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Nebelspalter Politik

Rahmenverträge: Von der schleichenden zur rasanten Machtübernahme durch die Verwaltung

Dies gelesen: «Die Kasse der Stadt St.Gallen ist klamm: Doch die Verwaltung wächst und wächst» (Quelle: tagblatt.ch, 1.12.2025)

Das gedacht: Die Stadt St.Gallen ist definitiv kein Wachstumswunder. Mit Ausnahme der Stadtverwaltung. Diese legt laufend zu. Während der letzten sieben Jahre erhöhte sich die Belegschaft um 200 Stellen und damit um 8,2 Prozent. In der gleichen Zeit wuchs die Wohnbevölkerung um 4,5 Prozent.

Auch die Verwaltung des Kantons St.Gallen beschäftigt heute rund 400 Mitarbeiter mehr als vor sieben Jahren. Der Personalaufwand stieg um über 100 Millionen Franken.

Das Schauermärchen vom Kaputtsparen

Vergleichbares kennen wir nicht nur aus vielen anderen Städten und Kantonen, sondern auch von der Bundesverwaltung. Auch hier gibt es ein strukturelles Defizit. Und auch hier beklagt die reaktionäre Linke, dass der Staat auf Kosten der Staatsangestellten kaputtgespart werden soll.

Ein Schauermärchen. Geht es nach dem bundesrätlichen Budgetvorschlag, dann soll im kommenden Jahr der Personalbestand um weitere 378 auf knapp 39’500 Vollzeitstellen aufgestockt werden.

Arbeit lässt sich wie Gummi dehnen

Diese Entwicklung ist kein Zufall. Bürokratische Strukturen tendieren zur Selbsterhaltung und Selbstverstärkung. Dies gilt für den Staat und die Wirtschaft. Ein Phänomen, das C. Northcote Parkinson vor siebzig Jahren mit Witz und Ironie dokumentierte.

Parkinson zeigte auf, dass sich Arbeit wie Gummi dehnen lässt. Die Zeit, die für eine Arbeit zur Verfügung steht, wird ausgefüllt. Die Zahl der Beamten oder Angestellten, so Parkinson, steht in keiner Beziehung zu der Menge der vorhandenen Arbeit.

Seine Thesen illustrierte Parkinson mit der britischen Militärverwaltung nach Ende des 1. Weltkrieges.

Umstände, die uns bekannt vorkommen:

  • Im Jahre 2000 arbeiteten 12’385 Personen für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS. Heute sind es rund 12’500.
  • Allerdings, im Jahre 2000 betrug der Sollbestand 400’000 Armeeangehörige. Heute sind es rund 140’000.

Eine gleichbleibende Zahl an Staatsangestellten verwaltet eine immer kleinere Zahl an Soldatinnen und Soldaten.

Übermacht der Verwaltung

In der veröffentlichten Meinung wird der ausufernde Staatsapparat in der Regel als finanzpolitische Herausforderung diskutiert. In Tat und Wahrheit geht es aber um weit mehr.

Hinter der steigenden Zahl an Staatsangestellten steht immer eine Ausweitung des staatlichen Aufgaben- und Kompetenzbereichs. Im Grunde genommen läuft es auf eine schleichende politische Machtübernahme durch die Verwaltung hinaus.

Bestätigt wird diese Feststellung durch eine in der NZZ zitierte Studie zur Gesetzgebung und Gesetzesqualität auf Bundesebene. Untersucht wurden 447 Gesetzesprojekte und Verfassungsrevisionen. 255 davon gingen auf die Initiative der Verwaltung zurück, also mehr als 60 Prozent.

Nimmt man die Verordnungen hinzu, die in dieser Studie aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden konnten, wird erst recht deutlich, wie gross die Übermacht der Verwaltung ist.

Volk und Parlament als Zuschauer

Die grosse Mehrheit der Gesetzesprojekte widerspiegelt nicht den Gestaltungswillen des Parlaments oder des Stimmvolks, sondern die politische Agenda der Bundesverwaltung. Diese ist, wie das Abstimmungsverhalten der Stadt Bern vermuten lässt, weit links zu Hause.

