Posts Tagged ‘Direkte Demokratie’

Nebelspalter Politik

Warum die Arbeitslosenversicherung nach dem Abstimmungssonntag ein radikales Update braucht

Dies gelesen: «Der Bundesrat hingegen geht die Herausforderungen des Bevölkerungswachstums an. Er will das inländische Potenzial an Arbeitskräften besser ausschöpfen.» (Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz»)

Das gedacht: Die Schlacht um die Nachhaltigkeitsinitiative der SVP ist geschlagen. Die Chaos-Kampagne der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände und der mit ihnen verheirateten Parteien war erfolgreich.

Nun geht es darum, die Versprechungen der Gegner der Nachhaltigkeitsinitiative umzusetzen. Der Bundesrat muss liefern, was er mit schönen Worten immer wieder angekündigt hat: eine bessere Aktivierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Arbeitslosenversicherung mit Fehlanreizen

Dazu gehört eine kritische Auseinandersetzung mit den Fehlanreizen der Arbeitslosenversicherung. Um diese Forderung zu verstehen, genügt ein Blick in die Statistik:

  • Nehmen wir das Gastgewerbe. Ende 2025 waren in der Schweiz 11’337 Personen aus dem Gastgewerbe als arbeitslos registriert. Im gleichen Jahr haben die Gastronomie und die Hotels rund 13’000 Personen aus dem Ausland neu eingestellt.

Offensichtlich ist es attraktiver, arbeitslos zu sein, als eine neue Stelle anzunehmen. Bestätigt wird diese Feststellung durch die Zahlen des Bundesamtes für Statistik:

  • Bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung ist mehr als die Hälfte der Arbeitslosen wieder erwerbstätig, nach fünf Jahren sind es zwei Drittel.

Wer den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert, findet plötzlich einen Job. Die Aussteuerung ist die erfolgreichste Massnahme der Arbeitsmarktintegration.

Auch Arbeitslose optimieren ihren Nutzen

Das Problem der Arbeitslosenversicherung liegt nicht in der Bezugsdauer, sondern in der ungenügenden Differenzierung nach Alter und Beitragszeit:

  • Wer 25 Jahre alt ist und in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit während 18 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausübte, hat Anspruch auf 400 Taggelder.
  • Genau gleich wie eine 50-jährige Arbeitnehmerin, die seit 30 Jahren Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Dass sich unter diesen Voraussetzungen insbesondere bei jüngeren Arbeitslosen die Bereitschaft in Grenzen hält, eine weniger attraktive Anstellung anzunehmen, versteht sich von selbst. Als Homo oeconomicus optimieren auch Arbeitslose ihren eigenen Nutzen.

Beitragsprinzip: Wer länger gearbeitet hat, erhält länger Arbeitslosengeld.

So geht es nicht. Die Arbeitslosenversicherung braucht ein radikales Update. Die Anspruchsberechtigung ist im Sinne des Beitragsprinzips von der Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigung abhängig zu machen.

Wer länger gearbeitet hat, erhält länger Arbeitslosengeld. Im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit.

Denkbar ist, dass mit jedem Beitragsjahr ein Anspruch von 20 Taggeldern entsteht. Wer nach drei Beitragsjahren arbeitslos wird, hat einen Anspruch auf 60 Taggelder.

55-jährige Arbeitnehmer, denen nach 30 Beitragsjahren die Stelle gekündigt wird, erhalten dagegen maximal 600 Taggelder. Sie sind damit bessergestellt als heute. Aktuell liegt der Anspruch bei 520 Taggeldern (2 Jahre).

Bessere Chancen dank kurzer Arbeitslosigkeit

Dank dem Beitragsprinzip werden jüngere Arbeitslose rascher als bisher eine neue Stelle annehmen. Dies ist, wie eine Ecoplan-Studie zeigt, auch in ihrem eigenen Interesse:

  • Je kürzer die Arbeitslosigkeit ist, desto geringer sind die Auswirkungen auf Einstiegschancen und Einkommen.

Mutlose bürgerliche Politik

Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass dieser Vorschlag einen schweren Stand haben wird. Wer Korrekturen im Leistungspaket der Sozialwerke fordert, landet in der Höhle der Löwen.

Weit einfacher ist es, mit Blick auf den angeblichen Fachkräftemangel millionenschwere Subventionen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für Diversität und Inklusion einzufordern.

Diese Chance wird sich die Linke nicht entgehen lassen. Und wie gewohnt werden die bürgerliche Mitte und die Wirtschaftsverbände das einseitige Spiel mitmachen.

Der überbordende Sozialstaat ist nicht das Resultat linker Mehrheiten, sondern das Ergebnis einer mutlosen bürgerlichen Politik.

Erstpublikation am 16.6.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Sorry, liebe Freisinnige: Die EU-Rahmenverträge passen zu liberalen Wertvorstellungen wie die Faust aufs Auge.

Dies gelesen: «Wie bleiben wir handlungsfähig in einer Welt, die gleichzeitig komplexer und emotionaler wird?» (Quelle: Bundesrat Cassis, nebelspalter.ch, 7.5.2026)

Das gedacht: Die 1837 gegründete Mittwochgesellschaft Zug ist gemäss eigener Angaben ein Ort des gepflegten Dialoges zu Fragen der Zeit und der Schweiz unter dem Blickwinkel des Liberalismus.

Das Frühlingsforum der Mittwochgesellschaft Anfang Mai widmete sich dem Thema « Die Schweiz in der Welt». Camille Lothe berichtete auf nebelspalter.ch über die Veranstaltung.

Mehr Obrigkeitsstaat, weniger Freiheit

Gastredner Bundesrat Cassis stellte dabei die entscheidende Frage: Was braucht es, um in einer komplexen und emotionalen Welt handlungsfähig zu bleiben?

Für Bundesrat Cassis ist die Antwort klar: Sie wird dem Volk als «Bilaterale III» verkauft, besteht aus einem Vertragspaket von 2’228 Seiten und 20’897 Seiten sekundärer Erlasse und führt über die institutionelle Integration der Schweiz in die Europäische Union.

Nach Ansicht des Bundesrates liegt die Zukunft der Schweiz

  • in der Auslagerung des Gesetzgebungsverfahrens von Bern nach Brüssel
  • im Abbau der direktdemokratischen Mitwirkung des Schweizer Volkes
  • im Vorrang des Europäischen Gerichtshofes
  • in der Übermacht der Verwaltung

Geht es nach Bundesrat Cassis, dann gibt es keine Alternative zu mehr Obrigkeitsstaat und weniger Freiheit.

Technologische Innovationen verstärken die Komplexität

Unbestritten ist, dass technologische Innovationen wie die Künstliche Intelligenz die gesamtgesellschaftliche Komplexität massiv verstärken.

Was im Silicon Valley entwickelt wird, verändert weltweit und ohne Zeitverzug die Art und Weise, wie wir denken, wie wir leben und arbeiten. ChatGPT hatte nur zwei Monate nach dem Start im Jahre 2023 100 Millionen Nutzer. Heute sind es über 900 Millionen.

