Deklarationspflicht für Subventionsempfänger: Wer vom Staat lebt, muss es offenlegen
Dies gelesen: «Subventionen sind in Bundesbern längst so komplex organisiert, dass es für politisch interessierte Bürger kaum mehr nachvollziehbar ist, wer und wofür und von wem eigentlich Steuergelder bekommt.» (Quelle: IWP-Subventionsreport, 27.1.2026)
Das gedacht: Die Forderung nach Transparenz gehört zu den Dauerbrennern linker Politik. Die Begeisterung für die Offenlegung von Abhängigkeiten schmilzt dann allerdings wie Schnee an der Sonne, wenn die eigenen Seilschaften betroffen sind – zum Beispiel bei den Erstempfängern von Bundessubventionen.
Es fehlt ein öffentlich einsehbares Register. Die Subventionsdatenbank des Bundes weist lediglich aggregierte Zahlungen aus. Das bedeutet, dass die einzelnen Subventionen zusammengefasst dargestellt werden und nicht auf Ebene jedes einzelnen Empfängers oder Projektes.
IWP-Subventionsreport bringt Licht ins Dunkel
Dank dem Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) kommt Licht ins Dunkel des eidgenössischen Subventionstsunamis. Der IWP-Subventionsreport zeigt auf, wer Geld aus Bundesbern erhält:
- Im Jahre 2025 gab der Bund 48,6 Milliarden Franken für direkte Subventionen aus.
- Rund 82 Prozent dieser Gelder gingen an staatliche oder staatsnahe Akteure.
- Bezüglich der Anzahl der Zahlungen dominiert hingegen der Privatsektor: Insgesamt konnten 20’641 Erstempfänger von Subventionsleistungen identifiziert werden. Rund zwei Drittel waren private juristische Personen.
Entscheidender Schönheitsfehler
Allerdings, ein entscheidender Schönheitsfehler bleibt. Die vollständige Liste der von den IWP-Forschern definierten Erstempfänger ist nicht frei zugänglich – wohl aus datenschutzrechtlichen Gründen. Einsicht erhält nur, wer beispielsweise als Journalist, Mitglied einer Exekutive oder Forscher ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Zu den Reformvorschlägen des IWP gehört deshalb die Einrichtung eines vollständigen Registers der Subventionsempfänger, das öffentlich einsehbar ist und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung als Ergänzung zur Subventionsdatenbank administriert wird.
Politische Nebenwirkungen
Ein wichtiges Anliegen. Dies nicht nur mit Blick auf die vom IWP untersuchten volkswirtschaftlichen Herausforderungen, sondern auch für entscheidende politische Fragen:
- Subventionen sind die harte Währung jeder Klientelpolitik. Der Wunsch, wiedergewählt zu werden, prägt die Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern. Geschenke erhalten die Freundschaft.
- Beeinflusst wird aber auch das Verhalten der Subventionsempfänger. Geld erhält, wer die Erwartungen von Politik und Verwaltung erfüllt. Als Lobby stehen die vereinigten Subventionsjäger in der Regel auf der Seite des Interventionsstaates. Niemand beisst die Hand, die einen füttert.
Angesichts dieser Nebenwirkungen braucht es für die tagespolitische Diskussion leicht zugängliche Transparenzinformationen. Nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den Datenbanken der Verwaltung.
Deklarationspflicht für alle Subventionsempfänger
Eine Forderung, die sich durch eine Deklarationspflicht unbürokratisch umsetzen lässt – vergleichbar mit den gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsangaben bei Kleidern oder Lebensmitteln.
Im Vordergrund stehen zwei einfache Massnahmen:
- Sämtliche Subventionsempfänger werden verpflichtet, auf den Start- und Titelseiten ihrer Publikationen und Webseiten auf die staatliche Förderung hinzuweisen.
- In der Jahresrechnung sind die staatlichen Subventionen als eigene Position auszuweisen.
Die Deklarationspflicht für Subventionsempfänger sorgt ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die notwendige Transparenz. Nicht die Behörden, sondern die Nutzniesser staatlicher Gelder stehen in der Verantwortung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verliert den Anspruch auf staatliche Unterstützung. So einfach ist es.
Die Filmförderung macht es vor
Was möglicherweise exotisch tönt, ist im Kulturbereich bereits heute selbstverständliche Pflicht. Bei der Mitfinanzierung von Filmen verlangt das Bundesamt für Kultur, dass im Vorspann und im Abspann deutlich auf die Förderung hingewiesen wird:
- Dies mit der verbindlich festgelegten Formulierung: «Mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur (BAK)»
- Auf Werkexemplaren, auf Programmheften und bei Auftritten in der Öffentlichkeit ist zudem das Logo des Bundesamtes für Kultur gut sichtbar anzubringen.
Was für Kulturschaffende selbstverständlich ist, muss für alle Subventionsempfänger gelten. Die Frontseiten der Tageszeitungen, die Verlautbarungen des «Vereins Girls on Ice», des Velodachverbands «Pro Velo», des WWF und aller weiteren Begünstigten sind um den Hinweis «Subventioniert durch die Schweizerische Eidgenossenschaft» zu ergänzen.
Für die private Politikfinanzierung gilt seit seine einigen Jahren eine gesetzliche Offenlegungspflicht. Vergleichbares muss auch für die Abhängigkeit von öffentlichen Geldern gelten.
Das Schweizer Volk darf und muss wissen, wer öffentliche Gelder bezieht. Mit der Deklarationspflicht für Subventionsempfänger erreichen wir dieses Ziel auf eine einfache und unbürokratische Art und Weise.
| Nachtrag zum Abstimmungswochenende
Zum Subventionsreport des IWP findet sich in der SRF-News-App kein einziger Beitrag. So viel zur ausgewogenen Berichterstattung der SRG, der selbsternannten Göttin der Demokratie und des nationalen Zusammenhalts. Zum Glück gibt es staatsunabhängige Medien wie den Nebelspalter. |
Erstpublikation am 10.3.2026 auf www.nebelspalter.ch

