einer Zwangsheirat als einer Liebesbeziehung:

  • Die Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums im Jahre 1874 richtete sich gegen das «System Escher». Alfred Escher, visionärer Wegbereiter der modernen Schweiz, dreifacher Nationalratspräsident, Eisenbahnpionier und Gründer der ETH, der Schweizerischen Kreditanstalt und der Rentenanstalt verkörperte wie kein anderer im jungen Bundesstaat die wirtschaftliche und politische Machtkonzentration in den Händen einer freisinnig-liberalen Elite. Dagegen setzte sich die direktdemokratische Bewegung zur Wehr.
  • Dem eigenen Selbstverständnis entsprechend vertraute der Vorort, der 1870 gegründete Spitzenverband von Industrie und Handel, auf Absprachen hinter verschlossenen Türen. Der Vorort-Direktor verstand sich als achter Bundesrat. Die direktdemokratische Auseinandersetzung überliess man mit vornehmer Zurückhaltung den Bodentruppen von Gewerkschaften und Gewerbeverband.
  • Trotz veränderter politischer Rahmenbedingungen hat sich bis heute daran nichts geändert. Economiesuisse, die Nachfolgeorganisation des Vororts, hat noch nie eine eigene Volksinitiative oder ein eigenes Referendum lanciert. Economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband sind nicht referendumsfähig.
  • Verstärkt wird die Distanz der Konzernwirtschaft zur direkten Demokratie durch die Tatsache, dass die Hälfte der Geschäftsleitungsmitglieder der 100 grössten Arbeitgeber keinen Schweizer Pass Für viele ausländische Konzernmanager ist das politische System der Schweiz mit seinen Initiativen und Referenden, mit dem Föderalismus und dem Milizsystem in Politik und Armee ein Buch mit sieben Siegeln.

Einzigartige Stabilität

Für economiesuisse ist die direkte Demokratie bestenfalls Nebensache. Eine Haltung, die der besonderen Bedeutung des politischen Systems für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz nicht gerecht wird:

  • Die direkte Demokratie zwingt die Politik zu einer umfassenden Beteiligung aller relevanten politischen Akteure. Dazu gehört die Vielparteienregierung. Brandmauern als Mittel des Machterhalts funktionieren nicht.
  • Das Initiativrecht durchbricht das Anbieter-Monopol der etablierten Parteien und ermöglicht, im parlamentarischen Prozess nicht berücksichtigte Anliegen und insbesondere neue Themen frühzeitig auf die politische Agenda zu setzen.
  • Referenden garantieren, dass umstrittene Gesetzesvorlagen von der Mehrheit des Stimmvolks getragen werden. Bei uns gibt es keinen Green Deal und kein Heizungsgesetz, das gegen die Mehrheit der Bevölkerung verabschiedet werden kann.

Die Konsensorientierung ist eine unmittelbare Folge der direkten Demokratie. Der breit abgestützte Kompromiss macht den Unterschied und erklärt nicht nur die einzigartige Stabilität des politischen Systems, sondern auch die mit dieser Stabilität verbundene Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort.

Schmerzliche Niederlagen

In der jüngeren Vergangenheit musste die Wirtschaft an der Urne zahlreiche schmerzliche Niederlagen akzeptieren. Erinnert sei etwa an die Reform der beruflichen Vorsorge, die Vorlage für den Autobahnausbau oder die 13. AHV-Rente. Selbst der extremen Konzernverantwortungsinitiative stimmten 50,7 Prozent des Stimmvolkes zu.

Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und zunehmend auch der Gewerbeverband dringen mit ihren Argumenten nicht mehr bis zu den Stimmbürgern durch. Viele sprechen von Entfremdung.

Eine Fehlentwicklung, die sich im Zusammenhang mit dem EU-Vertragspaket zu wiederholen droht. Ein economiesuisse-Vorstand, der die institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU mit 69 JA und nur einer Gegenstimme durchwinkt, hat nicht nur den Kontakt mit der Bevölkerung, sondern auch die Nähe zu vielen Unternehmen verloren.

Und damit sind wir wieder bei Alfred Escher. Dieser stand am Ende seiner glanzvollen Karriere isoliert und ohne politischen Einfluss da.

Seit jeher gilt, dass man die Schweiz nicht von oben herab regieren kann. Eine Erfahrung, die uns von allen unseren Nachbarländern und der EU unterscheidet.

Die dynamische Übernahme von EU-Recht und die Stellung des EU-Gerichtshofs im Streitfall stehen im Widerspruch zur politischen Kultur der Schweiz. Auf der Strecke bleiben der politische Sonderfall und die damit verbundene Standortattraktivität. Eine Entwicklung, an der weder die «economie» noch die «suisse» interessiert sein können.

Erstpublikation am 7.10.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Asylkosten: Das grosse Versteckspiel des Bundesrates  

Dies gelesen: Eine Gesamt- resp. Vollkostenrechnung des Asylbereichs aller drei Staatsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) existiert in der Schweiz nicht. (Quelle: Postulat Knutti, Stellungnahme des Bundesrates)

Das gedacht: Die Forderung nach Transparenz gehört zu den Dauerbrennern linker Politik. Argumentiert wird mit der Stärkung der direkten Demokratie und dem Vertrauen in die Politik. So etwa die Urheber der 2017 eingereichten Transparenz-Initiative.