Verzicht auf direkte Lenkung

Für jeden Liberalen steht fest, dass sich die Herausforderungen komplexer sozialer Systeme nicht durch mehr Zentralverwaltung, mehr Bürokratie und mehr richterliche Kompetenzen bewältigen lassen.

In seinem Buch «Die Verfassung der Freiheit» brachte der liberale Vordenker und Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek diese Überzeugung inhaltlich präzise, wenn auch in einer etwas anstrengenden Sprache auf den Punkt:

  • «Dank der Verwertung von verstreutem Wissen werden Errungenschaften möglich, die grösser sind, als irgend ein Einzelverstand voraussehen kann.»
  • «Weil die Freiheit einen Verzicht auf direkte Lenkung der individuellen Bemühungen bedeutet, kann eine Gesellschaft freier Menschen von weit mehr Kenntnissen Gebrauch machen, als die Vernunft des weisen Herrschers erfassen könnte.»

Konflikte sind vorprogrammiert

Beispielhaft zeigt sich das Spannungsfeld von dezentral vorhandenem Wissen und direkter Lenkung in den aktuellen Diskussionen zur Personenfreizügigkeit.

Die Bevölkerung in der Schweiz ist seit dem Jahre 2000 um 25 Prozent, in Deutschland um weniger als 2 Prozent gewachsen.

Trotz dieser vollständig unterschiedlichen Ausgangslage schreibt die EU-Kommission – der weise Herrscher – für beide Länder dieselben Einwanderungsgesetze vor. Länderspezifische Lösungen sind nicht erlaubt.

Vergleichbar mit einer staatlichen Anordnung, die alle Kleidergeschäfte verpflichtet, ihren Kundinnen einzig die Grösse 38 anzubieten. Konflikte sind vorprogrammiert.

Das Volk ist der Souverän

Mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus und dem Milizsystem ist die Schweiz der Prototyp eines politischen Systems, das im Sinne von Hayek auf die Verwertung von verstreutem Wissen setzt.

Unsere Gemeinwesen sind von unten nach oben aufgebaut. Bei den entscheidenden politischen Weichenstellungen haben die Stimmberechtigten und nicht die Parlamente oder die Regierungen das letzte Wort. Das Volk ist der Souverän.

Ausverkauf der FDP

Dass dieser dezentrale Ansatz linken und grünen Etatisten gegen den Strich geht, versteht sich von selbst. Schwierig wird es jedoch, wenn sich selbst freisinnige Bundesräte von ihrem liberalen Kompass verabschieden.

Denn eines ist klar: Die verwaltungs- und richterzentrierten EU-Rahmenverträge passen zu liberalen Wertvorstellungen wie die Faust aufs Auge.

Die institutionelle Integration der Schweiz in die Europäische Union bedeutet nicht nur den Ausverkauf des politischen Systems der Schweiz, sondern auch den Ausverkauf des liberalen Kerngehalts der FDP – und damit ihren Weg in die Bedeutungslosigkeit.

Erstpublikation am 2.6.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Warum die Gewerkschaften eine unkontrollierte Zuwanderung brauchen

Dies gelesen: «Die Initiative ist ein Angriff auf den Lohnschutz» (Quelle: Travail.Suisse, Ausführliches Argumentarium gegen die Nachhaltigkeitsinitiative)

Das gedacht: Vor Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahre 2002 malten die Gewerkschaften den Teufel an die Wand. Sie warnten vor einem massiven Lohn- und Sozialdumping und drohten, gegen die Bilateralen I anzutreten.

Die Drohgebärde funktionierte. Die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat und im Parlament holte die Gewerkschaften mit den sogenannten flankierenden Massnahmen mit ins Boot.

Umfassende staatliche Arbeitsmarktpolizei

Angepriesen wurden die flankierenden Massnahmen in den Abstimmungsunterlagen des Bundesrates als Massnahmen gegen die missbräuchliche Unterschreitung des geltenden Lohn- und Sozialniveaus durch ausländische Arbeitskräfte und Firmen.

Geliefert haben die Behörden eine umfassende staatliche Arbeitsmarktpolizei. Und dabei geht es schon längst nicht mehr um ausländische Arbeitskräfte.

  • Im Jahre 2023 führten die zuständigen Kommissionen 130’000 Personenkontrollen bei Schweizer Arbeitgebern und lediglich 23’000 Kontrollen bei Entsandten aus dem Ausland durch.

Mehr staatlicher Zwang geht nicht

Nicht weniger folgenreich waren die im Rahmen der flankierenden Massnahmen beschlossenen Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

  • Bei Einführung der Personenfreizügigkeit waren rund 350’000 Beschäftigte einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Heute sind es 1.2 Millionen. Eine Verdreifachung in 25 Jahren.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung wird ein Gesamtarbeitsvertrag zu einem zwingenden Bestandteil eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages, unabhängig vom Willen der betroffenen Parteien. Mehr staatlicher Zwang geht nicht.

Weihnachten und Ostern zugleich

Seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an allen Beschäftigten halbiert. Heute ist nicht einmal mehr eine von sechs Angestellten bereit, die Gewerkschaften mit einem freiwilligen Beitrag zu unterstützen. Als Stimme der arbeitenden Bevölkerung fehlt den Gewerkschaften jede Legitimation.

Mit der Personenfreizügigkeit hat sich dieses Problem erledigt. Auf einen Schlag waren die Gewerkschaften ihre Sorgen los.

Für sie war die Einführung der flankierenden Massnahmen Weihnachten und Ostern zugleich. Wer braucht schon Mitglieder, wenn man die eigene Organisation mit staatlichen Kontrollfunktionen und GAV-Beträgen von Nicht-Mitgliedern am Leben erhalten kann?

Argumentativer Salto rückwärts

Angesichts dieser Vorgeschichte erstaunt es nicht, dass die Gewerkschaften an vorderster Front gegen die Nachhaltigkeitsinitiative der SVP kämpfen.

Ihr Geschäftsmodell lebt von einer unkontrollierten Zuwanderung. Eine Abhängigkeit, die den argumentativen Salto rückwärts der Gewerkschaften erklärt:

  • Bei Einführung der Personenfreizügigkeit warnte man vor Lohn- und Sozialdumping. Heute tönt es exakt umgekehrt. Tiefere Löhne für Migranten und Einheimische drohen, wenn die Personenfreizügigkeit abgeschafft wird.

Widersprüchlicher geht es nicht. Beim Kampf gegen die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» geht es den Gewerkschaften offensichtlich um Machterhalt und nicht um die Interessen der Arbeiterschaft.

Gewinner und Verlierer

Wie bei jeder politischen Massnahme gibt es auch bei der Personenfreizügigkeit Gewinner und Verlierer. Zu den «Zuwanderungsgewinnlern», so Reiner Eichenberger, gehören die Zuwanderer selbst, ihre Arbeitgeber sowie Sektoren wie der Grosshandel oder die Immobilien- und Baubranche.