Eine Entwicklung, die unsere Gemeinwesen von den Füssen auf den Kopf stellt. Das Primat der Verwaltung tritt an die Stelle des Primats der Politik. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den EU-Rahmenverträgen.

Um dies zu verstehen, genügt ein Blick in den Erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Die ganze Angelegenheit ist derart kompliziert, dass – wenn überhaupt – nur noch einige wenige Experten der Verwaltung den Durchblick haben.

Vor allem aber sind es die institutionellen Regeln, die das Volk und das Parlament auf die Zuschauertribüne verbannen. Die fortlaufende Rechtsübernahme höhlt die Substanz der demokratischen Rechte aus – so Professor Mathias Oesch, der wohl bekannteste EU-Turbo unter den Staatsrechtlern

Von der schleichenden zur rasanten Machtübernahme

Dies alles weiss auch die Verwaltung. Und trotzdem – oder wohl gerade deshalb – wird die staatspolitische Dimension der Rahmenverträge von den verantwortlichen Chefbeamten konsequent heruntergespielt.

Aus verständlichen Gründen. Die dynamische Rechtsübernahme verschiebt die Gewichte in wesentlichen Dossiers endgültig von den gewählten Institutionen zu den Staatsangestellten und zu den Gerichten. Und dies erst noch auf einen Schlag.

Die Rahmenverträge machen aus der schleichenden eine rasante Machtübernahme durch die Verwaltung. Eine Tatsache, die kein bundesrätliches Demokratiemanagement und keine staatlich finanzierte Desinformationskampagne aus der Welt schaffen kann

Literatur: Parkinson, C.N. (1959). Parkinsons Gesetz, Schuler Verlagsgesellschaft Stuttgart

Erstpublikation am 16.12.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Warum Konzerne das EU-Vertragspaket lieben – KMU jedoch skeptisch bleiben

Dies gelesen: «Vorstand des Gewerbeverbands beurteilt EU-Verträge kritisch und empfiehlt eine Abstimmung mit Ständemehr» (Quelle:  SGV, Medienmitteilung, 17.10.2025)

Das gedacht: Für economiesuisse und den Arbeitgeberverband ist die Sache sonnenklar: Es führt kein Weg am EU-Vertragspaket vorbei. Im Vorstand von economiesuisse fiel der Entscheid mit 69:1 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Wesentlich zurückhaltender der Schweizerische Gewerbeverband. Dieser kritisiert in seiner Vernehmlassung das EU-Vertragspaket:

  • Befürchtet wird eine Zunahme an Bürokratiekosten, eine Stärkung der Bundesverwaltung und eine Schwächung der demokratischen Einflussmöglichkeiten der KMU und der Schweizer Stimmbevölkerung.
  • Darüber hinaus fordert der Gewerbeverband, dass die Abstimmung zum EU-Paket dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr unterstellt wird.

Soviel zur verbandspolitischen Ausgangslage. Was steckt nun aber hinter der unterschiedlichen Haltung von Gewerbeverband und economiesuisse?

Konzerne vs. KMU – darum geht es

Auf einen ersten Blick lässt sich die Haltung des Gewerbeverbandes mit der Binnenmarktorientierung vieler Mitgliedunternehmen erklären.

Für ein Bauunternehmen, das den Schweizer Markt bearbeitet, hat die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten eine andere finanzielle Bedeutung als für eine international aufgestellte Herstellerin von Medizinalprodukten.

Geht man allerdings der Sache auf den Grund, dann zeigen sich die wesentlichen Unterschiede in den beiden Vernehmlassungen nicht in technischen Fragestellungen, sondern in der Beurteilung der institutionellen Regeln.

Die Vertreter des Gewerbes bewerten die dynamischen Rechtsübernahme weit kritischer als grosse Teile der Konzernwirtschaft.

Aus gutem Grund:

  1. Bürokratiekosten benachteiligen kleinere Unternehmen

Schon vor Jahren ergab eine durch das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (heute SECO) in Auftrag gegebene Studie, dass in Kleinstunternehmen mit 1 – 9 Mitarbeitern die administrativen Belastungen bedingt durch ihren Fixkostencharakter pro Kopf doppelt so viel kosten wie in Unternehmen mit 10 – 49 Angestellten.

