Archive for the ‘Politik’ Category

Nebelspalter Politik

Warum die Arbeitslosenversicherung nach dem Abstimmungssonntag ein radikales Update braucht

Dies gelesen: «Der Bundesrat hingegen geht die Herausforderungen des Bevölkerungswachstums an. Er will das inländische Potenzial an Arbeitskräften besser ausschöpfen.» (Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz»)

Das gedacht: Die Schlacht um die Nachhaltigkeitsinitiative der SVP ist geschlagen. Die Chaos-Kampagne der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände und der mit ihnen verheirateten Parteien war erfolgreich.

Nun geht es darum, die Versprechungen der Gegner der Nachhaltigkeitsinitiative umzusetzen. Der Bundesrat muss liefern, was er mit schönen Worten immer wieder angekündigt hat: eine bessere Aktivierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Arbeitslosenversicherung mit Fehlanreizen

Dazu gehört eine kritische Auseinandersetzung mit den Fehlanreizen der Arbeitslosenversicherung. Um diese Forderung zu verstehen, genügt ein Blick in die Statistik:

  • Nehmen wir das Gastgewerbe. Ende 2025 waren in der Schweiz 11’337 Personen aus dem Gastgewerbe als arbeitslos registriert. Im gleichen Jahr haben die Gastronomie und die Hotels rund 13’000 Personen aus dem Ausland neu eingestellt.

Offensichtlich ist es attraktiver, arbeitslos zu sein, als eine neue Stelle anzunehmen. Bestätigt wird diese Feststellung durch die Zahlen des Bundesamtes für Statistik:

  • Bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung ist mehr als die Hälfte der Arbeitslosen wieder erwerbstätig, nach fünf Jahren sind es zwei Drittel.

Wer den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert, findet plötzlich einen Job. Die Aussteuerung ist die erfolgreichste Massnahme der Arbeitsmarktintegration.

Auch Arbeitslose optimieren ihren Nutzen

Das Problem der Arbeitslosenversicherung liegt nicht in der Bezugsdauer, sondern in der ungenügenden Differenzierung nach Alter und Beitragszeit:

  • Wer 25 Jahre alt ist und in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit während 18 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausübte, hat Anspruch auf 400 Taggelder.
  • Genau gleich wie eine 50-jährige Arbeitnehmerin, die seit 30 Jahren Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Dass sich unter diesen Voraussetzungen insbesondere bei jüngeren Arbeitslosen die Bereitschaft in Grenzen hält, eine weniger attraktive Anstellung anzunehmen, versteht sich von selbst. Als Homo oeconomicus optimieren auch Arbeitslose ihren eigenen Nutzen.

Beitragsprinzip: Wer länger gearbeitet hat, erhält länger Arbeitslosengeld.

So geht es nicht. Die Arbeitslosenversicherung braucht ein radikales Update. Die Anspruchsberechtigung ist im Sinne des Beitragsprinzips von der Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigung abhängig zu machen.

Wer länger gearbeitet hat, erhält länger Arbeitslosengeld. Im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit.

Denkbar ist, dass mit jedem Beitragsjahr ein Anspruch von 20 Taggeldern entsteht. Wer nach drei Beitragsjahren arbeitslos wird, hat einen Anspruch auf 60 Taggelder.

55-jährige Arbeitnehmer, denen nach 30 Beitragsjahren die Stelle gekündigt wird, erhalten dagegen maximal 600 Taggelder. Sie sind damit bessergestellt als heute. Aktuell liegt der Anspruch bei 520 Taggeldern (2 Jahre).

Bessere Chancen dank kurzer Arbeitslosigkeit

Dank dem Beitragsprinzip werden jüngere Arbeitslose rascher als bisher eine neue Stelle annehmen. Dies ist, wie eine Ecoplan-Studie zeigt, auch in ihrem eigenen Interesse:

  • Je kürzer die Arbeitslosigkeit ist, desto geringer sind die Auswirkungen auf Einstiegschancen und Einkommen.

Mutlose bürgerliche Politik

Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass dieser Vorschlag einen schweren Stand haben wird. Wer Korrekturen im Leistungspaket der Sozialwerke fordert, landet in der Höhle der Löwen.

Weit einfacher ist es, mit Blick auf den angeblichen Fachkräftemangel millionenschwere Subventionen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für Diversität und Inklusion einzufordern.

Diese Chance wird sich die Linke nicht entgehen lassen. Und wie gewohnt werden die bürgerliche Mitte und die Wirtschaftsverbände das einseitige Spiel mitmachen.

Der überbordende Sozialstaat ist nicht das Resultat linker Mehrheiten, sondern das Ergebnis einer mutlosen bürgerlichen Politik.

Erstpublikation am 16.6.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Sorry, liebe Freisinnige: Die EU-Rahmenverträge passen zu liberalen Wertvorstellungen wie die Faust aufs Auge.

Dies gelesen: «Wie bleiben wir handlungsfähig in einer Welt, die gleichzeitig komplexer und emotionaler wird?» (Quelle: Bundesrat Cassis, nebelspalter.ch, 7.5.2026)

Das gedacht: Die 1837 gegründete Mittwochgesellschaft Zug ist gemäss eigener Angaben ein Ort des gepflegten Dialoges zu Fragen der Zeit und der Schweiz unter dem Blickwinkel des Liberalismus.

Das Frühlingsforum der Mittwochgesellschaft Anfang Mai widmete sich dem Thema « Die Schweiz in der Welt». Camille Lothe berichtete auf nebelspalter.ch über die Veranstaltung.

Mehr Obrigkeitsstaat, weniger Freiheit

Gastredner Bundesrat Cassis stellte dabei die entscheidende Frage: Was braucht es, um in einer komplexen und emotionalen Welt handlungsfähig zu bleiben?

Für Bundesrat Cassis ist die Antwort klar: Sie wird dem Volk als «Bilaterale III» verkauft, besteht aus einem Vertragspaket von 2’228 Seiten und 20’897 Seiten sekundärer Erlasse und führt über die institutionelle Integration der Schweiz in die Europäische Union.

Nach Ansicht des Bundesrates liegt die Zukunft der Schweiz

  • in der Auslagerung des Gesetzgebungsverfahrens von Bern nach Brüssel
  • im Abbau der direktdemokratischen Mitwirkung des Schweizer Volkes
  • im Vorrang des Europäischen Gerichtshofes
  • in der Übermacht der Verwaltung

Geht es nach Bundesrat Cassis, dann gibt es keine Alternative zu mehr Obrigkeitsstaat und weniger Freiheit.

Technologische Innovationen verstärken die Komplexität

Unbestritten ist, dass technologische Innovationen wie die Künstliche Intelligenz die gesamtgesellschaftliche Komplexität massiv verstärken.

Was im Silicon Valley entwickelt wird, verändert weltweit und ohne Zeitverzug die Art und Weise, wie wir denken, wie wir leben und arbeiten. ChatGPT hatte nur zwei Monate nach dem Start im Jahre 2023 100 Millionen Nutzer. Heute sind es über 900 Millionen.