Dazu gehören aber auch die Sozialisten in allen Parteien. Für sie sind die negativen Folgen des starken Bevölkerungswachstums der entscheidende Steilpass für die Verstaatlichung der Schweiz.

Der damalige SP-Präsident Christian Levrat brachte es in einem Interview in der NZZ am Sonntag im Jahre 2012 auf den Punkt: Nach seiner Ansicht wird die SP nie mehr über einen so starken Hebel für die Durchsetzung ihrer Forderungen verfügen wie im Vorfeld zu den Abstimmungen zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit.

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Begeisterung von Linksgrün für die Masseneinwanderung erinnert an einen Feuerwehrmann, der selbst Brände legt, um anschliessend das Feuer löschen zu können.

Erstpublikation am 19.5.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Konzernverantwortung – Schon wieder trickst der Bundesrat das Ständemehr aus

Dies gelesen: «Vorbild EU: Der Bundesrat präsentiert seinen Gegenvorschlag» (Quelle: srf.ch, 2.4.2026)

Das gedacht: Für Linksgrün ist die Sache klar: Nach der verlorenen Volksabstimmung zum Autobahnausbau 2024 darf über künftige Engpassbeseitigungen nicht einmal mehr nachgedacht werden. «Nein bleibt Nein», so die Parole von umvehrR.

In eigener Sache tönt es allerdings ganz anders. Zum Beispiel im Zusammenhang mit der sogenannten Konzernverantwortung. Im Jahre 2020 stimmte das Volk der Konzernverantwortungsinitiative knapp zu. Die Initiative scheiterte jedoch am Ständemehr.

Eine Niederlage, die von den Befürwortern nie akzeptiert wurde. Etwas mehr als vier Jahre nach der Volksabstimmung lancierten sie deshalb eine Neuauflage.

Nach nur 14 Tagen hatten bereits 183’661 Stimmberechtigte die Initiative unterschrieben. Ein eindrücklicher Beweis für die Kampf- und Finanzkraft linker NGOs.

Die EU gibt den Takt vor

In ihren Zielsetzungen unterscheidet sich die zweite Konzernverantwortungsinitiative kaum von der ersten Ausgabe:

  • Das Volksbegehren fordert, dass grosse Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen den Umweltschutz im Ausland haften müssen.
  • Bei Haftungsklagen sollen Schweizer Gerichte zuständig sein und aufgrund von Schweizer Recht entscheiden.
  • Die betroffenen Unternehmen müssen beweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten eingehalten haben.
  • Die Initiative orientiert sich an der EU-Lieferkettenrichtlinie «Corporate Sustainability Due Diligence Directive» (CSDDD)

Der einzige wesentliche Unterschied liegt in der aus abstimmungstaktischen Gründen vorgenommenen Fokussierung des Geltungsbereichs auf grosse, international tätige Unternehmen. Man hofft, die kleineren und mittleren Unternehmen gegen die Konzernwirtschaft aufwiegeln zu können.

Die goldenen Jahre sind vorbei

Seit Lancierung der ersten Initiative vor mehr als 10 Jahren und insbesondere seit der Abstimmung im Jahre 2020 hat sich jedoch die wirtschaftliche Grosswetterlage massiv verändert.

Weltweit leidet die Wirtschaft unter geopolitischen Verwerfungen. Politische Krisen und hohe Energiekosten belasten die Unternehmen. Bisher erfolgreiche Geschäftsmodelle werden durch die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz in Frage gestellt.

Negativentwicklungen, von denen die europäische Wirtschaft in besonderem Masse betroffen ist. Die goldenen Jahre der EU sind vorbei – so die unerfreuliche Botschaft des Draghi-Berichts.

Mit diesem Stimmungswandel hat die Konzernverantwortungsinitiative ein Problem. Ob unter den veränderten Voraussetzungen erneut eine Mehrheit des Stimmvolkes der Vorlage zustimmen wird, erscheint zumindest fraglich.

Vor allem aber wird sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten am Ständemehr kaum etwas ändern. Im Jahre 2020 stimmten 8.5 Kantone für, 14.5 Kantone gegen die Initiative. Dabei wird es wohl bleiben. Aus heutiger Sicht hat die Konzernverantwortungsinitiative 2.0 deshalb nur geringe Chancen, angenommen zu werden.

Bei der Koalition für Konzernverantwortung knallen die Korken.

Wer so argumentiert, macht die Rechnung allerdings ohne die linken Aktivisten in der Bundesverwaltung. Anfang April präsentierte SP-Bundesrat Jans einen indirekten Gegenvorschlag:

  • Wie die Konzernverantwortungsinitiative übernimmt auch der Bundesrat in einem Akt des vorauseilenden Gehorsams das aktuelle Regelwerk aus Brüssel. Für Schweizer Unternehmen sollen dieselben Bestimmungen gelten wie für ihre Konkurrenten in der EU.
  • Im Gegensatz zur Konzerninitiative braucht es für die Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates kein Ständemehr. Das einfache Volksmehr genügt.

Sowohl bei der Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative 2.0 als auch bei der Präsentation eines indirekten Gegenvorschlags geht es dem Bundesrat nicht um inhaltliche Differenzen. Der extremen Initiative wird kein gemässigter Gegenvorschlag gegenübergestellt.

Ganz im Gegenteil. Die Forderungen der Initianten werden vom Bundesrat nicht nur übernommen, sondern erhalten zusätzlich einen «Swiss Finish».

Weit entscheidender sind taktische Überlegungen. Mit seinem indirekten Gegenvorschlag beseitigt der Bundesrat die Hürde «Ständemehr» und erhöht damit die Chancen an der Urne für die Übernahme der EU-Richtlinien. Bei der Koalition für Konzernverantwortung knallen die Korken.

Ein Déjà-vu – die Rahmenverträge lassen grüssen. Schon wieder trickst der Bundesrat das Ständemehr aus.

Gute Nacht, Schweiz

Möglicherweise sitzen aber die treibenden Kräfte hinter diesem Trauerspiel nicht im Bundesratszimmer, sondern in den Büros und im Home Office der Angestellten der Bundesverwaltung.

Hier wird unverdrossen an der Verstaatlichung der Schweiz gearbeitet. Aus eigenem Interesse und ohne Rücksicht auf staats- und finanzpolitische Verluste.

Dies zeigt sich auch im Zusammenhang mit der Konzernverantwortung. Die Einhaltung der Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten soll neu einheitlich von einer Aufsichtsbehörde des Bundes kontrolliert werden.

Damit schliesst sich der Kreis. Das Einzige, was hierzulande prächtig gedeiht, ist die Bundesverwaltung und mit ihr die Kontrolle des Staates über den privaten Sektor. Gute Nacht, Schweiz.

