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Nebelspalter Politik

Raclette-Stübli statt direkte Demokratie – Willkommen in der Welt der dynamischen Rechtsübernahme

Dies gelesen: «Es werden Begleitmassnahmen vorgeschlagen, um die Mitwirkung der Kantone und des Parlaments im Rahmen der institutionellen Elemente zu stärken.» (Quelle: Botschaft Paket Schweiz-EU, 13.3.2026)

Das gedacht: Im Grunde genommen ist die Angelegenheit denkbar einfach. Geht es nach dem EU-Vertragspaket, dann werden künftig die Schweizer Gesetze in entscheidenden Dossiers nicht mehr in Bern, sondern in Brüssel gemacht.

Die dynamische Rechtsübernahme verbannt das Schweizer Volk und das Schweizer Parlament auf die Zuschauerränge. Die Musik spielt in den Dunkelkammern der EU-Kommission.

Dass dies nichts mit der politischen Kultur und den politischen Verfahren der Schweiz zu tun hat, versteht jedes Kind. Dazu braucht es keinen Hochschulabschluss – ein Minimum an gesundem Menschenverstand genügt.

Begleitmassnahmen als Beruhigungspillen 

Ganz anders liest es sich im Erläuternden Bericht des Bundesrates zum EU-Vertragspaket. Die institutionellen Fragen werden im 931-seitigen Dokument mit einigen wenigen, lapidaren Worten abgehandelt: «Das Verfahren für die dynamische Rechtsübernahme steht im Einklang mit den bestehenden innerstaatlichen Verfahren.»

Allerdings, ganz so unbedarft, wie die Bundesverwaltung es gerne hätte, ist die politische Schweiz nicht. Dies zeigte sich in den Ergebnissen der Vernehmlassung.

Der Bundesrat ging deshalb noch einmal über die Bücher. In seiner Botschaft Paket Schweiz-EU schlägt er vor, die innerstaatlichen Prozesse mit Begleitmassnahmen zu präzisieren:

  • Serviert werden Beruhigungspillen in Form von Informations- und Konsultationsprozessen zugunsten des Parlaments und seiner Kommissionen im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme.
  • Die Mitwirkung der Kantone soll neu in einer Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund geregelt werden.
  • Besonders originell: Alle für die Mitwirkung der Experten aus der Schweiz (Decision Shaping) relevanten öffentlichen Dokumente der EU sollen veröffentlicht werden.
  • Einmal pro Legislaturperiode gibt es zudem ein Monitoring über das Funktionieren der institutionellen Elemente.

Eingeständnis des Bundesrates

Dumm nur, dass kein Informationsverfahren, kein Konsultationsprozess und kein Monitoring die Entmachtung des Schweizer Parlaments und des Schweizer Volks aus der Welt schaffen kann.

Interessanter als die vorgeschlagenen Begleitmassnahmen ist deshalb das versteckte Eingeständnis des Bundesrates: Die innerstaatlichen Konsequenzen der dynamischen Rechtsübernahme wurden im Erläuternden Bericht verkürzt dargestellt.

Der Bundesrat im Kampfmodus

Ein Eingeständnis, das tief blicken lässt. Entgegen seiner verfassungsrechtlichen Organstellung als ausführende und vollziehende Gewalt ist der Bundesrat schon längst im Kampfmodus unterwegs:

  • Der Erläuternde Bericht war und ist keine sachliche Analyse der Folgen des EU-Vertragspakets, sondern eine Propagandaschrift des Bundesrates und der Verwaltung.
  • Vergleichbares gilt für das Rechtsgutachten aus dem Departement von Bundesrat und EU-Turbo Beat Jans zur Frage des Ständemehrs.
  • In dieses trübe Kapitel gehört auch die Bezeichnung des EU­-Vertragspakets als «Bilaterale III».

Job-Maschine für Bürokraten und Lobbyisten

Im Grunde genommen ist dies alles nicht wirklich überraschend. Bundesrat und Bundesverwaltung handeln in ihrem ureigenen Interesse.

Die institutionelle Anbindung an die EU verlagert die politische Macht endgültig von der Politik zur Verwaltung:

  • Mit den Worten von Oliver Zimmer: Die Überkonstitutionalisierung verschiebt die Gewichte von den demokratisch legitimierten und kontrollierten zu den administrativen und judikativen Institutionen.
  • Oder, etwas plakativer: Die EU-Bürokratie im Allgemeinen und das Decision Shaping im Besonderen ist der wahrgewordene Traum der Bundesverwaltung.

Was dies alles bedeutet, dokumentiert ein Tagblatt-Artikel von Remo Hess: Brüssel wird zur Job-Maschine und zum Paradies für Bürokraten und Lobbyisten.

So fantasiert etwa der Büroleiter des Schweizer Verbindungsbüros für Forschung, Innovation und Bildung in Brüssel von einem «House of Switzerland» samt Raclette-Stübli.

Raclette-Stübli statt direkte Demokratie – besser lässt sich der Ausverkauf des politischen Systems der Schweiz nicht auf den Punkt bringen.

Erstpublikation am 24.3.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Deklarationspflicht für Subventionsempfänger: Wer vom Staat lebt, muss es offenlegen

Dies gelesen: «Subventionen sind in Bundesbern längst so komplex organisiert, dass es für politisch interessierte Bürger kaum mehr nachvollziehbar ist, wer und wofür und von wem eigentlich Steuergelder bekommt.» (Quelle: IWP-Subventionsreport, 27.1.2026)

Das gedacht: Die Forderung nach Transparenz gehört zu den Dauerbrennern linker Politik. Die Begeisterung für die Offenlegung von Abhängigkeiten schmilzt dann allerdings wie Schnee an der Sonne, wenn die eigenen Seilschaften betroffen sind – zum Beispiel bei den Erstempfängern von Bundessubventionen.

Es fehlt ein öffentlich einsehbares Register. Die Subventionsdatenbank des Bundes weist lediglich aggregierte Zahlungen aus. Das bedeutet, dass die einzelnen Subventionen zusammengefasst dargestellt werden und nicht auf Ebene jedes einzelnen Empfängers oder Projektes.

IWP-Subventionsreport bringt Licht ins Dunkel

Dank dem Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) kommt Licht ins Dunkel des eidgenössischen Subventionstsunamis. Der IWP-Subventionsreport zeigt auf, wer Geld aus Bundesbern erhält:

  • Im Jahre 2025 gab der Bund 48,6 Milliarden Franken für direkte Subventionen aus.
  • Rund 82 Prozent dieser Gelder gingen an staatliche oder staatsnahe Akteure.
  • Bezüglich der Anzahl der Zahlungen dominiert hingegen der Privatsektor: Insgesamt konnten 20’641 Erstempfänger von Subventionsleistungen identifiziert werden. Rund zwei Drittel waren private juristische Personen.