Verzicht auf direkte Lenkung

Für jeden Liberalen steht fest, dass sich die Herausforderungen komplexer sozialer Systeme nicht durch mehr Zentralverwaltung, mehr Bürokratie und mehr richterliche Kompetenzen bewältigen lassen.

In seinem Buch «Die Verfassung der Freiheit» brachte der liberale Vordenker und Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek diese Überzeugung inhaltlich präzise, wenn auch in einer etwas anstrengenden Sprache auf den Punkt:

  • «Dank der Verwertung von verstreutem Wissen werden Errungenschaften möglich, die grösser sind, als irgend ein Einzelverstand voraussehen kann.»
  • «Weil die Freiheit einen Verzicht auf direkte Lenkung der individuellen Bemühungen bedeutet, kann eine Gesellschaft freier Menschen von weit mehr Kenntnissen Gebrauch machen, als die Vernunft des weisen Herrschers erfassen könnte.»

Konflikte sind vorprogrammiert

Beispielhaft zeigt sich das Spannungsfeld von dezentral vorhandenem Wissen und direkter Lenkung in den aktuellen Diskussionen zur Personenfreizügigkeit.

Die Bevölkerung in der Schweiz ist seit dem Jahre 2000 um 25 Prozent, in Deutschland um weniger als 2 Prozent gewachsen.

Trotz dieser vollständig unterschiedlichen Ausgangslage schreibt die EU-Kommission – der weise Herrscher – für beide Länder dieselben Einwanderungsgesetze vor. Länderspezifische Lösungen sind nicht erlaubt.

Vergleichbar mit einer staatlichen Anordnung, die alle Kleidergeschäfte verpflichtet, ihren Kundinnen einzig die Grösse 38 anzubieten. Konflikte sind vorprogrammiert.

Das Volk ist der Souverän

Mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus und dem Milizsystem ist die Schweiz der Prototyp eines politischen Systems, das im Sinne von Hayek auf die Verwertung von verstreutem Wissen setzt.

Unsere Gemeinwesen sind von unten nach oben aufgebaut. Bei den entscheidenden politischen Weichenstellungen haben die Stimmberechtigten und nicht die Parlamente oder die Regierungen das letzte Wort. Das Volk ist der Souverän.

Ausverkauf der FDP

Dass dieser dezentrale Ansatz linken und grünen Etatisten gegen den Strich geht, versteht sich von selbst. Schwierig wird es jedoch, wenn sich selbst freisinnige Bundesräte von ihrem liberalen Kompass verabschieden.

Denn eines ist klar: Die verwaltungs- und richterzentrierten EU-Rahmenverträge passen zu liberalen Wertvorstellungen wie die Faust aufs Auge.

Die institutionelle Integration der Schweiz in die Europäische Union bedeutet nicht nur den Ausverkauf des politischen Systems der Schweiz, sondern auch den Ausverkauf des liberalen Kerngehalts der FDP – und damit ihren Weg in die Bedeutungslosigkeit.

Erstpublikation am 2.6.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Warum die Gewerkschaften eine unkontrollierte Zuwanderung brauchen

Dies gelesen: «Die Initiative ist ein Angriff auf den Lohnschutz» (Quelle: Travail.Suisse, Ausführliches Argumentarium gegen die Nachhaltigkeitsinitiative)

Das gedacht: Vor Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahre 2002 malten die Gewerkschaften den Teufel an die Wand. Sie warnten vor einem massiven Lohn- und Sozialdumping und drohten, gegen die Bilateralen I anzutreten.

Die Drohgebärde funktionierte. Die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat und im Parlament holte die Gewerkschaften mit den sogenannten flankierenden Massnahmen mit ins Boot.

Umfassende staatliche Arbeitsmarktpolizei

Angepriesen wurden die flankierenden Massnahmen in den Abstimmungsunterlagen des Bundesrates als Massnahmen gegen die missbräuchliche Unterschreitung des geltenden Lohn- und Sozialniveaus durch ausländische Arbeitskräfte und Firmen.

Geliefert haben die Behörden eine umfassende staatliche Arbeitsmarktpolizei. Und dabei geht es schon längst nicht mehr um ausländische Arbeitskräfte.

  • Im Jahre 2023 führten die zuständigen Kommissionen 130’000 Personenkontrollen bei Schweizer Arbeitgebern und lediglich 23’000 Kontrollen bei Entsandten aus dem Ausland durch.

Mehr staatlicher Zwang geht nicht

Nicht weniger folgenreich waren die im Rahmen der flankierenden Massnahmen beschlossenen Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

  • Bei Einführung der Personenfreizügigkeit waren rund 350’000 Beschäftigte einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Heute sind es 1.2 Millionen. Eine Verdreifachung in 25 Jahren.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung wird ein Gesamtarbeitsvertrag zu einem zwingenden Bestandteil eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages, unabhängig vom Willen der betroffenen Parteien. Mehr staatlicher Zwang geht nicht.

Weihnachten und Ostern zugleich

Seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an allen Beschäftigten halbiert. Heute ist nicht einmal mehr eine von sechs Angestellten bereit, die Gewerkschaften mit einem freiwilligen Beitrag zu unterstützen. Als Stimme der arbeitenden Bevölkerung fehlt den Gewerkschaften jede Legitimation.

Mit der Personenfreizügigkeit hat sich dieses Problem erledigt. Auf einen Schlag waren die Gewerkschaften ihre Sorgen los.

Für sie war die Einführung der flankierenden Massnahmen Weihnachten und Ostern zugleich. Wer braucht schon Mitglieder, wenn man die eigene Organisation mit staatlichen Kontrollfunktionen und GAV-Beträgen von Nicht-Mitgliedern am Leben erhalten kann?

Argumentativer Salto rückwärts

Angesichts dieser Vorgeschichte erstaunt es nicht, dass die Gewerkschaften an vorderster Front gegen die Nachhaltigkeitsinitiative der SVP kämpfen.

Ihr Geschäftsmodell lebt von einer unkontrollierten Zuwanderung. Eine Abhängigkeit, die den argumentativen Salto rückwärts der Gewerkschaften erklärt:

  • Bei Einführung der Personenfreizügigkeit warnte man vor Lohn- und Sozialdumping. Heute tönt es exakt umgekehrt. Tiefere Löhne für Migranten und Einheimische drohen, wenn die Personenfreizügigkeit abgeschafft wird.

Widersprüchlicher geht es nicht. Beim Kampf gegen die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» geht es den Gewerkschaften offensichtlich um Machterhalt und nicht um die Interessen der Arbeiterschaft.

Gewinner und Verlierer

Wie bei jeder politischen Massnahme gibt es auch bei der Personenfreizügigkeit Gewinner und Verlierer. Zu den «Zuwanderungsgewinnlern», so Reiner Eichenberger, gehören die Zuwanderer selbst, ihre Arbeitgeber sowie Sektoren wie der Grosshandel oder die Immobilien- und Baubranche.