Erstpublikation am 21.4.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Finanzpolitik – Wenn es das Parlament nicht kann, muss es das Volk richten

Dies gelesen: «Die eigentliche Herausforderung lautet daher nicht, wie man den fiskalischen Rahmen weitet, sondern wie man innerhalb dieses Rahmens Prioritäten setzt – und den Staat effizienter macht.» (Quelle: Christoph A. Schaltegger und Lukas Mair, NZZ, 6.1.2026)

Das gedacht: Heute bezahlt jeder Einwohner der Schweiz rund 30’000 Franken für den Staat. Dabei handelt es sich um die Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden inklusive Sozialversicherungen.

Nur, damit sind wir noch lange nicht am Ende der Fahnenstange angekommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass allein die Ausgaben des Bundes von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023 auf über 100 Milliarden Franken im Jahr 2029 steigen werden.

Eine Ausgabenentwicklung, die insbesondere auf zwei Aufgabenbereiche zurückzuführen ist: die AHV und die Landesverteidigung.

  • Die demografische Entwicklung einerseits und die geopolitischen Herausforderungen andererseits sind ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht zu bewältigen.

Das Parlament in der Lobby-Falle

Für jede halbwegs vernünftige Familie ist klar, dass man nicht alles haben kann. Wer sich ein neues Haus baut, wird auf grosszügige Ferien oder ein neues Auto verzichten. Man setzt Prioritäten.

Genau dies kriegt das Parlament nicht hin. Es sitzt in der Lobby-Falle. Das hat nichts mit links oder rechts zu tun. BR Karin Keller-Sutter bringt es auf den Punkt:

  • Wer einmal am Subventionstropf des Bundes hängt, will nicht mehr weg. Gleichzeitig wollen immer alle sparen – nur nicht bei sich selbst.

Es fehlt ein Finanzreferendum

Erleichtert wird die parlamentarische Selbstbedienung durch den Umstand, dass bei finanzpolitischen Entscheidungen auf Bundesebene das Volk im Grundsatz nichts zu sagen hat. Im Gegensatz zu den Gemeinden und den Kantonen fehlt ein Finanzreferendum.

Abgestimmt wird an der Urne allenfalls über ausgabenrelevante Verfassungsinitiativen wie die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente und Bundesbeschlüsse mit finanziellen Folgen wie den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen.

Fakultatives partielles Budgetreferendum

Wenn es aber darum geht, ob man mehr oder weniger in die Landesverteidigung investieren soll, was uns die internationale Zusammenarbeit wert ist, wie viel man für die Landwirtschaft ausgeben will oder was das Asylwesen kosten darf, haben die Stimmbürger kein Mitspracherecht.

Als Instrument der Konfliktlösung sind die Volksrechte mitverantwortlich für die grosse Stabilität des politischen Systems der Schweiz. Dies muss auch für finanzpolitische Weichenstellungen gelten.

Der Weg dazu führt über das fakultative partielle Budgetreferendum.

  • Ein partielles Budgetreferendum wird nicht gegen eine einmalige oder wiederkehrende Staatsausgabe, sondern gegen den vom Parlament verabschiedeten Voranschlag einer Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung ergriffen.

Zu diesen Verwaltungseinheiten gehören unter vielen anderen das Bundesamt für Kultur, das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Bauten und Logistik, das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Sport, das Staatssekretariat für Migration, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit oder die Schweizer Armee.

Finanzpolitische Richtlinienkompetenz des Volkes

Bei einem Referendum gegen das Budget der Schweizer Armee geht es nicht um den Entscheid, ob und welche Kampfflugzeuge man kaufen will, sondern um die Grundsatzfrage, ob die Ausgaben für die Landesverteidigung gekürzt oder aufgestockt werden sollen.

  • Als finanzpolitische Richtlinienkompetenz des Volkes zielt das partielle Budgetreferendum auf die strategische und nicht auf die operative Ebene der hoheitlichen Aufgabenerfüllung.
  • Das Volk entscheidet nicht über einzelne Ausgaben, sondern gibt bei umstrittenen Budgetentscheiden des Parlamentes die finanzpolitische Richtung vor.

Das Problem liegt im System

Nach Milton Friedman gibt es vier Arten, Geld auszugeben:

  1. Man gibt sein Geld für sich selber aus. Dabei ist man besonders sparsam.
  2. Man gibt sein Geld für andere aus. Da werden die Menschen bereits grosszügiger.
  3. Man gibt fremdes Geld für sich aus. Da fallen schon die meisten Schranken.
  4. Man gibt fremder Leute Geld für andere aus. Da gibt es kein Halten mehr.

Punkt 4 beschreibt exakt, wie der Staat funktioniert. Das Problem liegt im System, in den Gesetzmässigkeiten der politischen Ökonomie. Und genau deshalb braucht es ein direktdemokratisches Korrektiv. Wenn es das Parlament nicht kann, muss es das Volk richten.

Erstpublikation am 7.4.2026 auf www.nebelspalter.ch


Auch für das partielle Budgetreferendum gilt, dass im Grunde genommen alles sehr einfach, das Einfache aber schwierig ist. Unter anderem stellt sich das Problem der gebundenen Ausgaben. Hier der Link zu weiterführenden Überlegungen zum partiellen Budgetreferendum: https://www.kurtweigelt.ch/wp-content/uploads/0000-partielles-budgetreferendum.pdf

 

Nebelspalter Politik

Raclette-Stübli statt direkte Demokratie – Willkommen in der Welt der dynamischen Rechtsübernahme

Dies gelesen: «Es werden Begleitmassnahmen vorgeschlagen, um die Mitwirkung der Kantone und des Parlaments im Rahmen der institutionellen Elemente zu stärken.» (Quelle: Botschaft Paket Schweiz-EU, 13.3.2026)

Das gedacht: Im Grunde genommen ist die Angelegenheit denkbar einfach. Geht es nach dem EU-Vertragspaket, dann werden künftig die Schweizer Gesetze in entscheidenden Dossiers nicht mehr in Bern, sondern in Brüssel gemacht.

Die dynamische Rechtsübernahme verbannt das Schweizer Volk und das Schweizer Parlament auf die Zuschauerränge. Die Musik spielt in den Dunkelkammern der EU-Kommission.

Dass dies nichts mit der politischen Kultur und den politischen Verfahren der Schweiz zu tun hat, versteht jedes Kind. Dazu braucht es keinen Hochschulabschluss – ein Minimum an gesundem Menschenverstand genügt.

Begleitmassnahmen als Beruhigungspillen 

Ganz anders liest es sich im Erläuternden Bericht des Bundesrates zum EU-Vertragspaket. Die institutionellen Fragen werden im 931-seitigen Dokument mit einigen wenigen, lapidaren Worten abgehandelt: «Das Verfahren für die dynamische Rechtsübernahme steht im Einklang mit den bestehenden innerstaatlichen Verfahren.»

Allerdings, ganz so unbedarft, wie die Bundesverwaltung es gerne hätte, ist die politische Schweiz nicht. Dies zeigte sich in den Ergebnissen der Vernehmlassung.