Entscheidender Schönheitsfehler

Allerdings, ein entscheidender Schönheitsfehler bleibt. Die vollständige Liste der von den IWP-Forschern definierten Erstempfänger ist nicht frei zugänglich – wohl aus datenschutzrechtlichen Gründen. Einsicht erhält nur, wer beispielsweise als Journalist, Mitglied einer Exekutive oder Forscher ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Zu den Reformvorschlägen des IWP gehört deshalb die Einrichtung eines vollständigen Registers der Subventionsempfänger, das öffentlich einsehbar ist und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung als Ergänzung zur Subventionsdatenbank administriert wird.

Politische Nebenwirkungen

Ein wichtiges Anliegen. Dies nicht nur mit Blick auf die vom IWP untersuchten volkswirtschaftlichen Herausforderungen, sondern auch für entscheidende politische Fragen:

  • Subventionen sind die harte Währung jeder Klientelpolitik. Der Wunsch, wiedergewählt zu werden, prägt die Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern. Geschenke erhalten die Freundschaft.
  • Beeinflusst wird aber auch das Verhalten der Subventionsempfänger. Geld erhält, wer die Erwartungen von Politik und Verwaltung erfüllt. Als Lobby stehen die vereinigten Subventionsjäger in der Regel auf der Seite des Interventionsstaates. Niemand beisst die Hand, die einen füttert.

Angesichts dieser Nebenwirkungen braucht es für die tagespolitische Diskussion leicht zugängliche Transparenzinformationen. Nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den Datenbanken der Verwaltung.

Deklarationspflicht für alle Subventionsempfänger

Eine Forderung, die sich durch eine Deklarationspflicht unbürokratisch umsetzen lässt – vergleichbar mit den gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsangaben bei Kleidern oder Lebensmitteln.

Im Vordergrund stehen zwei einfache Massnahmen:

  • Sämtliche Subventionsempfänger werden verpflichtet, auf den Start- und Titelseiten ihrer Publikationen und Webseiten auf die staatliche Förderung hinzuweisen.
  • In der Jahresrechnung sind die staatlichen Subventionen als eigene Position auszuweisen.

Die Deklarationspflicht für Subventionsempfänger sorgt ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die notwendige Transparenz. Nicht die Behörden, sondern die Nutzniesser staatlicher Gelder stehen in der Verantwortung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verliert den Anspruch auf staatliche Unterstützung. So einfach ist es.

Die Filmförderung macht es vor

Was möglicherweise exotisch tönt, ist im Kulturbereich bereits heute selbstverständliche Pflicht. Bei der Mitfinanzierung von Filmen verlangt das Bundesamt für Kultur, dass im Vorspann und im Abspann deutlich auf die Förderung hingewiesen wird:

  • Dies mit der verbindlich festgelegten Formulierung: «Mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur (BAK)»
  • Auf Werkexemplaren, auf Programmheften und bei Auftritten in der Öffentlichkeit ist zudem das Logo des Bundesamtes für Kultur gut sichtbar anzubringen.

Was für Kulturschaffende selbstverständlich ist, muss für alle Subventionsempfänger gelten. Die Frontseiten der Tageszeitungen, die Verlautbarungen des «Vereins Girls on Ice», des Velodachverbands «Pro Velo», des WWF und aller weiteren Begünstigten sind um den Hinweis «Subventioniert durch die Schweizerische Eidgenossenschaft» zu ergänzen.

Für die private Politikfinanzierung gilt seit seine einigen Jahren eine gesetzliche Offenlegungspflicht. Vergleichbares muss auch für die Abhängigkeit von öffentlichen Geldern gelten.

Das Schweizer Volk darf und muss wissen, wer öffentliche Gelder bezieht. Mit der Deklarationspflicht für Subventionsempfänger erreichen wir dieses Ziel auf eine einfache und unbürokratische Art und Weise.

Nachtrag zum Abstimmungswochenende

Zum Subventionsreport des IWP findet sich in der SRF-News-App kein einziger Beitrag. So viel zur ausgewogenen Berichterstattung der SRG, der selbsternannten Göttin der Demokratie und des nationalen Zusammenhalts. Zum Glück gibt es staatsunabhängige Medien wie den Nebelspalter.

Erstpublikation am 10.3.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Der bürgerliche Kniefall: Wie das Zauberwort ‹Fachkräftemangel› die Individualbesteuerung und andere linke Projekte mehrheitsfähig macht

Dies gelesen: «Mehr Fachkräfte dank Individualbesteuerung» (Quelle: economiesuisse, 11.12.2025)

Das gedacht: Im politischen Alltag gibt es Zauberwörter. Ihre magische Kraft liegt in der Verengung der politischen Diskussion. Wer sie verwendet, steht automatisch auf der richtigen Seite.

Zu diesen Zauberwörtern gehört der Begriff «Klimawandel». Dieser macht den Weg frei für sämtliche planwirtschaftlichen Fantasien der Sozialisten in allen Parteien.

Zur gleichen Kategorie zählt der «Fachkräftemangel». Auch dieses Schlagwort setzt jedes ordnungspolitische Denken und sämtliche Fakten ausser Kraft.

Subventionsmaschine läuft auf Hochtouren

Beispielhaft zeigt sich dies in den Fragen der ausserfamiliären Kinderbetreuung. Eigentlich ist die Sache sonnenklar. In der Schweiz ist die Kinderbetreuung traditionell Privatsache. Familienergänzende Angebote liegen in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden.

Und trotzdem läuft die Subventionsmaschine auf Bundesebene auf Hochtouren: Einmal mehr hat sich eine staatliche Intervention verselbständigt, die zu Beginn als befristetes Impulsprogramm verkauft wurde. Seit 2003 hat der Bund die Schaffung von Kitaplätzen mit rund 500 Millionen Franken subventioniert.

Krippengelder entlasten Oma und Opa

Und dabei sind es nicht nur linke Kreise, die eine Verstaatlichung der Kinderbetreuung fordern. Nicht weniger wichtig sind bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände, die den staatlichen Geldsegen mit dem Zauberwort «Fachkräftemangel» rechtfertigen.

Dies im Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zahlreiche Untersuchungen im In- und Ausland dokumentieren den bescheidenen Einfluss von sinkenden Betreuungskosten auf die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern.

Die aktuellste Studie stammt vom Beratungsunternehmen Deloitte. Diese zeigt, dass die wirklichen Profiteure einer grosszügigen Kita-Subventionierung die Grosseltern sind. Sinkende Betreuungskosten können einen Teil der Eltern dazu veranlassen, die Kinder vermehrt in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung statt privat betreuen zu lassen, ohne dabei das Erwerbspensum anzupassen.