Dazu gehören aber auch die Sozialisten in allen Parteien. Für sie sind die negativen Folgen des starken Bevölkerungswachstums der entscheidende Steilpass für die Verstaatlichung der Schweiz.

Der damalige SP-Präsident Christian Levrat brachte es in einem Interview in der NZZ am Sonntag im Jahre 2012 auf den Punkt: Nach seiner Ansicht wird die SP nie mehr über einen so starken Hebel für die Durchsetzung ihrer Forderungen verfügen wie im Vorfeld zu den Abstimmungen zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit.

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Begeisterung von Linksgrün für die Masseneinwanderung erinnert an einen Feuerwehrmann, der selbst Brände legt, um anschliessend das Feuer löschen zu können.

Erstpublikation am 19.5.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Zivildienst: Vom Gewissenskonflikt zum Geschäftsmodell

Dies gelesen: «Wir dürfen junge Menschen nicht davon abhalten, sich für die Gemeinschaft einzusetzen.» (Quelle: SP Schweiz)

Das gedacht: Linke Populisten sind einfach zu erkennen: immer geht es um die Moral. Sie verkaufen sich als die besseren Menschen, sie retten die Welt und sind als Einzige dem Gemeinwohl verpflichtet.

Eine Haltung, der wir auch im Zusammenhang mit der Revision des Zivildienstgesetzes begegnen. Zivildienstleistende, so die Gegner der Vorlage, setzen sich für die Gemeinschaft ein. Dies im Gegensatz zu alle jenen, die statt in den Zivildienst in die Armee eingeteilt werden – so der logische Umkehrschluss.

In zweifacher Hinsicht Unsinn.

  • Erstens: Kein Einsatz für die Gemeinschaft wiegt schwerer als die Bereitschaft, im Ernstfall als Soldat für das eigene Land einzustehen.
  • Zweitens: Der Zivildienst wurde als Ausnahmeregelung für Dienstpflichtige eingeführt, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Es geht um eine höchst persönliche Entscheidung und nicht um die Gemeinschaft.

Inflationäre Zunahme von Zivildienstleistenden

Dass die Linke im Zusammenhang mit der Revision des Zivildienstgesetzes einmal mehr auf die Moralkeule setzt, überrascht nicht. Es gibt viel zu verstecken. Hinter der edlen Fassade der Armeegegner steckt ein hohes Mass an Eigennutz.

Ein Umstand, der den starken Anstieg an Zivildienstleistenden erklärt. Im ersten Jahr nach Einführung wurden knapp 50’000 Diensttage geleistet. Heute sind es 1,9 Millionen.

Dass diese inflationäre Zunahme wenig mit Gewissenskonflikten zu tun hat, beweist die Tatsache, dass rund ein Drittel der Gesuche erst nach der Rekrutenschule eingereicht wird.

Der zentrale Motor dieser Entwicklung liegt in der fehlgeleiteten Anreizstruktur. Der Zivildienst hat sich als attraktives Geschäftsmodell etabliert – sowohl für die Dienstleistenden als auch für die Einsatzbetriebe:

Das bestbezahlte Praktikum der Welt

Wer unmittelbar nach dem Masterabschluss an einer Universität seinen Zivildienst leistet, hat Anspruch auf einen Erwerbsersatz plus Zulagen in der Grössenordnung von 5000 Franken. Basis des Erwerbsersatzes ist der ortübliche Anfangslohn.

Auch dann, wenn der betreffende Jungakademiker auf dem Arbeitsmarkt keine Chance hätte und höchstens eine schlecht bezahlte Praktikumsstelle finden würde – so «Le Monde Civil», die Zeitschrift des Schweizerischen Zivildienstverbandes CIVIVA.

Ein Angebot, das sich viele Schlaumeier nicht entgehen lassen. Sie verschieben den Zivildienst auf einen Zeitpunkt unmittelbar nach Abschluss ihres Studiums. Der Zivildienst wird so zum bestbezahlten Praktikum der Welt.

Nicht weniger geschickt verhalten sich frischgebackene Ärzte. Zivildienstleistende, die ihre Diensttage als Assistenzärzte abverdienen, können ihren Einsatz an die Ausbildung zum Facharzt anrechnen lassen.

Die günstigsten Mitarbeiter der Schweiz

Attraktiv ist das Angebot auch für die Einsatzbetriebe. Dies zeigt ein entsprechendes Merkblatt des Bundes.

Ein Museum, das einen Masterabsolventen in Kulturwissenschaften als Zivildienstleistenden beschäftigt, muss lediglich ein Taschengeld von Fr. 7.50 sowie Spesen für die Verpflegung und die Anreise bezahlen.

Dazu kommt eine Abgabe an den Bund. Diese ist abhängig vom fiktiven Bruttolohn des Jungakademikers, dürfte aber in diesem Fall bei maximal 40 Franken pro Tag liegen.

Mehr Lohndumping geht nicht. Zivildienstleistende sind für Arbeitgeber die günstigsten Mitarbeiter der Schweiz.

Notwendige Revision des Zivildienstgesetzes

Am 14. Juni stimmt die Schweizer Stimmbürger über eine Revision des Zivildienstgesetzes ab. Mit verschiedenen Massnahmen sollen die Fehlanreize für Zivildienstleistende beseitigt werden:

  • Dazu gehört eine Mindestdauer von 150 Zivildiensttagen für alle, die nach der Rekrutenschule in den Zivildienst wechseln.
  • Der Zivildienstleistende muss jedes Jahr einen Einsatz leisten. Der Aufschub bis nach dem Studium ist nicht mehr möglich.
  • Im Zivildienst sind keine Einsätze mehr erlaubt, die ein Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin voraussetzen.

Eine Frage der Wehrgerechtigkeit

Heute verliert die Armee durch den Zivildienst jedes Jahr die Kapazität einer Brigade. Dies ist nicht nur für die Kampfkraft, sondern auch mit Blick auf das Milizprinzip ein unhaltbarer Zustand. SVP-Nationalrat Michael Götte brachte es an der Medienorientierung des Ja-Komitees auf den Punkt:

Als Gemeindepräsident von Tübach SG beobachtete er, wie «kerngesunde junge Männer im Zivildienst Kopierpapier in Schulen verteilen und den freien Mittwochnachmittag geniessen, während ihre Kollegen in der Armee unter grosser persönlicher Belastung Dienst leisten». Mit Wehrgerechtigkeit hat dies nichts zu tun.

Erstpublikation am 5.5.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Konzernverantwortung – Schon wieder trickst der Bundesrat das Ständemehr aus

Dies gelesen: «Vorbild EU: Der Bundesrat präsentiert seinen Gegenvorschlag» (Quelle: srf.ch, 2.4.2026)

Das gedacht: Für Linksgrün ist die Sache klar: Nach der verlorenen Volksabstimmung zum Autobahnausbau 2024 darf über künftige Engpassbeseitigungen nicht einmal mehr nachgedacht werden. «Nein bleibt Nein», so die Parole von umvehrR.