Der Bundesrat ging deshalb noch einmal über die Bücher. In seiner Botschaft Paket Schweiz-EU schlägt er vor, die innerstaatlichen Prozesse mit Begleitmassnahmen zu präzisieren:

  • Serviert werden Beruhigungspillen in Form von Informations- und Konsultationsprozessen zugunsten des Parlaments und seiner Kommissionen im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme.
  • Die Mitwirkung der Kantone soll neu in einer Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund geregelt werden.
  • Besonders originell: Alle für die Mitwirkung der Experten aus der Schweiz (Decision Shaping) relevanten öffentlichen Dokumente der EU sollen veröffentlicht werden.
  • Einmal pro Legislaturperiode gibt es zudem ein Monitoring über das Funktionieren der institutionellen Elemente.

Eingeständnis des Bundesrates

Dumm nur, dass kein Informationsverfahren, kein Konsultationsprozess und kein Monitoring die Entmachtung des Schweizer Parlaments und des Schweizer Volks aus der Welt schaffen kann.

Interessanter als die vorgeschlagenen Begleitmassnahmen ist deshalb das versteckte Eingeständnis des Bundesrates: Die innerstaatlichen Konsequenzen der dynamischen Rechtsübernahme wurden im Erläuternden Bericht verkürzt dargestellt.

Der Bundesrat im Kampfmodus

Ein Eingeständnis, das tief blicken lässt. Entgegen seiner verfassungsrechtlichen Organstellung als ausführende und vollziehende Gewalt ist der Bundesrat schon längst im Kampfmodus unterwegs:

  • Der Erläuternde Bericht war und ist keine sachliche Analyse der Folgen des EU-Vertragspakets, sondern eine Propagandaschrift des Bundesrates und der Verwaltung.
  • Vergleichbares gilt für das Rechtsgutachten aus dem Departement von Bundesrat und EU-Turbo Beat Jans zur Frage des Ständemehrs.
  • In dieses trübe Kapitel gehört auch die Bezeichnung des EU­-Vertragspakets als «Bilaterale III».

Job-Maschine für Bürokraten und Lobbyisten

Im Grunde genommen ist dies alles nicht wirklich überraschend. Bundesrat und Bundesverwaltung handeln in ihrem ureigenen Interesse.

Die institutionelle Anbindung an die EU verlagert die politische Macht endgültig von der Politik zur Verwaltung:

  • Mit den Worten von Oliver Zimmer: Die Überkonstitutionalisierung verschiebt die Gewichte von den demokratisch legitimierten und kontrollierten zu den administrativen und judikativen Institutionen.
  • Oder, etwas plakativer: Die EU-Bürokratie im Allgemeinen und das Decision Shaping im Besonderen ist der wahrgewordene Traum der Bundesverwaltung.

Was dies alles bedeutet, dokumentiert ein Tagblatt-Artikel von Remo Hess: Brüssel wird zur Job-Maschine und zum Paradies für Bürokraten und Lobbyisten.

So fantasiert etwa der Büroleiter des Schweizer Verbindungsbüros für Forschung, Innovation und Bildung in Brüssel von einem «House of Switzerland» samt Raclette-Stübli.

Raclette-Stübli statt direkte Demokratie – besser lässt sich der Ausverkauf des politischen Systems der Schweiz nicht auf den Punkt bringen.

Erstpublikation am 24.3.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Deklarationspflicht für Subventionsempfänger: Wer vom Staat lebt, muss es offenlegen

Dies gelesen: «Subventionen sind in Bundesbern längst so komplex organisiert, dass es für politisch interessierte Bürger kaum mehr nachvollziehbar ist, wer und wofür und von wem eigentlich Steuergelder bekommt.» (Quelle: IWP-Subventionsreport, 27.1.2026)

Das gedacht: Die Forderung nach Transparenz gehört zu den Dauerbrennern linker Politik. Die Begeisterung für die Offenlegung von Abhängigkeiten schmilzt dann allerdings wie Schnee an der Sonne, wenn die eigenen Seilschaften betroffen sind – zum Beispiel bei den Erstempfängern von Bundessubventionen.

Es fehlt ein öffentlich einsehbares Register. Die Subventionsdatenbank des Bundes weist lediglich aggregierte Zahlungen aus. Das bedeutet, dass die einzelnen Subventionen zusammengefasst dargestellt werden und nicht auf Ebene jedes einzelnen Empfängers oder Projektes.

IWP-Subventionsreport bringt Licht ins Dunkel

Dank dem Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) kommt Licht ins Dunkel des eidgenössischen Subventionstsunamis. Der IWP-Subventionsreport zeigt auf, wer Geld aus Bundesbern erhält:

  • Im Jahre 2025 gab der Bund 48,6 Milliarden Franken für direkte Subventionen aus.
  • Rund 82 Prozent dieser Gelder gingen an staatliche oder staatsnahe Akteure.
  • Bezüglich der Anzahl der Zahlungen dominiert hingegen der Privatsektor: Insgesamt konnten 20’641 Erstempfänger von Subventionsleistungen identifiziert werden. Rund zwei Drittel waren private juristische Personen.

Entscheidender Schönheitsfehler

Allerdings, ein entscheidender Schönheitsfehler bleibt. Die vollständige Liste der von den IWP-Forschern definierten Erstempfänger ist nicht frei zugänglich – wohl aus datenschutzrechtlichen Gründen. Einsicht erhält nur, wer beispielsweise als Journalist, Mitglied einer Exekutive oder Forscher ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Zu den Reformvorschlägen des IWP gehört deshalb die Einrichtung eines vollständigen Registers der Subventionsempfänger, das öffentlich einsehbar ist und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung als Ergänzung zur Subventionsdatenbank administriert wird.

Politische Nebenwirkungen

Ein wichtiges Anliegen. Dies nicht nur mit Blick auf die vom IWP untersuchten volkswirtschaftlichen Herausforderungen, sondern auch für entscheidende politische Fragen:

  • Subventionen sind die harte Währung jeder Klientelpolitik. Der Wunsch, wiedergewählt zu werden, prägt die Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern. Geschenke erhalten die Freundschaft.
  • Beeinflusst wird aber auch das Verhalten der Subventionsempfänger. Geld erhält, wer die Erwartungen von Politik und Verwaltung erfüllt. Als Lobby stehen die vereinigten Subventionsjäger in der Regel auf der Seite des Interventionsstaates. Niemand beisst die Hand, die einen füttert.

Angesichts dieser Nebenwirkungen braucht es für die tagespolitische Diskussion leicht zugängliche Transparenzinformationen. Nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den Datenbanken der Verwaltung.

Deklarationspflicht für alle Subventionsempfänger

Eine Forderung, die sich durch eine Deklarationspflicht unbürokratisch umsetzen lässt – vergleichbar mit den gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsangaben bei Kleidern oder Lebensmitteln.