Viel Aufwand für wenig Ertrag

Mit anderen Worten: Die Kita-Millionen haben wenig mit dem Fachkräftemangel, dafür sehr viel mit Ideologie zu tun. Ein Szenario, das sich bei der Individualbesteuerung wiederholt.

Einmal mehr ist es der Fachkräftemangel, der als trojanisches Pferd einem ordnungspolitisch mehr als holprigem Projekt zum Durchbruch verhelfen soll.

Beispielhaft dafür die Medienmitteilung von economiesuisse. Diese reduziert die Forderung nach einer Individualbesteuerung auf die Frage des Fachkräftemangels. Vergleichbar mit der Kita-Diskussion wird behauptet, dass mit dem Systemwechsel die Erwerbsanreize für Zweitverdienende entscheidend verbessert werden.

Eine Argumentation, die auf sehr dünnem Eis unterwegs ist. Selbst bei den superoptimistischen Prognosen der Befürworter bringt die Individualbesteuerung bestenfalls 0,4 Prozent des gesamten Beschäftigungsvolumens. Serge Gaillard, prominenter Gewerkschafter und ehemaliger Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung, spricht gar von lediglich 0,16 Prozent. Viel Aufwand für wenig Ertrag.

Kniefall vor den Linken und Grünen

Unbestritten ist, dass die Heiratsstrafe beseitigt werden muss. Ebenso unbestritten ist, dass diese eine direkte Folge der steilen Progression der direkten Bundessteuer ist.

Für jeden halbwegs rational denkenden Menschen ist deshalb klar, dass die notwendige Korrektur bei der Progression ansetzen muss. Leistung muss sich lohnen. Eigentlich ein Kernanliegen der FDP.

Nur, so einfach ist es nicht. Was die FDP-Frauen mit ihrer Initiative angestossen haben, ist ohne Kniefall vor den Linken und Grünen nicht zu haben. Und deshalb stimmen wir nun über eine Individualbesteuerung ab, die das Kind mit dem Bade ausschüttet.

Ideologie statt gesunden Menschenverstand

Serviert wird uns statt einer einfachen Lösung ein Bürokratiemonster. Und dies von einer Partei, die bei jeder anderen Gelegenheit einen schlanken Staat fordert.

Schweizweit geht man von zusätzlich 1,7 Millionen Steuererklärungen und 1700 zusätzlichen Steuerbeamten aus. Damit sind wir aber noch lange nicht am Ende der Fahnenstange.

An die Stelle der Heiratsstrafe tritt die Einverdienerstrafe. Am härtesten trifft es Mittelstandsfamilien mit Kindern und einer traditionellen Rollenverteilung. Die Linke ist begeistert.

Um die Steuerausfälle wenigstens teilweise zu kompensieren, wird darüber hinaus die Progression und damit die staatliche Umverteilung weiter verschärft. Auch dies im Gegensatz zu allen freisinnigen Sonntagspredigten.

Erfüllungsgehilfen linker Politik

Die Vorlage zur Individualbesteuerung zeigt exemplarisch, was in der Schweizer Politik falsch läuft:

  • Ideologisches Denken und Handeln verdrängt wissenschaftlich gesicherte Fakten und den gesunden Menschenverstand. Es geht nicht um praxisorientierte Lösungen, sondern um die richtige Haltung.
  • Eine Entwicklung, die allen in die Hände spielt, die wie Links-Grün und die Bundesverwaltung von schönen Worten und nicht von wertschöpfender Arbeit leben.

Dies alles ist nicht wirklich überraschend. Nachdenklich macht jedoch die Selbstverständlichkeit, mit der nicht nur bürgerliche Politikerinnen und Politiker, sondern auch die Wirtschaftsverbände als Erfüllungsgehilfen einer linken Politik zur Verfügung stehen. Wer solche Freunde hat, braucht definitiv keinen politischen Gegner.

Erstpublikation am 10.2.2026 auf www.nebelspalter.ch

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Wenn der Staat zahlt: Warum Subventionen kritische Bürger folgsam machen

Dies gelesen: «Die Anzahl Kulturschaffender im engeren Sinn ist in den letzten rund zehn Jahren um über 30 Prozent gestiegen.» (Quelle: Bundesamt für Kultur, Kulturbotschaft 2025–2028)

Das gedacht: In der Kulturszene der Schweiz gibt es definitiv keinen Fachkräftemangel. Im Jahre 2010 gingen 72’000 Personen einer künstlerischen Haupterwerbstätigkeit im Kultursektor nach. Zehn Jahre später waren es 98’000.

Besonders ausgeprägt zeigte sich diese Entwicklung auf Hochschulstufe. Die Zahl der Absolventen aus den kunstorientierten Fachbereichen der Fachhochschulen stieg in von 2000 bis 2022 von rund 3’500 auf 10’600.

Immer weniger Publikum

Dumm nur, dass diese wundersame Vermehrung nichts mit einer steigenden Nachfrage nach kulturellen Angeboten zu tun hat. Ganz um Gegenteil.

Das Theater St.Gallen hat heute trotz eines bemerkenswerten Leistungsausweises rund ein Viertel weniger Besucher als vor fünfzehn Jahren. Im gleichen Zeitraum sanken die Kinoeintritte von 15 Millionen auf 10 Millionen – um über 30 Prozent.

Veränderungen im Publikumsverhalten, die durch die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik bestätigt werden. Das Interesse der Bevölkerung an klassischen Kulturbetrieben ist seit 2014 im Abwärtstrend. Freizeitaktivitäten ausser Haus verlieren an Bedeutung.

Wohlwollen der Politik

Ein stark steigendes Angebot bei gleichzeitig stark abnehmender Nachfrage – eigentlich ein Krisenszenario. Nicht so im Kulturbereich.

Aus einem einfachen Grund: Die Kulturszene lebt zu einem wichtigen Teil von der öffentlichen Hand. Insgesamt fliessen Steuergelder im Umfang von 3 Milliarden Franken in den Kulturbetrieb. Die Hälfte davon kommt von den Städten und Gemeinden. 40 Prozent von den Kantonen.

Die restlichen 10 Prozent bringt der Bund auf. Im vergangenen Jahr verabschiedete das Bundesparlament die Kulturbotschaft 2025 bis 2028 mit Finanzmitteln in der Höhe von insgesamt 987,9 Millionen Franken.

Der Kulturbetrieb hängt am Tropf des Staates. Ohne das Wohlwollen von Politik und Verwaltung geht nichts. Eine Übungsanlage mit wenig überraschenden Konsequenzen:

  1. Wer zahlt, befiehlt.

In der staatlichen Kulturpolitik geht es nicht nur um das Kulturschaffen an sich, sondern zusätzlich um die politische Agenda der Verwaltung und die Interessen der ihr nahestehenden Kulturbürokratie. Geld erhält, wer deren Erwartungen erfüllt.