Erst recht zeigt sich dieses Ungleichgewicht im Verhältnis zur Konzernwirtschaft. Skaleneffekte führen in grossen Unternehmungen zu einer im Verhältnis tieferen administrativen Belastung.

Dies gilt auch für die Regulierungskosten bei einer Übernahme von EU-Recht. Diese können von Grossunternehmen auf weit mehr Mitarbeiter verteilt werden. Ein Kostenvorteil, der die kleineren und mittleren Unternehmen benachteiligt.

Nicht weniger wichtig: Als Eintrittshürde schützen staatliche Regulierungen etablierte Unternehmen vor kleinen, aufstrebenden Konkurrenten. In dieses Bild passt die Forderung von OpenAI-Chef Sam Altman nach einer staatlichen Regulierung der künstlichen Intelligenz. Konzerne liebe Regulierung, so der Tages-Anzeiger.

  1. Unternehmer sind schlechte Befehlsempfänger

Das Institut für Unternehmensführung an der Fachhochschule Nordwestschweiz untersucht regelmässig die Motive, welche hinter dem Schritt zur Selbständigkeit stehen. Mit deutlichem Abstand an der Spitze stehen:

  • das Streben nach Unabhängigkeit
  • das Verfolgen einer sinnvollen Tätigkeit
  • die Durchsetzung eigener Ideen
  • das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung.

Die Hoffnung auf ein besseres Einkommen und ein höheres Ansehen spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Diese Absichten kommen an zehnter, respektiver zwölfter Stelle.

Privates Unternehmertum hat sehr viel mit der Absicht zu tun, selbst entscheiden und eigenverantwortlich handeln zu können.

Unternehmer sind schlechte Befehlsempfänger. Im Gegensatz zu vielen Konzernmanagern sind sie nicht bereit, ihre politischen Einflussmöglichkeiten einer weitergehenden Integration in die EU zu opfern.

Unterschiedliche Strukturen mit unterschiedlichen Spielregeln

In der Gegenüberstellung von kleineren und mittleren Unternehmen und Konzernwirtschaft geht es nicht darum, wer besser oder schlechter ist. Entscheidend ist vielmehr, dass es um unterschiedliche Strukturen mit unterschiedlichen Spielregeln und unterschiedlichen Bedürfnissen geht.

Vergleichbares gilt für das Verhältnis der Schweiz zu Brüssel. Das von unten nach oben gebaute politische System der Schweiz und die verwaltungs- und justizlastige Europäische Union sind nicht kompatibel. Diese Tatsache lässt sich mit keiner Werbekampagne und keiner Bundesratsrede aus der Welt schaffen.

Die dynamische Rechtsübernahme und die Übersteuerung unserer Institutionen durch den Europäischen Gerichtshof gehen an die Substanz unserer direkten Demokratie. Auf der Strecke bleibt das Erfolgsmodell Schweiz.

Unbeantwortet bleibt mit dieser Feststellung die Frage, warum viele Vertreter der Konzernwirtschaft dies nicht sehen wollen. Mangelt es an staatspolitischem Sachverstand oder fehlt ganz einfach die Bereitschaft und der Mut, öffentlich Stellung zu beziehen?

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Verfassungsbruch mit Ansage: Wie das Vernehmlassungsverfahren dem EU-Vertragspaket geopfert wird

Dies gelesen: «Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.» (Quelle: Bundesverfassung Art. 147)

Das gedacht: Der verfassungsmässige Auftrag ist glasklar. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, bei jeder Verfassungsänderung, bei allen Gesetzesvorlagen, völkerrechtlichen Verträgen und bei allen Verordnungen und anderen Vorhaben von grosser Bedeutung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Geregelt sind die Einzelheiten im Bundesgesetz und in der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren.

Sonderfall Schweiz

Das Vernehmlassungsverfahren ist eine unmittelbare Konsequenz der direkten Demokratie. Die Einbindung der Kantone, der Parteien und Verbände in das Gesetzgebungsverfahren zielt darauf ab, durch einen vorgängig erzielten Kompromiss ein späteres Referendum zu vermeiden.