In eigener Sache tönt es allerdings ganz anders. Zum Beispiel im Zusammenhang mit der sogenannten Konzernverantwortung. Im Jahre 2020 stimmte das Volk der Konzernverantwortungsinitiative knapp zu. Die Initiative scheiterte jedoch am Ständemehr.

Eine Niederlage, die von den Befürwortern nie akzeptiert wurde. Etwas mehr als vier Jahre nach der Volksabstimmung lancierten sie deshalb eine Neuauflage.

Nach nur 14 Tagen hatten bereits 183’661 Stimmberechtigte die Initiative unterschrieben. Ein eindrücklicher Beweis für die Kampf- und Finanzkraft linker NGOs.

Die EU gibt den Takt vor

In ihren Zielsetzungen unterscheidet sich die zweite Konzernverantwortungsinitiative kaum von der ersten Ausgabe:

  • Das Volksbegehren fordert, dass grosse Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen den Umweltschutz im Ausland haften müssen.
  • Bei Haftungsklagen sollen Schweizer Gerichte zuständig sein und aufgrund von Schweizer Recht entscheiden.
  • Die betroffenen Unternehmen müssen beweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten eingehalten haben.
  • Die Initiative orientiert sich an der EU-Lieferkettenrichtlinie «Corporate Sustainability Due Diligence Directive» (CSDDD)

Der einzige wesentliche Unterschied liegt in der aus abstimmungstaktischen Gründen vorgenommenen Fokussierung des Geltungsbereichs auf grosse, international tätige Unternehmen. Man hofft, die kleineren und mittleren Unternehmen gegen die Konzernwirtschaft aufwiegeln zu können.

Die goldenen Jahre sind vorbei

Seit Lancierung der ersten Initiative vor mehr als 10 Jahren und insbesondere seit der Abstimmung im Jahre 2020 hat sich jedoch die wirtschaftliche Grosswetterlage massiv verändert.

Weltweit leidet die Wirtschaft unter geopolitischen Verwerfungen. Politische Krisen und hohe Energiekosten belasten die Unternehmen. Bisher erfolgreiche Geschäftsmodelle werden durch die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz in Frage gestellt.

Negativentwicklungen, von denen die europäische Wirtschaft in besonderem Masse betroffen ist. Die goldenen Jahre der EU sind vorbei – so die unerfreuliche Botschaft des Draghi-Berichts.

Mit diesem Stimmungswandel hat die Konzernverantwortungsinitiative ein Problem. Ob unter den veränderten Voraussetzungen erneut eine Mehrheit des Stimmvolkes der Vorlage zustimmen wird, erscheint zumindest fraglich.

Vor allem aber wird sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten am Ständemehr kaum etwas ändern. Im Jahre 2020 stimmten 8.5 Kantone für, 14.5 Kantone gegen die Initiative. Dabei wird es wohl bleiben. Aus heutiger Sicht hat die Konzernverantwortungsinitiative 2.0 deshalb nur geringe Chancen, angenommen zu werden.

Bei der Koalition für Konzernverantwortung knallen die Korken.

Wer so argumentiert, macht die Rechnung allerdings ohne die linken Aktivisten in der Bundesverwaltung. Anfang April präsentierte SP-Bundesrat Jans einen indirekten Gegenvorschlag:

  • Wie die Konzernverantwortungsinitiative übernimmt auch der Bundesrat in einem Akt des vorauseilenden Gehorsams das aktuelle Regelwerk aus Brüssel. Für Schweizer Unternehmen sollen dieselben Bestimmungen gelten wie für ihre Konkurrenten in der EU.
  • Im Gegensatz zur Konzerninitiative braucht es für die Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates kein Ständemehr. Das einfache Volksmehr genügt.

Sowohl bei der Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative 2.0 als auch bei der Präsentation eines indirekten Gegenvorschlags geht es dem Bundesrat nicht um inhaltliche Differenzen. Der extremen Initiative wird kein gemässigter Gegenvorschlag gegenübergestellt.

Ganz im Gegenteil. Die Forderungen der Initianten werden vom Bundesrat nicht nur übernommen, sondern erhalten zusätzlich einen «Swiss Finish».

Weit entscheidender sind taktische Überlegungen. Mit seinem indirekten Gegenvorschlag beseitigt der Bundesrat die Hürde «Ständemehr» und erhöht damit die Chancen an der Urne für die Übernahme der EU-Richtlinien. Bei der Koalition für Konzernverantwortung knallen die Korken.

Ein Déjà-vu – die Rahmenverträge lassen grüssen. Schon wieder trickst der Bundesrat das Ständemehr aus.

Gute Nacht, Schweiz

Möglicherweise sitzen aber die treibenden Kräfte hinter diesem Trauerspiel nicht im Bundesratszimmer, sondern in den Büros und im Home Office der Angestellten der Bundesverwaltung.

Hier wird unverdrossen an der Verstaatlichung der Schweiz gearbeitet. Aus eigenem Interesse und ohne Rücksicht auf staats- und finanzpolitische Verluste.

Dies zeigt sich auch im Zusammenhang mit der Konzernverantwortung. Die Einhaltung der Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten soll neu einheitlich von einer Aufsichtsbehörde des Bundes kontrolliert werden.

Damit schliesst sich der Kreis. Das Einzige, was hierzulande prächtig gedeiht, ist die Bundesverwaltung und mit ihr die Kontrolle des Staates über den privaten Sektor. Gute Nacht, Schweiz.

Erstpublikation am 21.4.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Finanzpolitik – Wenn es das Parlament nicht kann, muss es das Volk richten

Dies gelesen: «Die eigentliche Herausforderung lautet daher nicht, wie man den fiskalischen Rahmen weitet, sondern wie man innerhalb dieses Rahmens Prioritäten setzt – und den Staat effizienter macht.» (Quelle: Christoph A. Schaltegger und Lukas Mair, NZZ, 6.1.2026)

Das gedacht: Heute bezahlt jeder Einwohner der Schweiz rund 30’000 Franken für den Staat. Dabei handelt es sich um die Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden inklusive Sozialversicherungen.

Nur, damit sind wir noch lange nicht am Ende der Fahnenstange angekommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass allein die Ausgaben des Bundes von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023 auf über 100 Milliarden Franken im Jahr 2029 steigen werden.

Eine Ausgabenentwicklung, die insbesondere auf zwei Aufgabenbereiche zurückzuführen ist: die AHV und die Landesverteidigung.

  • Die demografische Entwicklung einerseits und die geopolitischen Herausforderungen andererseits sind ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht zu bewältigen.

Das Parlament in der Lobby-Falle

Für jede halbwegs vernünftige Familie ist klar, dass man nicht alles haben kann. Wer sich ein neues Haus baut, wird auf grosszügige Ferien oder ein neues Auto verzichten. Man setzt Prioritäten.