Das Bedürfnis nach Transparenz schmilzt dann allerdings wie Schnee an der Sonne, wenn das zu erwartende Ergebnis Bundesbern gegen den Strich geht. Beispielweise bei den finanziellen Konsequenzen der Asylmigration.

Die halbe Wahrheit

In diesem Jahr rechnet der Bund mit Ausgaben für das Asylwesen von rund 4 Milliarden Franken. Die offiziell ausgewiesenen Kosten stellen allerdings nur die halbe Wahrheit dar.

Was in dieser Zahl fehlt, sind alle Kosten der Asylmigration in den Kantonen und in den Gemeinden, die nicht vom Bund bezahlt werden:

  1. Dies gilt insbesondere für die Sozialhilfe. Etwa 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen beziehen Sozialhilfe. Der Bund überweist für sie während fünf respektive sieben Jahren eine Sozialhilfepauschale. Anschliessend werden die Kantone und die Gemeinden zur Kasse gebeten. 2023 rechnete Martina Bircher vor, dass die Gemeinde Aarburg für ihre 170 Asylbewerber im Durschnitt 15’000 Franken Sozialhilfe pro Kopf und Jahr bezahlen musste. Multipliziert man diesen Betrag mit der Zahl der schweizweit von der Sozialhilfe abhängigen Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen, dann kommt man auf Ausgaben in Milliardenhöhe.
  2. Dazu kommen ungedeckte Zusatzkosten in den Schulen, in der Integration und der Betreuung. Minderjährige Kinder von Asylbewerbern haben oft einen besonderen Förder- und Bildungsbedarf. Es braucht Sonderschulen, die Sonderpädagogik, integrative Modelle und Spezialklassen.
  3. Weiter geht es mit den Kosten für das Justizwesen. Im Jahre 2024 gingen beim Bundesverwaltungsgericht insgesamt 8198 neue Fälle ein. Zwei Drittel (5349) davon betrafen Asylverfahren.
  4. Belastet werden aber auch die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden. Gemäss der aktuellen Kriminalstatistik sind Asylmigranten und vor allem Ausländer ohne ständigen Wohnsitz in der Schweiz für ein Viertel der Straftaten verantwortlich.
  5. Zusatzkosten entstehen darüber hinaus im Gesundheitswesen sowie in der allgemeinen Verwaltung. Dolmetscher, Juristen, Sprachlehrer und Coaches unterstützen Asylmigranten bei der Wahrung ihrer Interessen und beim Erlernen von Alltagskompetenzen.

Kunst der faulen Ausrede

In seiner Stellungnahme zum Postulat Knutti machte der Bundesrat geltend, dass es mit Blick auf die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und die Vielzahl von involvierten Akteuren nicht möglich ist, die «gesamten Kosten des Asylbereichs im Sinne einer Vollkostenrechnung aufzuführen».

Eine Argumentation, die sehr viel mit der Kunst der faulen Ausrede und wenig mit dem Werkzeugkasten der Behörden zu tun hat:

  • Wenn um das EU-Vertragspaket geht, können der Bundesrat, die Bundesverwaltung und die von ihnen beauftragten Berater in die Zukunft blicken. Sie rechnen uns vor, dass bei einem Wegfall der Binnenmarktabkommen und der EU-Forschungsprogramme die Löhne der Niedrig- und Mittelqualifizierten Jahre 2045 (!) 08 Prozent tiefer liegen. Nicht mehr und auch nicht weniger.
  • Ganz anders sieht es aus, wenn nicht das Orakel von Delphi gefragt ist, sondern der nüchterne Blick in die Gegenwart. Dann geht plötzlich nichts mehr. Dabei wird unterschlagen, dass die Kosten für die Asylmigration, die in den einzelnen Gemeinwesen und Institutionen anfallen, alles andere als eine Blackbox
  • Was jedoch fehlt, ist der Wille, diese Kosten in einer Studie zusammenzufassen und wissenschaftlich aufzuarbeiten. Aus einem einfachen Grund: Bundesbern fürchtet das Resultat.

Ehrliches Preisschild

Das asylpolitische Versteckspiel des Bundesrates ist mehr als ein finanzpolitisches Problem. Es missachtet die Spielregeln einer funktionierenden Demokratie.

Voraussetzung einer korrekten politischen Willensbildung ist die verständliche, unverfälschte und umfassende Darlegung aller relevanten Fakten. Dazu gehört ein ehrliches Preisschild.

Dies gilt ganz besonders in einer direkten Demokratie, in der in entscheidenden Sachfragen das Volk und nicht Berufspolitiker das letzte Wort haben.

Behörden, die ihren Informationsauftrag im Sinne der eigenen politischen Agenda interpretieren, verhalten sich unfair. In einem Fussballspiel wäre dies ein Fall für die rote Karte.

Erstpublikation am 23.9..2025 auf www.nebelspalter.ch