Die Filmförderung des Bundes etwa knüpft ihre Fördergelder nicht nur an die Qualität einer Filmproduktion, sondern zusätzlich an Vorgaben wie nachhaltigen Ressourceneinsatz, anrechenbare Nachhaltigkeitsberatungen, ökologische Mindeststandards und Sensibilisierungsveranstaltungen

  1. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

Bereits die Minnesänger des 13. Jahrhunderts wussten, dass ihre Darbietungen der Vermehrung des Ruhms der adeligen Herrschaften zu dienen hatten. Nur wer die hohen Damen und Herren lobpreiste und von ihren Heldentaten erzählte, konnte auf Belohnung hoffen.

Dabei ist es bis heute geblieben. Finanzielle Abhängigkeiten erzeugen Loyalität. Aus kritischen werden folgsame Bürger. Dies zeigte sich beispielhaft während der Corona-Pandemie. Kulturschaffende gehörten zu den besonders lautstarken Befürwortern der vom Bundesrat angeordneten Eingriffe in die Grundrechte der Bürger.

Rot-grüne Parallelwelt

Nun kann man diesen Ausführungen zu Recht entgegenhalten, dass es sich bei den Kulturschaffenden um eine vergleichsweise kleine Gruppe von Personen handelt.

Nicht zu übersehen ist jedoch, dass wir es mit einem Spannungsfeld zu tun haben, das weit über die Kulturszene hinausgeht. Der wachsende Staatsapparat führt zu einer stetig zunehmenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die von öffentlichen Geldern abhängig sind und die für ihr privates Glück konsequenterweise auf mehr Staat und weniger Freiheit setzen.

Ausgeprägt zeigt sich diese Entwicklung in den grossen, vermeintlich progressiven Städten. Das einst so bieder-brave Bern, so Katharina Fontana in der NZZ, ist zu einer rot-grünen Parallelwelt geworden. Die Wählerschaft hat es sich mit gutbezahlten Stellen in der Verwaltung, beim staatsnahen Speckgürtel, bei den vielen rund ums Bundeshaus angesiedelten Nichtregierungsorganisationen und anderen subventionierten Lobbys wunderbar bequem eingerichtet.

Das nächste Powerplay: SRG-Halbierungsiniative

Die Fraktion der Staatsabhängigen bildet eine Loyalitätsgemeinschaft, die dank ihres zahlenmässigen Umfangs auch auf nationaler Ebene jede Volksabstimmung zu ihren Gunsten entscheiden kann.

Das nächste Powerplay der staatsnahen Subventionsjäger und Privilegiensammler erwartet uns mit der SRG-Halbierungsinitiative – nicht nur, aber auch aus der Kulturszene.

Einmal mehr werden die vereinigten Mike Müllers den Untergang der Schweiz beschwören und am Ende des Tages an das eigene Portemonnaie denken. Niemand schlachtet das Huhn, das goldene Eier in sein ganz persönliches Nest legt.

Erstpublikation am 27.1.2026 auf www.nebelspalter.ch

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Rahmenverträge: Von der schleichenden zur rasanten Machtübernahme durch die Verwaltung

Dies gelesen: «Die Kasse der Stadt St.Gallen ist klamm: Doch die Verwaltung wächst und wächst» (Quelle: tagblatt.ch, 1.12.2025)

Das gedacht: Die Stadt St.Gallen ist definitiv kein Wachstumswunder. Mit Ausnahme der Stadtverwaltung. Diese legt laufend zu. Während der letzten sieben Jahre erhöhte sich die Belegschaft um 200 Stellen und damit um 8,2 Prozent. In der gleichen Zeit wuchs die Wohnbevölkerung um 4,5 Prozent.

Auch die Verwaltung des Kantons St.Gallen beschäftigt heute rund 400 Mitarbeiter mehr als vor sieben Jahren. Der Personalaufwand stieg um über 100 Millionen Franken.

Das Schauermärchen vom Kaputtsparen

Vergleichbares kennen wir nicht nur aus vielen anderen Städten und Kantonen, sondern auch von der Bundesverwaltung. Auch hier gibt es ein strukturelles Defizit. Und auch hier beklagt die reaktionäre Linke, dass der Staat auf Kosten der Staatsangestellten kaputtgespart werden soll.

Ein Schauermärchen. Geht es nach dem bundesrätlichen Budgetvorschlag, dann soll im kommenden Jahr der Personalbestand um weitere 378 auf knapp 39’500 Vollzeitstellen aufgestockt werden.

Arbeit lässt sich wie Gummi dehnen

Diese Entwicklung ist kein Zufall. Bürokratische Strukturen tendieren zur Selbsterhaltung und Selbstverstärkung. Dies gilt für den Staat und die Wirtschaft. Ein Phänomen, das C. Northcote Parkinson vor siebzig Jahren mit Witz und Ironie dokumentierte.

Parkinson zeigte auf, dass sich Arbeit wie Gummi dehnen lässt. Die Zeit, die für eine Arbeit zur Verfügung steht, wird ausgefüllt. Die Zahl der Beamten oder Angestellten, so Parkinson, steht in keiner Beziehung zu der Menge der vorhandenen Arbeit.

Seine Thesen illustrierte Parkinson mit der britischen Militärverwaltung nach Ende des 1. Weltkrieges.

Umstände, die uns bekannt vorkommen:

  • Im Jahre 2000 arbeiteten 12’385 Personen für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS. Heute sind es rund 12’500.
  • Allerdings, im Jahre 2000 betrug der Sollbestand 400’000 Armeeangehörige. Heute sind es rund 140’000.

Eine gleichbleibende Zahl an Staatsangestellten verwaltet eine immer kleinere Zahl an Soldatinnen und Soldaten.

Übermacht der Verwaltung

In der veröffentlichten Meinung wird der ausufernde Staatsapparat in der Regel als finanzpolitische Herausforderung diskutiert. In Tat und Wahrheit geht es aber um weit mehr.

Hinter der steigenden Zahl an Staatsangestellten steht immer eine Ausweitung des staatlichen Aufgaben- und Kompetenzbereichs. Im Grunde genommen läuft es auf eine schleichende politische Machtübernahme durch die Verwaltung hinaus.

Bestätigt wird diese Feststellung durch eine in der NZZ zitierte Studie zur Gesetzgebung und Gesetzesqualität auf Bundesebene. Untersucht wurden 447 Gesetzesprojekte und Verfassungsrevisionen. 255 davon gingen auf die Initiative der Verwaltung zurück, also mehr als 60 Prozent.

Nimmt man die Verordnungen hinzu, die in dieser Studie aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden konnten, wird erst recht deutlich, wie gross die Übermacht der Verwaltung ist.