Genau dies kriegt das Parlament nicht hin. Es sitzt in der Lobby-Falle. Das hat nichts mit links oder rechts zu tun. BR Karin Keller-Sutter bringt es auf den Punkt:

  • Wer einmal am Subventionstropf des Bundes hängt, will nicht mehr weg. Gleichzeitig wollen immer alle sparen – nur nicht bei sich selbst.

Es fehlt ein Finanzreferendum

Erleichtert wird die parlamentarische Selbstbedienung durch den Umstand, dass bei finanzpolitischen Entscheidungen auf Bundesebene das Volk im Grundsatz nichts zu sagen hat. Im Gegensatz zu den Gemeinden und den Kantonen fehlt ein Finanzreferendum.

Abgestimmt wird an der Urne allenfalls über ausgabenrelevante Verfassungsinitiativen wie die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente und Bundesbeschlüsse mit finanziellen Folgen wie den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen.

Fakultatives partielles Budgetreferendum

Wenn es aber darum geht, ob man mehr oder weniger in die Landesverteidigung investieren soll, was uns die internationale Zusammenarbeit wert ist, wie viel man für die Landwirtschaft ausgeben will oder was das Asylwesen kosten darf, haben die Stimmbürger kein Mitspracherecht.

Als Instrument der Konfliktlösung sind die Volksrechte mitverantwortlich für die grosse Stabilität des politischen Systems der Schweiz. Dies muss auch für finanzpolitische Weichenstellungen gelten.

Der Weg dazu führt über das fakultative partielle Budgetreferendum.

  • Ein partielles Budgetreferendum wird nicht gegen eine einmalige oder wiederkehrende Staatsausgabe, sondern gegen den vom Parlament verabschiedeten Voranschlag einer Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung ergriffen.

Zu diesen Verwaltungseinheiten gehören unter vielen anderen das Bundesamt für Kultur, das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Bauten und Logistik, das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Sport, das Staatssekretariat für Migration, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit oder die Schweizer Armee.

Finanzpolitische Richtlinienkompetenz des Volkes

Bei einem Referendum gegen das Budget der Schweizer Armee geht es nicht um den Entscheid, ob und welche Kampfflugzeuge man kaufen will, sondern um die Grundsatzfrage, ob die Ausgaben für die Landesverteidigung gekürzt oder aufgestockt werden sollen.

  • Als finanzpolitische Richtlinienkompetenz des Volkes zielt das partielle Budgetreferendum auf die strategische und nicht auf die operative Ebene der hoheitlichen Aufgabenerfüllung.
  • Das Volk entscheidet nicht über einzelne Ausgaben, sondern gibt bei umstrittenen Budgetentscheiden des Parlamentes die finanzpolitische Richtung vor.

Das Problem liegt im System

Nach Milton Friedman gibt es vier Arten, Geld auszugeben:

  1. Man gibt sein Geld für sich selber aus. Dabei ist man besonders sparsam.
  2. Man gibt sein Geld für andere aus. Da werden die Menschen bereits grosszügiger.
  3. Man gibt fremdes Geld für sich aus. Da fallen schon die meisten Schranken.
  4. Man gibt fremder Leute Geld für andere aus. Da gibt es kein Halten mehr.

Punkt 4 beschreibt exakt, wie der Staat funktioniert. Das Problem liegt im System, in den Gesetzmässigkeiten der politischen Ökonomie. Und genau deshalb braucht es ein direktdemokratisches Korrektiv. Wenn es das Parlament nicht kann, muss es das Volk richten.

Erstpublikation am 7.4.2026 auf www.nebelspalter.ch


Auch für das partielle Budgetreferendum gilt, dass im Grunde genommen alles sehr einfach, das Einfache aber schwierig ist. Unter anderem stellt sich das Problem der gebundenen Ausgaben. Hier der Link zu weiterführenden Überlegungen zum partiellen Budgetreferendum: https://www.kurtweigelt.ch/wp-content/uploads/0000-partielles-budgetreferendum.pdf

 

Nebelspalter Politik

Raclette-Stübli statt direkte Demokratie – Willkommen in der Welt der dynamischen Rechtsübernahme

Dies gelesen: «Es werden Begleitmassnahmen vorgeschlagen, um die Mitwirkung der Kantone und des Parlaments im Rahmen der institutionellen Elemente zu stärken.» (Quelle: Botschaft Paket Schweiz-EU, 13.3.2026)

Das gedacht: Im Grunde genommen ist die Angelegenheit denkbar einfach. Geht es nach dem EU-Vertragspaket, dann werden künftig die Schweizer Gesetze in entscheidenden Dossiers nicht mehr in Bern, sondern in Brüssel gemacht.

Die dynamische Rechtsübernahme verbannt das Schweizer Volk und das Schweizer Parlament auf die Zuschauerränge. Die Musik spielt in den Dunkelkammern der EU-Kommission.

Dass dies nichts mit der politischen Kultur und den politischen Verfahren der Schweiz zu tun hat, versteht jedes Kind. Dazu braucht es keinen Hochschulabschluss – ein Minimum an gesundem Menschenverstand genügt.

Begleitmassnahmen als Beruhigungspillen 

Ganz anders liest es sich im Erläuternden Bericht des Bundesrates zum EU-Vertragspaket. Die institutionellen Fragen werden im 931-seitigen Dokument mit einigen wenigen, lapidaren Worten abgehandelt: «Das Verfahren für die dynamische Rechtsübernahme steht im Einklang mit den bestehenden innerstaatlichen Verfahren.»

Allerdings, ganz so unbedarft, wie die Bundesverwaltung es gerne hätte, ist die politische Schweiz nicht. Dies zeigte sich in den Ergebnissen der Vernehmlassung.

Der Bundesrat ging deshalb noch einmal über die Bücher. In seiner Botschaft Paket Schweiz-EU schlägt er vor, die innerstaatlichen Prozesse mit Begleitmassnahmen zu präzisieren:

  • Serviert werden Beruhigungspillen in Form von Informations- und Konsultationsprozessen zugunsten des Parlaments und seiner Kommissionen im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme.
  • Die Mitwirkung der Kantone soll neu in einer Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund geregelt werden.
  • Besonders originell: Alle für die Mitwirkung der Experten aus der Schweiz (Decision Shaping) relevanten öffentlichen Dokumente der EU sollen veröffentlicht werden.
  • Einmal pro Legislaturperiode gibt es zudem ein Monitoring über das Funktionieren der institutionellen Elemente.

Eingeständnis des Bundesrates

Dumm nur, dass kein Informationsverfahren, kein Konsultationsprozess und kein Monitoring die Entmachtung des Schweizer Parlaments und des Schweizer Volks aus der Welt schaffen kann.

Interessanter als die vorgeschlagenen Begleitmassnahmen ist deshalb das versteckte Eingeständnis des Bundesrates: Die innerstaatlichen Konsequenzen der dynamischen Rechtsübernahme wurden im Erläuternden Bericht verkürzt dargestellt.