Im Vordergrund stehen zwei einfache Massnahmen:

  • Sämtliche Subventionsempfänger werden verpflichtet, auf den Start- und Titelseiten ihrer Publikationen und Webseiten auf die staatliche Förderung hinzuweisen.
  • In der Jahresrechnung sind die staatlichen Subventionen als eigene Position auszuweisen.

Die Deklarationspflicht für Subventionsempfänger sorgt ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die notwendige Transparenz. Nicht die Behörden, sondern die Nutzniesser staatlicher Gelder stehen in der Verantwortung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verliert den Anspruch auf staatliche Unterstützung. So einfach ist es.

Die Filmförderung macht es vor

Was möglicherweise exotisch tönt, ist im Kulturbereich bereits heute selbstverständliche Pflicht. Bei der Mitfinanzierung von Filmen verlangt das Bundesamt für Kultur, dass im Vorspann und im Abspann deutlich auf die Förderung hingewiesen wird:

  • Dies mit der verbindlich festgelegten Formulierung: «Mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur (BAK)»
  • Auf Werkexemplaren, auf Programmheften und bei Auftritten in der Öffentlichkeit ist zudem das Logo des Bundesamtes für Kultur gut sichtbar anzubringen.

Was für Kulturschaffende selbstverständlich ist, muss für alle Subventionsempfänger gelten. Die Frontseiten der Tageszeitungen, die Verlautbarungen des «Vereins Girls on Ice», des Velodachverbands «Pro Velo», des WWF und aller weiteren Begünstigten sind um den Hinweis «Subventioniert durch die Schweizerische Eidgenossenschaft» zu ergänzen.

Für die private Politikfinanzierung gilt seit seine einigen Jahren eine gesetzliche Offenlegungspflicht. Vergleichbares muss auch für die Abhängigkeit von öffentlichen Geldern gelten.

Das Schweizer Volk darf und muss wissen, wer öffentliche Gelder bezieht. Mit der Deklarationspflicht für Subventionsempfänger erreichen wir dieses Ziel auf eine einfache und unbürokratische Art und Weise.

Nachtrag zum Abstimmungswochenende

Zum Subventionsreport des IWP findet sich in der SRF-News-App kein einziger Beitrag. So viel zur ausgewogenen Berichterstattung der SRG, der selbsternannten Göttin der Demokratie und des nationalen Zusammenhalts. Zum Glück gibt es staatsunabhängige Medien wie den Nebelspalter.

Erstpublikation am 10.3.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Wer von den Zwangsgebühren profitiert: Warum SP, Kultur-Lobby und andere Interessenorganisationen die SRG-Initiative mit Millionen bekämpfen

Dies gelesen: «Die Halbierungsinitiative schwächt die Schweiz.» (Quelle: https://halbierungsinitiative-nein.ch/)

Das gedacht: Geht es nach den Gegnern der SRG-Initiative, dann steht die Schweiz kurz vor dem Untergang. Eine Reduktion des Budgets der SRG von 1’550 Millionen Franken auf 850 Millionen Franken bedeutet, so der SRG-Fanclub, das Ende der Demokratie und des nationalen Zusammenhalts.

Besonders drastisch tönt es bei der flügellahmen Operation Libero. Diese beschwört die geistige Landesverteidigung der Dreissigerjahre des letzten Jahrhunderts und begründet die Ablehnung der SRG-Initiative mit dem Kampf gegen Trump, Putin und Orban. Aufgeblasener geht es nicht.

Gesicherte Grundversorgung

Nun ist es bekanntlich so, dass diejenigen am lautesten schreien, die am meisten zu verbergen haben. Dies gilt auch in diesem Zusammenhang. Die Kriegsrhetorik von Operation Libero & Co. dient einzig dem Zweck, einer kritischen Diskussion um den medialen Service public aus dem Weg zu gehen.

Aus gutem Grund. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates geht es beim medialen Service public um die «gesicherte Grundversorgung mit Medienangeboten, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen.» Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Overkill an Angeboten

Dumm nur, dass die SRG in ihrer heutigen Form nichts, aber auch gar nichts mit Grundversorgung zu tun hat. Dies verdeutlichen einige wenige Zahlen:

  • Die SRG betreibt zehn Fernsehprogramme und siebzehn Radiokanäle
  • Dazu kommen über 160 Social-Media-Kanäle (2023)
  • Beschäftigt werden 7’000 Mitarbeitende, 1’500 mehr als im Jahre 2000
  • Im Tessin ist die SRG mit 1’124 Mitarbeitenden (2024) nach der kantonalen Verwaltung die grösste Arbeitgeberin des Kantons

Trotz dieses Overkills an Angeboten und Angestellten erreichen die öffentlich-rechtlichen Medienangebote lediglich einen Marktanteil von rund 30 Prozent.

Wer profitiert?

Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage, welche Interessen hinter einer überdimensionierten SRG stehen? Wo geht das Geld hin? Wer profitiert?

Antworten auf diese Fragen erhält man, wenn man sich bewusst macht, wer sich im Abstimmungskampf besonders lautstark und mit teils beträchtlichen finanziellen Mitteln für die bisherigen Zwangsabgaben engagiert. Hier eine Auswahl – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Die Linke: Die SP investiert 820’000 Franken in den Abstimmungskampf gegen die SRG-Initiative. Aus gutem Grund: 70 Prozent der SRG-Journalisten verorten sich selbst links der Mitte.
  • Das SRG-Personal: Die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRG sind weit grosszügiger als in privaten Medienhäusern. Privilegien, die von der Mediengewerkschaft SSM im Abstimmungskampf mit 200’000 Franken verteidigt werden.
  • Die Sportverbände: Bei der Allianz Pro Medienvielfalt heisst es: «Ohne SRG keine Lauberhorn-Abfahrt.» Selbst ein Sportereignis, das Werbeeinnahmen in Millionenhöhe generiert, gehört heute zum Service public.
  • Die Kultur: Kulturschaffende klagen pausenlos über fehlende Mittel. Der Abstimmungskampf zur SRG-Initiative beweist das Gegenteil. Gemäss Tages-Anzeiger finanziert die Kultur-Lobby die Abstimmungspropaganda mit einer Million Franken.
  • Das Kartell der Kantonsregierungen (KdK): Regierungen lieben staatsnahe Medienschaffende. Regelmässig enden SRF-Journalistenkarrieren als PR-Verantwortliche in den Vorzimmern von Regierungsmitgliedern.
  • Asymmetrische Interessenlage

Nach aktuellem Kenntnisstand haben die Gegner der SRG-Initiative rund doppelt so viel Geld zur Verfügung wie das Ja-Lager. Wenig überraschend und mit der Public-Choice-Theorie (Mancur Olson, The Logic of Collective Action) einfach zu erklären:

  • Kleine, konzentrierte Interessengruppen wie Kulturschaffende, Sportverbände oder Parteipolitiker haben starke Anreize, sich zu organisieren. Für sie zahlt sich eine überdimensionierte SRG in Form von geldwerten Leistungen und einem grosszügigen Zugang zur veröffentlichten Meinung aus. Sie sind die Profiteure hoher Zwangsgebühren. Ihre Abstimmungsmillionen sind gut investiertes Geld.
  • Für grosse, diffuse Gruppen – etwa die Gesamtbevölkerung – sind die Anreize, sich zu engagieren, dagegen wesentlich geringer. Obwohl die Gesamtsumme der SRG-Gebühren gigantisch ist, bleibt die Zwangsabgabe für jeden Einzelnen und damit die persönliche Betroffenheit verhältnismässig gering. Bezeichnenderweise betont der SRG-Fanclub denn auch bei jeder Gelegenheit, dass das gesamte Angebot der SRG lediglich 90 Rappen pro Tag kostet.