Darüber hinaus macht es die breite Öffentlichkeit zu Beteiligten, erhöht die Legitimation von neuen Vorschriften, entschärft Konflikte und sorgt für politische Stabilität. Das Vernehmlassungsverfahren ist ein entscheidendes Element des politischen Sonderfalls Schweiz.

Dynamische Rechtsübernahme

Und damit soll nun Schluss sein. Geht es nach dem Bundesrat, dann wird die Schweiz in Zukunft in wesentlichen Dossiers die Gesetze und Richtlinien der EU-Kommission und des EU-Parlaments «dynamisch» übernehmen. Die Mitwirkung der Schweiz beschränkt sich auf die Mitsprache von Verwaltungsangestellten im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping».

In den wenigen Fällen, in denen die neuen EU-Vorschriften eine Gesetzesänderung in der Schweiz erfordern, gilt weiterhin das Referendumsrecht. Das Schweizer Volk kann ja oder nein sagen. Mehr nicht.

Unhaltbare Mogelpackung

Auf der Strecke bleibt das Vernehmlassungsverfahren. In dreifacher Hinsicht eine unhaltbare Mogelpackung:

  1. Die Vernehmlassung zum EU-Vertragspaket ist keine Vernehmlassung

Das Vernehmlassungsverfahren gibt den Kantonen, Parteien und Verbänden die Möglichkeit, Änderungen vorzuschlagen und so auf den Inhalt eines Gesetzesentwurfes Einfluss zu nehmen. Das EU-Vertragspaket jedoch liegt als pfannenfertiges Endprodukt vor, inhaltliche Korrekturen sind nicht mehr möglich. Entweder ist man dafür oder dagegen. Die innenpolitische Handlungsfreiheit beschränkt sich auf Beruhigungspillen in der Form sogenannter flankierender Massnahmen. Mit einer Vernehmlassung im Sinne der Bundesverfassung hat dies nichts zu tun.

  1. Der erläuternde Bericht betreibt Desinformation

Im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens schreibt der Bundesrat, dass «die Verfahren für die dynamische Rechtsübernahme (…) im Einklang mit den bestehenden innerstaatlichen Verfahren» stehen. Dies ist schlicht und einfach falsch. Da wohl kaum ein Bundesrat den 931-seitigen erläuternden Bericht gelesen hat, ist davon auszugehen, dass diese Behauptung Teil der Desinformationsstrategie der Bundesverwaltung ist.

  1. Die dynamische Rechtsübernahme verletzt die Bundesverfassung

Die EU wird nie eine Vernehmlassung gemäss Art. 147 der Bundesverfassung durchführen. Das Konzept der dynamischen Rechtsübernahme steht im Widerspruch zur Bundesverfassung, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Korrekterweise müsste Art. 147, so Professor Richli, wie folgt ergänzt werden: «Vorbehalten sind rechtsetzende Bestimmungen, welche die europäische Union im Bereich der Binnenmarktabkommen zwischen der Schweiz und der Union erlässt.»

Materielle Änderung der Bundesverfassung

Wie Professor Richli in seinem Referat am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik IWP an der Universität Luzern überzeugend darlegt, ändert das EU-Vertragspaket den materiellen Gehalt der Bundesverfassung.

Dies gilt nicht nur für das Vernehmlassungsverfahren (Art. 147 BV), sondern auch für die Gesetzgebungskompetenz der Bundesversammlung (Art. 163), die Verordnungskompetenz des Bundesrates (182) und die Kompetenzen des Bundesgerichts (Art. 189).

Angesichts dieser tiefgreifenden Verschiebungen im institutionellen Gefüge der Schweiz gibt es für den Abstimmungsmodus nur eine korrekte Antwort: Das EU-Vertragspaket ist dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Für die Annahme braucht es das Volks- und das Ständemehr.

Im Schnellzug in Richtung Europa unterwegs

Dass die Befürworter des EU-Vertragspakets aus opportunistischen Gründen für das fakultative Referendum eintreten, ist halbwegs nachvollziehbar. Der Zweck heiligt die Mittel. Auch in der Politik.