Der Bundesrat im Kampfmodus

Ein Eingeständnis, das tief blicken lässt. Entgegen seiner verfassungsrechtlichen Organstellung als ausführende und vollziehende Gewalt ist der Bundesrat schon längst im Kampfmodus unterwegs:

  • Der Erläuternde Bericht war und ist keine sachliche Analyse der Folgen des EU-Vertragspakets, sondern eine Propagandaschrift des Bundesrates und der Verwaltung.
  • Vergleichbares gilt für das Rechtsgutachten aus dem Departement von Bundesrat und EU-Turbo Beat Jans zur Frage des Ständemehrs.
  • In dieses trübe Kapitel gehört auch die Bezeichnung des EU­-Vertragspakets als «Bilaterale III».

Job-Maschine für Bürokraten und Lobbyisten

Im Grunde genommen ist dies alles nicht wirklich überraschend. Bundesrat und Bundesverwaltung handeln in ihrem ureigenen Interesse.

Die institutionelle Anbindung an die EU verlagert die politische Macht endgültig von der Politik zur Verwaltung:

  • Mit den Worten von Oliver Zimmer: Die Überkonstitutionalisierung verschiebt die Gewichte von den demokratisch legitimierten und kontrollierten zu den administrativen und judikativen Institutionen.
  • Oder, etwas plakativer: Die EU-Bürokratie im Allgemeinen und das Decision Shaping im Besonderen ist der wahrgewordene Traum der Bundesverwaltung.

Was dies alles bedeutet, dokumentiert ein Tagblatt-Artikel von Remo Hess: Brüssel wird zur Job-Maschine und zum Paradies für Bürokraten und Lobbyisten.

So fantasiert etwa der Büroleiter des Schweizer Verbindungsbüros für Forschung, Innovation und Bildung in Brüssel von einem «House of Switzerland» samt Raclette-Stübli.

Raclette-Stübli statt direkte Demokratie – besser lässt sich der Ausverkauf des politischen Systems der Schweiz nicht auf den Punkt bringen.

Erstpublikation am 24.3.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Deklarationspflicht für Subventionsempfänger: Wer vom Staat lebt, muss es offenlegen

Dies gelesen: «Subventionen sind in Bundesbern längst so komplex organisiert, dass es für politisch interessierte Bürger kaum mehr nachvollziehbar ist, wer und wofür und von wem eigentlich Steuergelder bekommt.» (Quelle: IWP-Subventionsreport, 27.1.2026)

Das gedacht: Die Forderung nach Transparenz gehört zu den Dauerbrennern linker Politik. Die Begeisterung für die Offenlegung von Abhängigkeiten schmilzt dann allerdings wie Schnee an der Sonne, wenn die eigenen Seilschaften betroffen sind – zum Beispiel bei den Erstempfängern von Bundessubventionen.

Es fehlt ein öffentlich einsehbares Register. Die Subventionsdatenbank des Bundes weist lediglich aggregierte Zahlungen aus. Das bedeutet, dass die einzelnen Subventionen zusammengefasst dargestellt werden und nicht auf Ebene jedes einzelnen Empfängers oder Projektes.

IWP-Subventionsreport bringt Licht ins Dunkel

Dank dem Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) kommt Licht ins Dunkel des eidgenössischen Subventionstsunamis. Der IWP-Subventionsreport zeigt auf, wer Geld aus Bundesbern erhält:

  • Im Jahre 2025 gab der Bund 48,6 Milliarden Franken für direkte Subventionen aus.
  • Rund 82 Prozent dieser Gelder gingen an staatliche oder staatsnahe Akteure.
  • Bezüglich der Anzahl der Zahlungen dominiert hingegen der Privatsektor: Insgesamt konnten 20’641 Erstempfänger von Subventionsleistungen identifiziert werden. Rund zwei Drittel waren private juristische Personen.

Entscheidender Schönheitsfehler

Allerdings, ein entscheidender Schönheitsfehler bleibt. Die vollständige Liste der von den IWP-Forschern definierten Erstempfänger ist nicht frei zugänglich – wohl aus datenschutzrechtlichen Gründen. Einsicht erhält nur, wer beispielsweise als Journalist, Mitglied einer Exekutive oder Forscher ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Zu den Reformvorschlägen des IWP gehört deshalb die Einrichtung eines vollständigen Registers der Subventionsempfänger, das öffentlich einsehbar ist und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung als Ergänzung zur Subventionsdatenbank administriert wird.

Politische Nebenwirkungen

Ein wichtiges Anliegen. Dies nicht nur mit Blick auf die vom IWP untersuchten volkswirtschaftlichen Herausforderungen, sondern auch für entscheidende politische Fragen:

  • Subventionen sind die harte Währung jeder Klientelpolitik. Der Wunsch, wiedergewählt zu werden, prägt die Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern. Geschenke erhalten die Freundschaft.
  • Beeinflusst wird aber auch das Verhalten der Subventionsempfänger. Geld erhält, wer die Erwartungen von Politik und Verwaltung erfüllt. Als Lobby stehen die vereinigten Subventionsjäger in der Regel auf der Seite des Interventionsstaates. Niemand beisst die Hand, die einen füttert.

Angesichts dieser Nebenwirkungen braucht es für die tagespolitische Diskussion leicht zugängliche Transparenzinformationen. Nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den Datenbanken der Verwaltung.

Deklarationspflicht für alle Subventionsempfänger

Eine Forderung, die sich durch eine Deklarationspflicht unbürokratisch umsetzen lässt – vergleichbar mit den gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsangaben bei Kleidern oder Lebensmitteln.

Im Vordergrund stehen zwei einfache Massnahmen:

  • Sämtliche Subventionsempfänger werden verpflichtet, auf den Start- und Titelseiten ihrer Publikationen und Webseiten auf die staatliche Förderung hinzuweisen.
  • In der Jahresrechnung sind die staatlichen Subventionen als eigene Position auszuweisen.

Die Deklarationspflicht für Subventionsempfänger sorgt ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die notwendige Transparenz. Nicht die Behörden, sondern die Nutzniesser staatlicher Gelder stehen in der Verantwortung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verliert den Anspruch auf staatliche Unterstützung. So einfach ist es.

Die Filmförderung macht es vor

Was möglicherweise exotisch tönt, ist im Kulturbereich bereits heute selbstverständliche Pflicht. Bei der Mitfinanzierung von Filmen verlangt das Bundesamt für Kultur, dass im Vorspann und im Abspann deutlich auf die Förderung hingewiesen wird:

  • Dies mit der verbindlich festgelegten Formulierung: «Mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur (BAK)»
  • Auf Werkexemplaren, auf Programmheften und bei Auftritten in der Öffentlichkeit ist zudem das Logo des Bundesamtes für Kultur gut sichtbar anzubringen.