Diese asymmetrische Interessenlage erklärt zu einem wichtigen Teil die lauten Töne der Gegner der SRG-Initiative. Schon Machiavelli wusste, dass der grösste Feind der neuen Ordnung ist, wer aus der alten seine Vorteile zog.

Übergewicht ist ungesund

Entgegen den Untergangsparolen der Profiteure der SRG geht es am 8. März weder um die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt noch um Trump oder Putin.

Entscheidend ist vielmehr die Frage nach der medialen Grundversorgung. Wie viel staatliche Medienfinanzierung braucht es in einem Land mit 720 Zeitungen, siebzig privaten Radio- und Fernsehstationen und unzähligen Online-Kanälen?

Darüber kann man guten Mutes unterschiedlicher Auffassung sein. Was es aber für eine Grundversorgung definitiv nicht braucht, ist eine SRG mit 7’000 Mitarbeitenden und einem Budget von 1’550 Millionen Franken.

Übergewicht ist ungesund. Dies gilt auch für den medialen Service public. 850 Millionen oder 200 Franken pro Haushalt sind genug.

Erstpublikation am 24.2.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Wenn der Staat zahlt: Warum Subventionen kritische Bürger folgsam machen

Dies gelesen: «Die Anzahl Kulturschaffender im engeren Sinn ist in den letzten rund zehn Jahren um über 30 Prozent gestiegen.» (Quelle: Bundesamt für Kultur, Kulturbotschaft 2025–2028)

Das gedacht: In der Kulturszene der Schweiz gibt es definitiv keinen Fachkräftemangel. Im Jahre 2010 gingen 72’000 Personen einer künstlerischen Haupterwerbstätigkeit im Kultursektor nach. Zehn Jahre später waren es 98’000.

Besonders ausgeprägt zeigte sich diese Entwicklung auf Hochschulstufe. Die Zahl der Absolventen aus den kunstorientierten Fachbereichen der Fachhochschulen stieg in von 2000 bis 2022 von rund 3’500 auf 10’600.

Immer weniger Publikum

Dumm nur, dass diese wundersame Vermehrung nichts mit einer steigenden Nachfrage nach kulturellen Angeboten zu tun hat. Ganz um Gegenteil.

Das Theater St.Gallen hat heute trotz eines bemerkenswerten Leistungsausweises rund ein Viertel weniger Besucher als vor fünfzehn Jahren. Im gleichen Zeitraum sanken die Kinoeintritte von 15 Millionen auf 10 Millionen – um über 30 Prozent.

Veränderungen im Publikumsverhalten, die durch die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik bestätigt werden. Das Interesse der Bevölkerung an klassischen Kulturbetrieben ist seit 2014 im Abwärtstrend. Freizeitaktivitäten ausser Haus verlieren an Bedeutung.

Wohlwollen der Politik

Ein stark steigendes Angebot bei gleichzeitig stark abnehmender Nachfrage – eigentlich ein Krisenszenario. Nicht so im Kulturbereich.

Aus einem einfachen Grund: Die Kulturszene lebt zu einem wichtigen Teil von der öffentlichen Hand. Insgesamt fliessen Steuergelder im Umfang von 3 Milliarden Franken in den Kulturbetrieb. Die Hälfte davon kommt von den Städten und Gemeinden. 40 Prozent von den Kantonen.

Die restlichen 10 Prozent bringt der Bund auf. Im vergangenen Jahr verabschiedete das Bundesparlament die Kulturbotschaft 2025 bis 2028 mit Finanzmitteln in der Höhe von insgesamt 987,9 Millionen Franken.

Der Kulturbetrieb hängt am Tropf des Staates. Ohne das Wohlwollen von Politik und Verwaltung geht nichts. Eine Übungsanlage mit wenig überraschenden Konsequenzen:

  1. Wer zahlt, befiehlt.

In der staatlichen Kulturpolitik geht es nicht nur um das Kulturschaffen an sich, sondern zusätzlich um die politische Agenda der Verwaltung und die Interessen der ihr nahestehenden Kulturbürokratie. Geld erhält, wer deren Erwartungen erfüllt.

Die Filmförderung des Bundes etwa knüpft ihre Fördergelder nicht nur an die Qualität einer Filmproduktion, sondern zusätzlich an Vorgaben wie nachhaltigen Ressourceneinsatz, anrechenbare Nachhaltigkeitsberatungen, ökologische Mindeststandards und Sensibilisierungsveranstaltungen

  1. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

Bereits die Minnesänger des 13. Jahrhunderts wussten, dass ihre Darbietungen der Vermehrung des Ruhms der adeligen Herrschaften zu dienen hatten. Nur wer die hohen Damen und Herren lobpreiste und von ihren Heldentaten erzählte, konnte auf Belohnung hoffen.

Dabei ist es bis heute geblieben. Finanzielle Abhängigkeiten erzeugen Loyalität. Aus kritischen werden folgsame Bürger. Dies zeigte sich beispielhaft während der Corona-Pandemie. Kulturschaffende gehörten zu den besonders lautstarken Befürwortern der vom Bundesrat angeordneten Eingriffe in die Grundrechte der Bürger.

Rot-grüne Parallelwelt

Nun kann man diesen Ausführungen zu Recht entgegenhalten, dass es sich bei den Kulturschaffenden um eine vergleichsweise kleine Gruppe von Personen handelt.

Nicht zu übersehen ist jedoch, dass wir es mit einem Spannungsfeld zu tun haben, das weit über die Kulturszene hinausgeht. Der wachsende Staatsapparat führt zu einer stetig zunehmenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die von öffentlichen Geldern abhängig sind und die für ihr privates Glück konsequenterweise auf mehr Staat und weniger Freiheit setzen.

Ausgeprägt zeigt sich diese Entwicklung in den grossen, vermeintlich progressiven Städten. Das einst so bieder-brave Bern, so Katharina Fontana in der NZZ, ist zu einer rot-grünen Parallelwelt geworden. Die Wählerschaft hat es sich mit gutbezahlten Stellen in der Verwaltung, beim staatsnahen Speckgürtel, bei den vielen rund ums Bundeshaus angesiedelten Nichtregierungsorganisationen und anderen subventionierten Lobbys wunderbar bequem eingerichtet.

