Politik

Griff in die Trickkiste

Inakzeptabel ist es, wenn der Ausgang einer Volksabstimmung durch taktische Manöver der politischen Klasse beeinflusst wird. Dazu gehört die Manipulation des Abstimmungstermins.

Dies gelesen: «Wir haben das Unglück kommen sehen. Im Dezember haben wir Bundesrätin Sommaruga gebeten, das CO2-Gesetz erst im September dem Volk vorzulegen. (…) Im September kommen die Vorlage für die Ehe für alle und die 99-Prozent-Initiative an die Urne. Das wäre problemlos zusammen mit dem CO2-Gesetz gegangen, diese Vorlagen hätten einander nicht gebissen.» (Interview mit NR Markus Ritter, NZZ, 13.6.21)

Das gedacht: Zugegeben. Ich bin etwas naiv. Nach meiner Überzeugung geht es in einer direkten Demokratie darum, in einem offenen Wettstreit der Meinungen die Mehrheit des Volkes und allenfalls der Stände für eine Vorlage oder für deren Ablehnung zu gewinnen. Dass dabei nicht immer mit der feinen Klinge gekämpft wird, ist zu akzeptieren. Es geht um Mehrheiten und nicht um einen Schönheitspreis.

Inakzeptabel ist aber, wenn der Ausgang einer Volksabstimmung durch taktische Manöver der politischen Klasse beeinflusst wird. Dazu gehört die vom Bauerngeneral Ritter geforderte Manipulation des Abstimmungstermins für einzelne Vorlagen.

Zu diesen taktischen Spielereien gehört aber auch, wenn in einer Vorlage Dinge vermischt werden, die inhaltlich nicht direkt miteinander verbunden sind. Ein solches Sammelsurium präsentierte uns der Bundesrat mit dem Covid-19-Gesetz, über das am vergangenen Wochenende abgestimmt wurde.

Noch krasser die Verbindung der Reform der Unternehmenssteuern mit einer Geldspritze für die AHV im Mai 2019. Linke und Bürgerliche schlossen sich zu einem Kuhhandel zusammen, der die freie Willensäusserung der Stimmberechtigten verunmöglichte. Entweder musste man beiden Teilen der Vorlag zustimmen, oder beide ablehnen. Nicht möglich war es dagegen, die Steuerreform abzulehnen und die AHV-Subventionen anzunehmen. Und umgekehrt.

Nun weisen die Schlaumeier in unseren Parlamenten zu Recht darauf hin, dass die Bundesverfassung den Grundsatz der Einheit der Materie lediglich für Teilrevisionen der Bundesverfassung vorschreibt. Nur, das ist nicht der Punkt. Nicht alles was formaljuristisch korrekt ist, ist moralisch in Ordnung. Es geht nicht um Juristerei, sondern um den Respekt von Regierung und Parlament vor dem Volk.

Dass wir diesbezüglich an einem Tiefpunkt angekommen sind, zeigt die Unverfrorenheit, mit der NR Ritter und andere im Zusammenhang mit der gescheiterten CO2-Vorlage den bundesrätlichen Terminplan kritisieren und Abstimmungsmanipulationen einfordern. Für den Griff in die Trickkiste braucht es nicht einmal mehr ein Hinterzimmer.

Zur Erinnerung: In der Schweiz ist das Volk der Souverän. Wenigstens dann, wenn es der politischen Klasse in den Kram passt.

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