Volk und Parlament als Zuschauer

Die grosse Mehrheit der Gesetzesprojekte widerspiegelt nicht den Gestaltungswillen des Parlaments oder des Stimmvolks, sondern die politische Agenda der Bundesverwaltung. Diese ist, wie das Abstimmungsverhalten der Stadt Bern vermuten lässt, weit links zu Hause.

Eine Entwicklung, die unsere Gemeinwesen von den Füssen auf den Kopf stellt. Das Primat der Verwaltung tritt an die Stelle des Primats der Politik. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den EU-Rahmenverträgen.

Um dies zu verstehen, genügt ein Blick in den Erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Die ganze Angelegenheit ist derart kompliziert, dass – wenn überhaupt – nur noch einige wenige Experten der Verwaltung den Durchblick haben.

Vor allem aber sind es die institutionellen Regeln, die das Volk und das Parlament auf die Zuschauertribüne verbannen. Die fortlaufende Rechtsübernahme höhlt die Substanz der demokratischen Rechte aus – so Professor Mathias Oesch, der wohl bekannteste EU-Turbo unter den Staatsrechtlern

Von der schleichenden zur rasanten Machtübernahme

Dies alles weiss auch die Verwaltung. Und trotzdem – oder wohl gerade deshalb – wird die staatspolitische Dimension der Rahmenverträge von den verantwortlichen Chefbeamten konsequent heruntergespielt.

Aus verständlichen Gründen. Die dynamische Rechtsübernahme verschiebt die Gewichte in wesentlichen Dossiers endgültig von den gewählten Institutionen zu den Staatsangestellten und zu den Gerichten. Und dies erst noch auf einen Schlag.

Die Rahmenverträge machen aus der schleichenden eine rasante Machtübernahme durch die Verwaltung. Eine Tatsache, die kein bundesrätliches Demokratiemanagement und keine staatlich finanzierte Desinformationskampagne aus der Welt schaffen kann

Literatur: Parkinson, C.N. (1959). Parkinsons Gesetz, Schuler Verlagsgesellschaft Stuttgart

Erstpublikation am 16.12.2025 auf www.nebelspalter.ch

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Warum Konzerne das EU-Vertragspaket lieben – KMU jedoch skeptisch bleiben

Dies gelesen: «Vorstand des Gewerbeverbands beurteilt EU-Verträge kritisch und empfiehlt eine Abstimmung mit Ständemehr» (Quelle:  SGV, Medienmitteilung, 17.10.2025)

Das gedacht: Für economiesuisse und den Arbeitgeberverband ist die Sache sonnenklar: Es führt kein Weg am EU-Vertragspaket vorbei. Im Vorstand von economiesuisse fiel der Entscheid mit 69:1 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Wesentlich zurückhaltender der Schweizerische Gewerbeverband. Dieser kritisiert in seiner Vernehmlassung das EU-Vertragspaket:

  • Befürchtet wird eine Zunahme an Bürokratiekosten, eine Stärkung der Bundesverwaltung und eine Schwächung der demokratischen Einflussmöglichkeiten der KMU und der Schweizer Stimmbevölkerung.
  • Darüber hinaus fordert der Gewerbeverband, dass die Abstimmung zum EU-Paket dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr unterstellt wird.

Soviel zur verbandspolitischen Ausgangslage. Was steckt nun aber hinter der unterschiedlichen Haltung von Gewerbeverband und economiesuisse?

Konzerne vs. KMU – darum geht es

Auf einen ersten Blick lässt sich die Haltung des Gewerbeverbandes mit der Binnenmarktorientierung vieler Mitgliedunternehmen erklären.

Für ein Bauunternehmen, das den Schweizer Markt bearbeitet, hat die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten eine andere finanzielle Bedeutung als für eine international aufgestellte Herstellerin von Medizinalprodukten.

Geht man allerdings der Sache auf den Grund, dann zeigen sich die wesentlichen Unterschiede in den beiden Vernehmlassungen nicht in technischen Fragestellungen, sondern in der Beurteilung der institutionellen Regeln.

Die Vertreter des Gewerbes bewerten die dynamischen Rechtsübernahme weit kritischer als grosse Teile der Konzernwirtschaft.

Aus gutem Grund:

  1. Bürokratiekosten benachteiligen kleinere Unternehmen

Schon vor Jahren ergab eine durch das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (heute SECO) in Auftrag gegebene Studie, dass in Kleinstunternehmen mit 1 – 9 Mitarbeitern die administrativen Belastungen bedingt durch ihren Fixkostencharakter pro Kopf doppelt so viel kosten wie in Unternehmen mit 10 – 49 Angestellten.

Erst recht zeigt sich dieses Ungleichgewicht im Verhältnis zur Konzernwirtschaft. Skaleneffekte führen in grossen Unternehmungen zu einer im Verhältnis tieferen administrativen Belastung.

Dies gilt auch für die Regulierungskosten bei einer Übernahme von EU-Recht. Diese können von Grossunternehmen auf weit mehr Mitarbeiter verteilt werden. Ein Kostenvorteil, der die kleineren und mittleren Unternehmen benachteiligt.

Nicht weniger wichtig: Als Eintrittshürde schützen staatliche Regulierungen etablierte Unternehmen vor kleinen, aufstrebenden Konkurrenten. In dieses Bild passt die Forderung von OpenAI-Chef Sam Altman nach einer staatlichen Regulierung der künstlichen Intelligenz. Konzerne liebe Regulierung, so der Tages-Anzeiger.

  1. Unternehmer sind schlechte Befehlsempfänger

Das Institut für Unternehmensführung an der Fachhochschule Nordwestschweiz untersucht regelmässig die Motive, welche hinter dem Schritt zur Selbständigkeit stehen. Mit deutlichem Abstand an der Spitze stehen:

  • das Streben nach Unabhängigkeit
  • das Verfolgen einer sinnvollen Tätigkeit
  • die Durchsetzung eigener Ideen
  • das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung.

Die Hoffnung auf ein besseres Einkommen und ein höheres Ansehen spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Diese Absichten kommen an zehnter, respektiver zwölfter Stelle.

Privates Unternehmertum hat sehr viel mit der Absicht zu tun, selbst entscheiden und eigenverantwortlich handeln zu können.

Unternehmer sind schlechte Befehlsempfänger. Im Gegensatz zu vielen Konzernmanagern sind sie nicht bereit, ihre politischen Einflussmöglichkeiten einer weitergehenden Integration in die EU zu opfern.

Unterschiedliche Strukturen mit unterschiedlichen Spielregeln

In der Gegenüberstellung von kleineren und mittleren Unternehmen und Konzernwirtschaft geht es nicht darum, wer besser oder schlechter ist. Entscheidend ist vielmehr, dass es um unterschiedliche Strukturen mit unterschiedlichen Spielregeln und unterschiedlichen Bedürfnissen geht.