Was für Kulturschaffende selbstverständlich ist, muss für alle Subventionsempfänger gelten. Die Frontseiten der Tageszeitungen, die Verlautbarungen des «Vereins Girls on Ice», des Velodachverbands «Pro Velo», des WWF und aller weiteren Begünstigten sind um den Hinweis «Subventioniert durch die Schweizerische Eidgenossenschaft» zu ergänzen.

Für die private Politikfinanzierung gilt seit seine einigen Jahren eine gesetzliche Offenlegungspflicht. Vergleichbares muss auch für die Abhängigkeit von öffentlichen Geldern gelten.

Das Schweizer Volk darf und muss wissen, wer öffentliche Gelder bezieht. Mit der Deklarationspflicht für Subventionsempfänger erreichen wir dieses Ziel auf eine einfache und unbürokratische Art und Weise.

Nachtrag zum Abstimmungswochenende

Zum Subventionsreport des IWP findet sich in der SRF-News-App kein einziger Beitrag. So viel zur ausgewogenen Berichterstattung der SRG, der selbsternannten Göttin der Demokratie und des nationalen Zusammenhalts. Zum Glück gibt es staatsunabhängige Medien wie den Nebelspalter.

Erstpublikation am 10.3.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Wer von den Zwangsgebühren profitiert: Warum SP, Kultur-Lobby und andere Interessenorganisationen die SRG-Initiative mit Millionen bekämpfen

Dies gelesen: «Die Halbierungsinitiative schwächt die Schweiz.» (Quelle: https://halbierungsinitiative-nein.ch/)

Das gedacht: Geht es nach den Gegnern der SRG-Initiative, dann steht die Schweiz kurz vor dem Untergang. Eine Reduktion des Budgets der SRG von 1’550 Millionen Franken auf 850 Millionen Franken bedeutet, so der SRG-Fanclub, das Ende der Demokratie und des nationalen Zusammenhalts.

Besonders drastisch tönt es bei der flügellahmen Operation Libero. Diese beschwört die geistige Landesverteidigung der Dreissigerjahre des letzten Jahrhunderts und begründet die Ablehnung der SRG-Initiative mit dem Kampf gegen Trump, Putin und Orban. Aufgeblasener geht es nicht.

Gesicherte Grundversorgung

Nun ist es bekanntlich so, dass diejenigen am lautesten schreien, die am meisten zu verbergen haben. Dies gilt auch in diesem Zusammenhang. Die Kriegsrhetorik von Operation Libero & Co. dient einzig dem Zweck, einer kritischen Diskussion um den medialen Service public aus dem Weg zu gehen.

Aus gutem Grund. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates geht es beim medialen Service public um die «gesicherte Grundversorgung mit Medienangeboten, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen.» Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Overkill an Angeboten

Dumm nur, dass die SRG in ihrer heutigen Form nichts, aber auch gar nichts mit Grundversorgung zu tun hat. Dies verdeutlichen einige wenige Zahlen:

  • Die SRG betreibt zehn Fernsehprogramme und siebzehn Radiokanäle
  • Dazu kommen über 160 Social-Media-Kanäle (2023)
  • Beschäftigt werden 7’000 Mitarbeitende, 1’500 mehr als im Jahre 2000
  • Im Tessin ist die SRG mit 1’124 Mitarbeitenden (2024) nach der kantonalen Verwaltung die grösste Arbeitgeberin des Kantons

Trotz dieses Overkills an Angeboten und Angestellten erreichen die öffentlich-rechtlichen Medienangebote lediglich einen Marktanteil von rund 30 Prozent.

Wer profitiert?

Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage, welche Interessen hinter einer überdimensionierten SRG stehen? Wo geht das Geld hin? Wer profitiert?

Antworten auf diese Fragen erhält man, wenn man sich bewusst macht, wer sich im Abstimmungskampf besonders lautstark und mit teils beträchtlichen finanziellen Mitteln für die bisherigen Zwangsabgaben engagiert. Hier eine Auswahl – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Die Linke: Die SP investiert 820’000 Franken in den Abstimmungskampf gegen die SRG-Initiative. Aus gutem Grund: 70 Prozent der SRG-Journalisten verorten sich selbst links der Mitte.
  • Das SRG-Personal: Die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRG sind weit grosszügiger als in privaten Medienhäusern. Privilegien, die von der Mediengewerkschaft SSM im Abstimmungskampf mit 200’000 Franken verteidigt werden.
  • Die Sportverbände: Bei der Allianz Pro Medienvielfalt heisst es: «Ohne SRG keine Lauberhorn-Abfahrt.» Selbst ein Sportereignis, das Werbeeinnahmen in Millionenhöhe generiert, gehört heute zum Service public.
  • Die Kultur: Kulturschaffende klagen pausenlos über fehlende Mittel. Der Abstimmungskampf zur SRG-Initiative beweist das Gegenteil. Gemäss Tages-Anzeiger finanziert die Kultur-Lobby die Abstimmungspropaganda mit einer Million Franken.
  • Das Kartell der Kantonsregierungen (KdK): Regierungen lieben staatsnahe Medienschaffende. Regelmässig enden SRF-Journalistenkarrieren als PR-Verantwortliche in den Vorzimmern von Regierungsmitgliedern.
  • Asymmetrische Interessenlage

Nach aktuellem Kenntnisstand haben die Gegner der SRG-Initiative rund doppelt so viel Geld zur Verfügung wie das Ja-Lager. Wenig überraschend und mit der Public-Choice-Theorie (Mancur Olson, The Logic of Collective Action) einfach zu erklären:

  • Kleine, konzentrierte Interessengruppen wie Kulturschaffende, Sportverbände oder Parteipolitiker haben starke Anreize, sich zu organisieren. Für sie zahlt sich eine überdimensionierte SRG in Form von geldwerten Leistungen und einem grosszügigen Zugang zur veröffentlichten Meinung aus. Sie sind die Profiteure hoher Zwangsgebühren. Ihre Abstimmungsmillionen sind gut investiertes Geld.
  • Für grosse, diffuse Gruppen – etwa die Gesamtbevölkerung – sind die Anreize, sich zu engagieren, dagegen wesentlich geringer. Obwohl die Gesamtsumme der SRG-Gebühren gigantisch ist, bleibt die Zwangsabgabe für jeden Einzelnen und damit die persönliche Betroffenheit verhältnismässig gering. Bezeichnenderweise betont der SRG-Fanclub denn auch bei jeder Gelegenheit, dass das gesamte Angebot der SRG lediglich 90 Rappen pro Tag kostet.

Diese asymmetrische Interessenlage erklärt zu einem wichtigen Teil die lauten Töne der Gegner der SRG-Initiative. Schon Machiavelli wusste, dass der grösste Feind der neuen Ordnung ist, wer aus der alten seine Vorteile zog.

Übergewicht ist ungesund

Entgegen den Untergangsparolen der Profiteure der SRG geht es am 8. März weder um die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt noch um Trump oder Putin.