Inakzeptabel ist aber, wenn sich der Bundesrat aus politischen und taktischen Gründen gegen das Ständemehr ausspricht. Dies in der Absicht, die Hürden für das EU-Vertragspaket möglichst niedrig zu halten.

Im Gegensatz etwa zu Deutschland ist in unserem Staatsverständnis die Regierung keine parteipolitische Kampftruppe. Auch die Konsensdemokratie ist eine unmittelbare Folge der Volksrechte.

Eine Tatsache, die im Bundesrat und in den Propagandaabteilungen der Bundesverwaltung zunehmend vergessen geht. Offensichtlich sind wir auch in diesem Zusammenhang im Schnellzug in Richtung Europa unterwegs.

Erstpublikation am 18.11.2025 auf www.nebelspalter.ch

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Institutionelle Anbindung mit Nebenwirkungen: Der Fall der ETH-Studiengebühren

Dies gelesen: «Das neue Vertragspaket beschert manchen Hochschulen hohe Verluste.» (Quelle: Tages-Anzeiger, 1.11.2025)

Das gedacht: Langsam aber sicher lichtet sich der Nebel rund um das EU-Vertragspaket. Selbst im Tages-Anzeiger. Dies zeigt ein aktueller Artikel zu den finanziellen Konsequenzen der Übernahme von EU-Recht für unsere Hochschulen.

Allerdings beschreibt die Tagi-Journalistin nur die halbe Wahrheit. In Tat und Wahrheit geht es um mehr als um Franken und Rappen. Um dies zu verstehen, muss man die ganze Geschichte erzählen:

Top-Qualität zum Schnäppchenpreis

Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH) und Lausanne (EPFL) gehören zu den besten Universitäten der Welt. Gemäss dem Ranking des Fachmagazins «Times Higher Education» ist die ETH Zürich die führende Hochschule Kontinentaleuropas. Angeführt wird die Liste von Universitäten in den USA und in Grossbritannien. Die Universitäten des EU-Raums folgen auf den hinteren Plätzen.

Finanziert wird der ETH-Bereich in erster Linie durch die Steuerzahler. Gemäss dem Finanzbericht des ETH-Rats gab es im Jahre 2024 über die Trägerfinanzierung und Forschungsbeiträge rund 3200 Mio. Franken aus der Bundeskasse.

Vergleichsweise bescheiden waren dagegen die Einnahmen aus Studiengebühren und der Weiterbildung: 61 Mio. Franken. Dies bei Studiengebühren von 1460 Franken pro Jahr. Die ETH Zürich und die EPFL Lausanne liefern ihren Kunden Top-Qualität zum Schnäppchenpreis.

Von Bildungsausländern überrannt

Nirgendwo auf der Welt gibt es für so wenig Geld so viel Bildungsqualität. Die US-Eliteunis beispielsweise verlangen 50’000 bis 60’000 Franken pro Jahr.

Dass angesichts dieser Ausgangslage die beiden Hochschulen von Ausländern überrannt werden, überrascht nicht:

  • An der ETH Zürich kamen im Jahre 2000 16 Prozent der Studentinnen und Studenten aus dem Ausland. Heute sind es 40 Prozent.
  • In Lausanne stieg der Anteil von 28 auf 60 Prozent. Die überwiegende Mehrheit kommt aus Frankreich.

Höhere Studiengebühren für Ausländer

In der Zwischenzeit hat der Spardruck auch bei den Beratungen zu den Bundesbeiträgen für den ETH-Bereich seine Spuren hinterlassen. Am 12. September 2024 folgte der Ständerat dem Nationalrat und entschied, dass ETH-Studenten aus dem Ausland künftig dreimal höhere Studiengebühren bezahlen müssen.

Auf das Herbstsemester 2025 wurden die Studiengebühren für Ausländer an der ETH Zürich und der EPFL Lausanne verdreifacht. Sie betragen neu 4380 Franken pro Jahr.

Für viele eine Selbstverständlichkeit. Auch für die Studenten aus dem Ausland. Die Erhöhung der Studiengebühren hat zu keinem Rückgang an Anmeldungen geführt.