Vergleichbares gilt für das Verhältnis der Schweiz zu Brüssel. Das von unten nach oben gebaute politische System der Schweiz und die verwaltungs- und justizlastige Europäische Union sind nicht kompatibel. Diese Tatsache lässt sich mit keiner Werbekampagne und keiner Bundesratsrede aus der Welt schaffen.

Die dynamische Rechtsübernahme und die Übersteuerung unserer Institutionen durch den Europäischen Gerichtshof gehen an die Substanz unserer direkten Demokratie. Auf der Strecke bleibt das Erfolgsmodell Schweiz.

Unbeantwortet bleibt mit dieser Feststellung die Frage, warum viele Vertreter der Konzernwirtschaft dies nicht sehen wollen. Mangelt es an staatspolitischem Sachverstand oder fehlt ganz einfach die Bereitschaft und der Mut, öffentlich Stellung zu beziehen?

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Verfassungsbruch mit Ansage: Wie das Vernehmlassungsverfahren dem EU-Vertragspaket geopfert wird

Dies gelesen: «Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.» (Quelle: Bundesverfassung Art. 147)

Das gedacht: Der verfassungsmässige Auftrag ist glasklar. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, bei jeder Verfassungsänderung, bei allen Gesetzesvorlagen, völkerrechtlichen Verträgen und bei allen Verordnungen und anderen Vorhaben von grosser Bedeutung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Geregelt sind die Einzelheiten im Bundesgesetz und in der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren.

Sonderfall Schweiz

Das Vernehmlassungsverfahren ist eine unmittelbare Konsequenz der direkten Demokratie. Die Einbindung der Kantone, der Parteien und Verbände in das Gesetzgebungsverfahren zielt darauf ab, durch einen vorgängig erzielten Kompromiss ein späteres Referendum zu vermeiden.

Darüber hinaus macht es die breite Öffentlichkeit zu Beteiligten, erhöht die Legitimation von neuen Vorschriften, entschärft Konflikte und sorgt für politische Stabilität. Das Vernehmlassungsverfahren ist ein entscheidendes Element des politischen Sonderfalls Schweiz.

Dynamische Rechtsübernahme

Und damit soll nun Schluss sein. Geht es nach dem Bundesrat, dann wird die Schweiz in Zukunft in wesentlichen Dossiers die Gesetze und Richtlinien der EU-Kommission und des EU-Parlaments «dynamisch» übernehmen. Die Mitwirkung der Schweiz beschränkt sich auf die Mitsprache von Verwaltungsangestellten im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping».

In den wenigen Fällen, in denen die neuen EU-Vorschriften eine Gesetzesänderung in der Schweiz erfordern, gilt weiterhin das Referendumsrecht. Das Schweizer Volk kann ja oder nein sagen. Mehr nicht.

Unhaltbare Mogelpackung

Auf der Strecke bleibt das Vernehmlassungsverfahren. In dreifacher Hinsicht eine unhaltbare Mogelpackung:

  1. Die Vernehmlassung zum EU-Vertragspaket ist keine Vernehmlassung

Das Vernehmlassungsverfahren gibt den Kantonen, Parteien und Verbänden die Möglichkeit, Änderungen vorzuschlagen und so auf den Inhalt eines Gesetzesentwurfes Einfluss zu nehmen. Das EU-Vertragspaket jedoch liegt als pfannenfertiges Endprodukt vor, inhaltliche Korrekturen sind nicht mehr möglich. Entweder ist man dafür oder dagegen. Die innenpolitische Handlungsfreiheit beschränkt sich auf Beruhigungspillen in der Form sogenannter flankierender Massnahmen. Mit einer Vernehmlassung im Sinne der Bundesverfassung hat dies nichts zu tun.

  1. Der erläuternde Bericht betreibt Desinformation

Im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens schreibt der Bundesrat, dass «die Verfahren für die dynamische Rechtsübernahme (…) im Einklang mit den bestehenden innerstaatlichen Verfahren» stehen. Dies ist schlicht und einfach falsch. Da wohl kaum ein Bundesrat den 931-seitigen erläuternden Bericht gelesen hat, ist davon auszugehen, dass diese Behauptung Teil der Desinformationsstrategie der Bundesverwaltung ist.

  1. Die dynamische Rechtsübernahme verletzt die Bundesverfassung

Die EU wird nie eine Vernehmlassung gemäss Art. 147 der Bundesverfassung durchführen. Das Konzept der dynamischen Rechtsübernahme steht im Widerspruch zur Bundesverfassung, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Korrekterweise müsste Art. 147, so Professor Richli, wie folgt ergänzt werden: «Vorbehalten sind rechtsetzende Bestimmungen, welche die europäische Union im Bereich der Binnenmarktabkommen zwischen der Schweiz und der Union erlässt.»

Materielle Änderung der Bundesverfassung

Wie Professor Richli in seinem Referat am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik IWP an der Universität Luzern überzeugend darlegt, ändert das EU-Vertragspaket den materiellen Gehalt der Bundesverfassung.

Dies gilt nicht nur für das Vernehmlassungsverfahren (Art. 147 BV), sondern auch für die Gesetzgebungskompetenz der Bundesversammlung (Art. 163), die Verordnungskompetenz des Bundesrates (182) und die Kompetenzen des Bundesgerichts (Art. 189).

Angesichts dieser tiefgreifenden Verschiebungen im institutionellen Gefüge der Schweiz gibt es für den Abstimmungsmodus nur eine korrekte Antwort: Das EU-Vertragspaket ist dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Für die Annahme braucht es das Volks- und das Ständemehr.

Im Schnellzug in Richtung Europa unterwegs

Dass die Befürworter des EU-Vertragspakets aus opportunistischen Gründen für das fakultative Referendum eintreten, ist halbwegs nachvollziehbar. Der Zweck heiligt die Mittel. Auch in der Politik.

Inakzeptabel ist aber, wenn sich der Bundesrat aus politischen und taktischen Gründen gegen das Ständemehr ausspricht. Dies in der Absicht, die Hürden für das EU-Vertragspaket möglichst niedrig zu halten.

Im Gegensatz etwa zu Deutschland ist in unserem Staatsverständnis die Regierung keine parteipolitische Kampftruppe. Auch die Konsensdemokratie ist eine unmittelbare Folge der Volksrechte.

Eine Tatsache, die im Bundesrat und in den Propagandaabteilungen der Bundesverwaltung zunehmend vergessen geht. Offensichtlich sind wir auch in diesem Zusammenhang im Schnellzug in Richtung Europa unterwegs.