Entscheidend ist vielmehr die Frage nach der medialen Grundversorgung. Wie viel staatliche Medienfinanzierung braucht es in einem Land mit 720 Zeitungen, siebzig privaten Radio- und Fernsehstationen und unzähligen Online-Kanälen?

Darüber kann man guten Mutes unterschiedlicher Auffassung sein. Was es aber für eine Grundversorgung definitiv nicht braucht, ist eine SRG mit 7’000 Mitarbeitenden und einem Budget von 1’550 Millionen Franken.

Übergewicht ist ungesund. Dies gilt auch für den medialen Service public. 850 Millionen oder 200 Franken pro Haushalt sind genug.

Erstpublikation am 24.2.2026 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Der bürgerliche Kniefall: Wie das Zauberwort ‹Fachkräftemangel› die Individualbesteuerung und andere linke Projekte mehrheitsfähig macht

Dies gelesen: «Mehr Fachkräfte dank Individualbesteuerung» (Quelle: economiesuisse, 11.12.2025)

Das gedacht: Im politischen Alltag gibt es Zauberwörter. Ihre magische Kraft liegt in der Verengung der politischen Diskussion. Wer sie verwendet, steht automatisch auf der richtigen Seite.

Zu diesen Zauberwörtern gehört der Begriff «Klimawandel». Dieser macht den Weg frei für sämtliche planwirtschaftlichen Fantasien der Sozialisten in allen Parteien.

Zur gleichen Kategorie zählt der «Fachkräftemangel». Auch dieses Schlagwort setzt jedes ordnungspolitische Denken und sämtliche Fakten ausser Kraft.

Subventionsmaschine läuft auf Hochtouren

Beispielhaft zeigt sich dies in den Fragen der ausserfamiliären Kinderbetreuung. Eigentlich ist die Sache sonnenklar. In der Schweiz ist die Kinderbetreuung traditionell Privatsache. Familienergänzende Angebote liegen in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden.

Und trotzdem läuft die Subventionsmaschine auf Bundesebene auf Hochtouren: Einmal mehr hat sich eine staatliche Intervention verselbständigt, die zu Beginn als befristetes Impulsprogramm verkauft wurde. Seit 2003 hat der Bund die Schaffung von Kitaplätzen mit rund 500 Millionen Franken subventioniert.

Krippengelder entlasten Oma und Opa

Und dabei sind es nicht nur linke Kreise, die eine Verstaatlichung der Kinderbetreuung fordern. Nicht weniger wichtig sind bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände, die den staatlichen Geldsegen mit dem Zauberwort «Fachkräftemangel» rechtfertigen.

Dies im Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zahlreiche Untersuchungen im In- und Ausland dokumentieren den bescheidenen Einfluss von sinkenden Betreuungskosten auf die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern.

Die aktuellste Studie stammt vom Beratungsunternehmen Deloitte. Diese zeigt, dass die wirklichen Profiteure einer grosszügigen Kita-Subventionierung die Grosseltern sind. Sinkende Betreuungskosten können einen Teil der Eltern dazu veranlassen, die Kinder vermehrt in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung statt privat betreuen zu lassen, ohne dabei das Erwerbspensum anzupassen.

Viel Aufwand für wenig Ertrag

Mit anderen Worten: Die Kita-Millionen haben wenig mit dem Fachkräftemangel, dafür sehr viel mit Ideologie zu tun. Ein Szenario, das sich bei der Individualbesteuerung wiederholt.

Einmal mehr ist es der Fachkräftemangel, der als trojanisches Pferd einem ordnungspolitisch mehr als holprigem Projekt zum Durchbruch verhelfen soll.

Beispielhaft dafür die Medienmitteilung von economiesuisse. Diese reduziert die Forderung nach einer Individualbesteuerung auf die Frage des Fachkräftemangels. Vergleichbar mit der Kita-Diskussion wird behauptet, dass mit dem Systemwechsel die Erwerbsanreize für Zweitverdienende entscheidend verbessert werden.

Eine Argumentation, die auf sehr dünnem Eis unterwegs ist. Selbst bei den superoptimistischen Prognosen der Befürworter bringt die Individualbesteuerung bestenfalls 0,4 Prozent des gesamten Beschäftigungsvolumens. Serge Gaillard, prominenter Gewerkschafter und ehemaliger Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung, spricht gar von lediglich 0,16 Prozent. Viel Aufwand für wenig Ertrag.

Kniefall vor den Linken und Grünen

Unbestritten ist, dass die Heiratsstrafe beseitigt werden muss. Ebenso unbestritten ist, dass diese eine direkte Folge der steilen Progression der direkten Bundessteuer ist.

Für jeden halbwegs rational denkenden Menschen ist deshalb klar, dass die notwendige Korrektur bei der Progression ansetzen muss. Leistung muss sich lohnen. Eigentlich ein Kernanliegen der FDP.

Nur, so einfach ist es nicht. Was die FDP-Frauen mit ihrer Initiative angestossen haben, ist ohne Kniefall vor den Linken und Grünen nicht zu haben. Und deshalb stimmen wir nun über eine Individualbesteuerung ab, die das Kind mit dem Bade ausschüttet.

Ideologie statt gesunden Menschenverstand

Serviert wird uns statt einer einfachen Lösung ein Bürokratiemonster. Und dies von einer Partei, die bei jeder anderen Gelegenheit einen schlanken Staat fordert.

Schweizweit geht man von zusätzlich 1,7 Millionen Steuererklärungen und 1700 zusätzlichen Steuerbeamten aus. Damit sind wir aber noch lange nicht am Ende der Fahnenstange.

An die Stelle der Heiratsstrafe tritt die Einverdienerstrafe. Am härtesten trifft es Mittelstandsfamilien mit Kindern und einer traditionellen Rollenverteilung. Die Linke ist begeistert.

Um die Steuerausfälle wenigstens teilweise zu kompensieren, wird darüber hinaus die Progression und damit die staatliche Umverteilung weiter verschärft. Auch dies im Gegensatz zu allen freisinnigen Sonntagspredigten.

Erfüllungsgehilfen linker Politik

Die Vorlage zur Individualbesteuerung zeigt exemplarisch, was in der Schweizer Politik falsch läuft:

  • Ideologisches Denken und Handeln verdrängt wissenschaftlich gesicherte Fakten und den gesunden Menschenverstand. Es geht nicht um praxisorientierte Lösungen, sondern um die richtige Haltung.
  • Eine Entwicklung, die allen in die Hände spielt, die wie Links-Grün und die Bundesverwaltung von schönen Worten und nicht von wertschöpfender Arbeit leben.

Dies alles ist nicht wirklich überraschend. Nachdenklich macht jedoch die Selbstverständlichkeit, mit der nicht nur bürgerliche Politikerinnen und Politiker, sondern auch die Wirtschaftsverbände als Erfüllungsgehilfen einer linken Politik zur Verfügung stehen. Wer solche Freunde hat, braucht definitiv keinen politischen Gegner.

Erstpublikation am 10.2.2026 auf www.nebelspalter.ch