Das nächste Powerplay: SRG-Halbierungsiniative

Die Fraktion der Staatsabhängigen bildet eine Loyalitätsgemeinschaft, die dank ihres zahlenmässigen Umfangs auch auf nationaler Ebene jede Volksabstimmung zu ihren Gunsten entscheiden kann.

Das nächste Powerplay der staatsnahen Subventionsjäger und Privilegiensammler erwartet uns mit der SRG-Halbierungsinitiative – nicht nur, aber auch aus der Kulturszene.

Einmal mehr werden die vereinigten Mike Müllers den Untergang der Schweiz beschwören und am Ende des Tages an das eigene Portemonnaie denken. Niemand schlachtet das Huhn, das goldene Eier in sein ganz persönliches Nest legt.

Erstpublikation am 27.1.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Warum das politische System der Schweiz Zukunft hat

Dies gelesen: «Regierungskrisen in Europa: Wo das Chaos regiert» (Quelle: Salzburger Nachrichten, 6.12.2024)

Das gedacht: Politische Instabilität ist der gemeinsame Nenner vieler europäischer Staaten. Regierungen kommen und gehen:

  • Frankreich hat mit Lecornu seit Beginn des Jahres 2024 bereits den fünften Regierungschef.
  • In Deutschland scheiterte die Ampel nach drei Jahren.
  • Österreich brauchte fünf Monate, bis nach den letzten Parlamentswahlen eine neue Regierung vereidigt werden konnte.
  • In Spanien gingen vor einigen Wochen Zehntausende auf die Strasse und forderten den Rücktritt des Ministerpräsidenten.
  • Glaubt man englischen Buchmachern, dann sind auch die Tage von Keir Starmer als Premierminister von Grossbritannien gezählt.

Technologischer und gesellschaftlicher Umbruch

Auffallend ist, dass diese Turbulenzen die einzelnen Staaten unabhängig von der institutionellen Ausgestaltung und unabhängig von aktuellen Mehrheitsverhältnissen treffen. Offensichtlich handelt es sich nicht um das Versagen einzelner Politiker, Parteien oder Ideologien, sondern um eine Systemkrise.

Ursache dieser Systemkrise ist der technologische und gesellschaftliche Umbruch. Digitalisierung, Globalisierung und Migration treiben die Aufspaltung der Gesellschaft in unterschiedliche Interessen- und Wertegemeinschaften voran.

Die einzelnen sozialen Milieus entfernen sich zusehends voneinander. Das Lebensgefühl eines Expats, der bei Google in Zürich arbeitet, hat mehr mit dem Alltag von Menschen aus San Francisco oder London zu tun als mit dem Leben im Toggenburg.

Zersplitterung der Parteienlandschaft

Diese als Fragmentierung der Gesellschaft beschriebene Entwicklung überfordert repräsentative Regierungsformen, in denen sich die Auseinandersetzung auf den Zweikampf von Regierung und Opposition reduziert. Immer geht es um die absolute Mehrheit, um Sieg oder Niederlage. Ein Muster, das der Vielfalt an gesellschaftlichen Konfliktlinien nicht gerecht wird.

Dies zeigt sich unter anderem im Niedergang der traditionellen Parteienlandschaft:

  • In Italien sind die einst mächtigen Volksparteien von der Bildfläche verschwunden. Angeführt wird die aktuelle Regierung von einer im Jahre 2012 gegründeten Partei.
  • Vergleichbares gilt für Frankreich. Der französische Präsident Macron gründete für seinen Wahlkampf eine eigene, als Bewegung aufgezogene politische Gruppierung.
  • Und selbst das Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland, das darauf angelegt ist, neuen Parteien das Leben möglichst schwer zu machen, kann die fortschreitende Zersplitterung der Parteienlandschaft nicht aufhalten.

Schweiz: Einzigartige Stabilität

Politische Veränderungen, die auch vor der Schweiz nicht haltmachen. Die SVP entwickelte sich vom Juniorpartner im Bundesrat zur mit Abstand stärksten Partei des Landes. Links der Mitte etablierten sich die Grünen und die Grünliberalen als eigenständige politische Kräfte.

Im Gegensatz zu unseren Nachbarländern führte die Ausdifferenzierung des Parteiensystems in der Schweiz nicht zu einer Regierungskrise. Seit der Wahl des ersten SP-Bundesrates im Jahre 1943 – vor 83 Jahren! – hat sich die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates nicht verändert. Verschiebungen gab es einzig in der zahlenmässigen Vertretung der einzelnen Parteien.

Diese einzigartige Stabilität macht zu einem wichtigen Teil den politischen Sonderfall und das wirtschaftliche Erfolgsmodell Schweiz aus. Ein Geschenk, das nicht vom Himmel gefallen ist. Vielmehr ist es die institutionelle Ausgestaltung, die unser politisches System so widerstandsfähig macht.

Konstruktives Neben- und Miteinander

Als Staatswesen mit vier Landessprachen, zwei starken Konfessionen mit teils gegensätzlichen Wertvorstellungen sowie mit grossen Unterschieden in der wirtschaftlichen Prägung einzelner Kantone war die Schweiz seit jeher auf ein konstruktives Neben- und Miteinander unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen und unterschiedlicher politischer Einheiten angewiesen.

Der Weg dazu führte und führt über Gemeinwesen, die von unten nach oben aufgebaut sind. Dazu gehören der Föderalismus und das Milizsystem. Beides steht für die in der Bundesverfassung festgeschriebene Vielfalt in der Einheit.

Vor allem aber ist es die direkte Demokratie, die Minderheiten eine starke Stimme gibt. Die politischen Prozesse der Schweiz zielen auf eine möglichst umfassende Beteiligung und Zustimmung aller relevanten politischen Akteure. Die Konsensorientierung ist eine unmittelbare Folge der Volksrechte.

Mut, den eigenen Weg zu gehen

Selbstverständlich ist auch in der Schweiz nicht alles Gold was glänzt. Auf allen Staatsebenen stecken wir in einem Reformstau. Der Föderalismus und das Milizsystem werden zunehmend ausgehöhlt. Die direkte Demokratie hat mit Blick auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft ihre Bewährungsprobe erst noch vor sich.

Dank ihres dezentralen, basisdemokratischen Staatsaufbaus verfügt die Schweiz jedoch im Gegensatz zu unseren Nachbarländern und zur Europäischen Union über die notwendigen institutionellen Voraussetzungen, um den Herausforderungen einer fragmentierten Gesellschaft gerecht zu werden.

Das politische System der Schweiz hat Zukunft. Vorausgesetzt, wir haben den Mut, unseren eigenen Weg zu gehen und die Besonderheiten unseres Staatswesens stärker zu gewichten als tagespolitisch motivierten Opportunismus.

Literatur: Weigelt K. (2025). Die Eidgenossenschaft im 21. Jahrhundert – Eine alte Idee für eine neue Zeit, Verlag NZZ Libro

Erstpublikation am 13.1.2026 auf www.nebelspalter.ch