Erstpublikation am 18.11.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Institutionelle Anbindung mit Nebenwirkungen: Der Fall der ETH-Studiengebühren

Dies gelesen: «Das neue Vertragspaket beschert manchen Hochschulen hohe Verluste.» (Quelle: Tages-Anzeiger, 1.11.2025)

Das gedacht: Langsam aber sicher lichtet sich der Nebel rund um das EU-Vertragspaket. Selbst im Tages-Anzeiger. Dies zeigt ein aktueller Artikel zu den finanziellen Konsequenzen der Übernahme von EU-Recht für unsere Hochschulen.

Allerdings beschreibt die Tagi-Journalistin nur die halbe Wahrheit. In Tat und Wahrheit geht es um mehr als um Franken und Rappen. Um dies zu verstehen, muss man die ganze Geschichte erzählen:

Top-Qualität zum Schnäppchenpreis

Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH) und Lausanne (EPFL) gehören zu den besten Universitäten der Welt. Gemäss dem Ranking des Fachmagazins «Times Higher Education» ist die ETH Zürich die führende Hochschule Kontinentaleuropas. Angeführt wird die Liste von Universitäten in den USA und in Grossbritannien. Die Universitäten des EU-Raums folgen auf den hinteren Plätzen.

Finanziert wird der ETH-Bereich in erster Linie durch die Steuerzahler. Gemäss dem Finanzbericht des ETH-Rats gab es im Jahre 2024 über die Trägerfinanzierung und Forschungsbeiträge rund 3200 Mio. Franken aus der Bundeskasse.

Vergleichsweise bescheiden waren dagegen die Einnahmen aus Studiengebühren und der Weiterbildung: 61 Mio. Franken. Dies bei Studiengebühren von 1460 Franken pro Jahr. Die ETH Zürich und die EPFL Lausanne liefern ihren Kunden Top-Qualität zum Schnäppchenpreis.

Von Bildungsausländern überrannt

Nirgendwo auf der Welt gibt es für so wenig Geld so viel Bildungsqualität. Die US-Eliteunis beispielsweise verlangen 50’000 bis 60’000 Franken pro Jahr.

Dass angesichts dieser Ausgangslage die beiden Hochschulen von Ausländern überrannt werden, überrascht nicht:

  • An der ETH Zürich kamen im Jahre 2000 16 Prozent der Studentinnen und Studenten aus dem Ausland. Heute sind es 40 Prozent.
  • In Lausanne stieg der Anteil von 28 auf 60 Prozent. Die überwiegende Mehrheit kommt aus Frankreich.

Höhere Studiengebühren für Ausländer

In der Zwischenzeit hat der Spardruck auch bei den Beratungen zu den Bundesbeiträgen für den ETH-Bereich seine Spuren hinterlassen. Am 12. September 2024 folgte der Ständerat dem Nationalrat und entschied, dass ETH-Studenten aus dem Ausland künftig dreimal höhere Studiengebühren bezahlen müssen.

Auf das Herbstsemester 2025 wurden die Studiengebühren für Ausländer an der ETH Zürich und der EPFL Lausanne verdreifacht. Sie betragen neu 4380 Franken pro Jahr.

Für viele eine Selbstverständlichkeit. Auch für die Studenten aus dem Ausland. Die Erhöhung der Studiengebühren hat zu keinem Rückgang an Anmeldungen geführt.

Brüssel diktiert

Das Schweizer Parlament hat allerdings die Rechnung ohne den Wirt in Brüssel gemacht. Gleichzeitig mit den Diskussionen im Bundesparlament zogen die Verhandlungsdelegationen zum EU-Vertragspaket den differenzierten Studiengebühren den Stecker.

Geht es nach dem am 20.12.24 verabschiedeten EU-Vertragspaket, dann muss die Schweiz künftig bei EU-Bürgern den Nichtdiskriminierungsansatz anwenden. Unterschiedliche Studiengebühren werden von der EU-Bürokraten nicht akzeptiert.

Gemäss dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation fehlen damit dem ETH-Bereich rund 23 Millionen Franken. Bezahlt werden müssen diese von den Studentinnen und Studenten aus dem Inland oder vom Schweizer Steuerzahler.

Worum es beim EU-Vertragspaket geht

Offensichtlich braucht es das seltsame Gleichheitsverständnis von EU-Funktionären um zu verstehen, dass differenzierte Studiengebühren an hochsubventionierten Hochschulen etwas mit Diskriminierung zu tun haben.

Immerhin, etwas Gutes hat die ganze Angelegenheit. Sie zeigt, worum es bei der institutionellen Anbindung an die EU wirklich geht:

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht von Bern nach Brüssel

Die Diskussionen und Entscheidungen im Schweizer Parlament zu den Studiengebühren von Ausländern waren nicht mehr als eine Luftnummer. Die Musik spielt in Brüssel.

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht vom Parlament an die Verwaltung

Entscheidende Fragen werden nicht mehr von gewählten Volksvertretern, sondern in der Logik der EU-Kommission von Verwaltungsangestellten entschieden.

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht von der Öffentlichkeit in die Sitzungszimmer.

Die Diskussionen zur Anpassung der Studiengebühren in der Schweiz wurden von einer intensiven, fair geführten medialen Diskussion begleitet. Ganz anders der Entscheid in Brüssel. Dieser fiel hinter verschlossenen Türen.

Ein Schaden, der nicht zu reparieren ist

Wirklich bedenklich ist aber nicht nur die angedachte Entmachtung der Schweizer Politik und des Schweizer Volkes. Nicht weniger ärgerlich ist die Dreistigkeit, mit der uns Bundesrat und grosse Teile der Befürworter des EU-Vertragspakets weiss machen wollen, dass sich mit der institutionellen Anbindung an die EU im Grunde genommen nichts ändert.

Das Beispiel der Studiengebühren für Ausländer beweist das Gegenteil. Wer diese Tatsache leugnet, verspielt das Fundamt jeder funktionierenden Demokratie: Das Vertrauen in die Behörden und in die Institutionen. Ein Schaden, der nicht zu reparieren ist.

Erstpublikation am 4.11.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Am Ende helfen nur leere Kassen: Der Abschied vom Regulierungswahn

Dies gelesen: «Neue Regeln für die Innenstadt: Das gilt für Gartenbeizen und Läden» (Quelle: Tagblatt, Stadtticker, 20.8.2025)

Das gedacht: Ein neuer Leitfaden der Stadt St.Gallen erklärt den Restaurantbetreibern, «wie Einrichtungen auf öffentlichem Grund für die Aussengastronomie platziert werden dürfen».

Dies im Zusammenhang mit durchaus positiven Nachrichten. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Strassencafés in der Stadt St.Gallen mehr als verdoppelt. Vieles, was früher verboten war, ist heute erlaubt. Dies gilt auch für die Ausstattung der Restaurants.

