Nebelspalter Politik

Ein Blindflug der Sonderklasse: Nationalrat Simon Michel und die Stellenmeldepflicht

Dies gelesen: «Zwei Tage nach der Abstimmung (zur 10-Mio.-Schweiz, Red.) steht Simon Michel in der Wandelhalle und denkt an Lösungsansätze, um der verbreiteten Unzufriedenheit entgegenzuwirken: Der Inländervorrang bei der Stellensuche soll verstärkt werden.» (Quelle: NZZ, 18.6.2026)

Das gedacht: Bekanntlich gibt es nichts Neues unter der Sonne. Dies gilt auch für die Politik. Kaum hat sich der Staub des Abstimmungssonntags gelegt, präsentiert man uns alten Wein in neuen Schläuchen.

Zum Beispiel FDP-Nationalrat Simon Michel. Als Mittel gegen die unkontrollierte Einwanderung bringt er die Stellenmeldepflicht ins Spiel, den sogenannten Inländervorrang light.

Die Stellenmeldepflicht verpflichtet Arbeitgeber, offene Stellen in Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent vor einer öffentlichen Ausschreibung zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Dies soll inländischen Stellensuchenden einen Informationsvorsprung verschaffen.

Geht es nach Nationalrat Michel, dann soll der Schwellenwert der Arbeitslosigkeit je nach Berufsart auf 3 Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig möchte er die Kriterien für die jeweiligen Jobgattungen verschärfen.

Staatlich verordnete Beschäftigungstherapie

Ein sinnloser Vorschlag. Die Stellenmeldepflicht ist ein Rohrkrepierer. Dies zeigt das Vollzugsmonitoring des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO für das Jahr 2024:

  • Durchschnittlich waren 50’000 Personen in mindestens einer meldepflichtigen Berufsart auf Stellensuche.
  • Die Unternehmen der meldepflichtigen Branchen rapportierten 180’000 offene Stellen.
  • Aktiv vermittelt wurden rund 2000 Personen.

Nimmt man die meldepflichtigen Stellen als Massstab, liegt die Erfolgsquote der Stellenmeldepflicht bei etwas mehr als 1 Prozent. 99 von 100 Meldungen der Arbeitgeber und die damit verbundenen Verzögerungen in der Personalsuche waren nichts weiter als staatlich verordnete Beschäftigungstherapie.

Keine Auswirkungen auf die Zuwanderung

Bereits bei Einführung der Stellenmeldepflicht war klar, dass es dem Parlament einzig darum ging, die Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit einer Scheinmassnahme zu verschleiern.

Eine Feststellung, die von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats bestätigt wird:

  • In ihrem Jahresbericht 2024 stellte diese fest, dass die Stellenmeldepflicht «keine signifikanten Auswirkungen auf die aggregierte Arbeitslosenquote oder die Zuwanderung hat.»
  • Weiter heisst es: «Obwohl die ursprünglichen Ziele der Gesetzgebung kaum erreicht wurden, hält die GPK-N fest, dass die Vollzugsbehörden das Instrument rechtmässig und effizient umsetzen

Mit anderen Worten: Die Stellenmeldepflicht ist ein gigantischer, wenn auch durch die Verwaltung perfekt organisierter Leerlauf.

Faktenfrei unterwegs

Nationalrat Michel will diesen bürokratischen Leerlauf nicht nur weiterführen, sondern durch die Ausweitung der meldepflichtigen Branchen multiplizieren.

Ein Anliegen, das tief blicken lässt:

  • Einmal mehr soll das Volk mit einer Scheinlösung für dumm verkauft werden. Profitieren dürfte einzig die staatliche Vollzugsbürokratie.
  • Absender des Vorschlags ist ausgerechnet der Vertreter einer Partei, die sich bei jeder anderen Gelegenheit für den Abbau von Bürokratie stark macht.
  • Möglicherweise ist dieser Widerspruch damit zu erklären, dass die Stellenmeldepflicht vor allem die gewerbliche Wirtschaft und nicht Grossunternehmen wie Michels Ypsomed belastet.

Wirklich erstaunlich ist aber, dass Nationalrat Michel – anders lässt sich sein Vorstoss nicht erklären – weder vom Vollzugsmonitoring des Staatssekretariats für Wirtschaft noch von den Jahresberichten der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats einen blassen Schimmer hat.

Ein Blindflug der Sonderklasse, der vieles erklärt. Wer wie EU-Turbo Michel auf mehr Bürokratie und mehr Staat setzt, kann getrost unser Gesetzgebungsverfahren nach Brüssel auslagern und sich dem Europäischen Gerichtshof unterordnen.

Erstpublikation am 30.6.2026 auf www.nebelspalter.ch

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