Ordnung muss sein

Allerdings, ganz so einfach ist die Sache nicht. Wer als Gastronom im Sommer seine Gäste auf der Strasse bedienen will, braucht nicht nur eine Bewilligung der Polizei, sondern zusätzlich eine Baubewilligung. Ordnung muss sein.

Dazu gehört beispielsweise, dass der Abstand zwischen zwei Kübelpflanzen mindestens 2 Meter betragen muss. Oder, dass nur eine dezent wirkende Beleuchtung mit warmweissem Licht zulässig ist. Nicht erlaubt sind Bartheken aus Scheiterbeigen und Schwartenbrettern sowie Loungemöbel und Wärmestrahler.

Overkill an gesetzlichen Grundlagen

Über Sinn oder Unsinn der einzelnen Vorschriften kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Der ganz normale Wahnsinn liegt denn auch nicht in den Massnahmen an sich als vielmehr im Overkill an gesetzlichen Grundlagen.

 Um dies zu verstehen, genügt ein Blick in die gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Bewilligung eines Strassencafés berücksichtigt werden müssen:

  • Schweizerisches Umweltschutzgesetz (USG)
  • Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV)
  • Behindertengleichgestellungsgesetz (BehiG)
  • Verkehrsregelverordnung (VRV, Art. 41)
  • Kantonales Strassengesetz (StrG – sGS 732.1, Art. 17 und 21)
  • Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG – sGS 731.1)
  • Städtisches Immissionsschutzreglement (ISR – SRS 751.1)
  • Städtische Bauordnung (BO – SRS 731.1)
  • Städtisches Reklamereglement (SRS 731.2.)
  • Städtische Gebührentarife der Stadtpolizei (SRS 412.112)

Dazu kommen rechtsverbindliche Normen, die von privaten Organisationen wie dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA erlassen werden, sogenanntes Soft Law:

  • Schweizer Norm SN/SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»
  • Schweizer Norm SN 640.070 «Fussgängerverkehr, Grundnorm»
  • Schweizer Norm SN/VSS 640.075 «Fussgängerverkehr, Hindernisfreier Verkehrsraum»
  • Richtlinien «Behindertengerechte Fusswegnetze», Fachstelle Hindernisfreie Architektur

Mit anderen Worten, um 2 Kübelpflanzen, 4 Tische und 8 Stühle auf die Strasse zu stellen, braucht es 10 Gesetze und 4 Regelwerke von privaten Vereinen.

Dieses Dickicht an gesetzlichen Vorschriften erklärt, weshalb es heute selbst für banale staatliche Handlungen einen Hochschulabschluss braucht. Die Akademisierung der Staatsverwaltung hat nichts mit den zu erledigenden Aufgaben zu tun. Vielmehr ist diese eine direkte Folge der Überregulierung. Der gesunde Menschenverstand hat keine Chance.

Gesetzgebungsmaschine läuft auf Hochtouren

Dass die überbordende Bürokratie jede Eigeninitiative beschädigt und den Staatshaushalt ruiniert, hat in der Zwischenzeit jedes Kind begriffen. Selbst die EU-Kommission hat neue Vorschläge für weniger Bürokratie und einfachere Vorschriften für Unternehmen angenommen. Dies mit dem Ziel, die EU-Wirtschaft wohlhabender und wettbewerbsfähiger zu machen

Auch Bundesbern beschäftigt sich regelmässig mit dem Kampf gegen die Bürokratie. Dazu gehört eine eigene ausserparlamentarische Kommission. Das KMU-Forum verabschiedet Massnahmen zur Reduktion der administrativen Belastung der Unternehmen.

Mit zweifelhaftem Erfolg. Die Gesetzgebungsmaschine läuft auf Hochtouren. Das Schweizer Landesrecht umfasste im Jahre 2020 über 37’000 Seiten. Eine Zunahme von 46 Prozent innerhalb von 16 Jahren.

Das Parlament hat deshalb zur Senkung der Regulierungskosten ein weiteres Gesetz nachgelegt, das Unternehmensentlastungsgesetz. Dieses setzt auf verwaltungsinterne Prüfpflichten, eine Regulierungskostenabschätzung, ein Monitoring, Bereichsstudien und eine regelmässige Berichterstattung durch den Bundesrat.

Wer abnehmen will, muss weniger essen

Nur, machen wir uns nichts vor. Jeder Versuch, die überbordende Bürokratie mit zusätzlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Checklisten in den Griff zu bekommen, ist zum Scheitern verurteilt. Auch dieses Feuer lässt sich nicht mit Benzin löschen.

Wer abnehmen will, muss weniger essen. So einfach ist es. Dies gilt auch für unsere Gemeinwesen. Erst wenn das Geld ausgeht, werden sich Politik und Verwaltung von ihrem Regulierungswahn verabschieden.

Die leeren Kassen im Bund und in vielen Kantonen und Gemeinden sind ein Glücksfall. Strukturelle Defizite zwingen uns, den Gürtel enger zu schnallen, die Bürokratie abzubauen und die Staatstätigkeit auf das Notwendige zu beschränken.

Gelingt dies nicht, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch bei uns Kettensägen zum Thema werden. Spätestens dann wird es niemanden mehr interessieren, welcher Abstand zwischen zwei Kübelpflanzen den Vorstellungen der Verwaltung gerecht wird.

Erstpublikation am 21.10.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Weshalb das EU-Vertragspaket bei der Bundesverwaltung grenzenlose Begeisterung auslöst.

Dies gelesen: «Die Verwaltung löst die meisten Gesetzesprojekte aus.» (Quelle: NZZ, 28.12.2023)

Das gedacht: Im Grunde genommen ist die Sache einfach: National- und Ständerat bilden die Legislative, die gesetzgebende Behörde. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung als exekutive Behörde vollziehen diese Gesetze. So steht es in jedem Schulbuch.

Mit diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen hat die Gewaltenteilung von heute allerdings immer weniger zu tun. Auch in der Schweiz. Nicht die gewählten Volksvertreter, sondern die Verwaltung löst die meisten Gesetze aus.

  • Eine aktuelle Studie untersuchte 447 Gesetzgebungsprojekte und Verfassungsrevisionen seit 1972. 225 aller Gesetzesvorlagen gingen auf die Initiative der Verwaltung zurück, also mehr als 60 Prozent.
  • Das Parlament hatte mit Motionen und parlamentarischen Initiativen nur gut halb so viele Gesetzesprojekte lanciert wie die Exekutive. In 26 Fällen stand eine Volksinitiative am Anfang.

Die grosse Mehrheit der Gesetzesprojekte widerspiegelt nicht den Gestaltungswillen des Volkes und des Parlaments, sondern die politische Agenda von Staatsangestellten ohne einen Bezug zu den Unsicherheiten des privaten Sektors und zu den wirtschaftlichen Folgen des eigenen Handelns. more