Brüssel diktiert

Das Schweizer Parlament hat allerdings die Rechnung ohne den Wirt in Brüssel gemacht. Gleichzeitig mit den Diskussionen im Bundesparlament zogen die Verhandlungsdelegationen zum EU-Vertragspaket den differenzierten Studiengebühren den Stecker.

Geht es nach dem am 20.12.24 verabschiedeten EU-Vertragspaket, dann muss die Schweiz künftig bei EU-Bürgern den Nichtdiskriminierungsansatz anwenden. Unterschiedliche Studiengebühren werden von der EU-Bürokraten nicht akzeptiert.

Gemäss dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation fehlen damit dem ETH-Bereich rund 23 Millionen Franken. Bezahlt werden müssen diese von den Studentinnen und Studenten aus dem Inland oder vom Schweizer Steuerzahler.

Worum es beim EU-Vertragspaket geht

Offensichtlich braucht es das seltsame Gleichheitsverständnis von EU-Funktionären um zu verstehen, dass differenzierte Studiengebühren an hochsubventionierten Hochschulen etwas mit Diskriminierung zu tun haben.

Immerhin, etwas Gutes hat die ganze Angelegenheit. Sie zeigt, worum es bei der institutionellen Anbindung an die EU wirklich geht:

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht von Bern nach Brüssel

Die Diskussionen und Entscheidungen im Schweizer Parlament zu den Studiengebühren von Ausländern waren nicht mehr als eine Luftnummer. Die Musik spielt in Brüssel.

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht vom Parlament an die Verwaltung

Entscheidende Fragen werden nicht mehr von gewählten Volksvertretern, sondern in der Logik der EU-Kommission von Verwaltungsangestellten entschieden.

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht von der Öffentlichkeit in die Sitzungszimmer.

Die Diskussionen zur Anpassung der Studiengebühren in der Schweiz wurden von einer intensiven, fair geführten medialen Diskussion begleitet. Ganz anders der Entscheid in Brüssel. Dieser fiel hinter verschlossenen Türen.

Ein Schaden, der nicht zu reparieren ist

Wirklich bedenklich ist aber nicht nur die angedachte Entmachtung der Schweizer Politik und des Schweizer Volkes. Nicht weniger ärgerlich ist die Dreistigkeit, mit der uns Bundesrat und grosse Teile der Befürworter des EU-Vertragspakets weiss machen wollen, dass sich mit der institutionellen Anbindung an die EU im Grunde genommen nichts ändert.

Das Beispiel der Studiengebühren für Ausländer beweist das Gegenteil. Wer diese Tatsache leugnet, verspielt das Fundamt jeder funktionierenden Demokratie: Das Vertrauen in die Behörden und in die Institutionen. Ein Schaden, der nicht zu reparieren ist.

Erstpublikation am 4.11.2025 auf www.nebelspalter.ch

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Am Ende helfen nur leere Kassen: Der Abschied vom Regulierungswahn

Dies gelesen: «Neue Regeln für die Innenstadt: Das gilt für Gartenbeizen und Läden» (Quelle: Tagblatt, Stadtticker, 20.8.2025)

Das gedacht: Ein neuer Leitfaden der Stadt St.Gallen erklärt den Restaurantbetreibern, «wie Einrichtungen auf öffentlichem Grund für die Aussengastronomie platziert werden dürfen».

Dies im Zusammenhang mit durchaus positiven Nachrichten. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Strassencafés in der Stadt St.Gallen mehr als verdoppelt. Vieles, was früher verboten war, ist heute erlaubt. Dies gilt auch für die Ausstattung der Restaurants.

Ordnung muss sein

Allerdings, ganz so einfach ist die Sache nicht. Wer als Gastronom im Sommer seine Gäste auf der Strasse bedienen will, braucht nicht nur eine Bewilligung der Polizei, sondern zusätzlich eine Baubewilligung. Ordnung muss sein.

Dazu gehört beispielsweise, dass der Abstand zwischen zwei Kübelpflanzen mindestens 2 Meter betragen muss. Oder, dass nur eine dezent wirkende Beleuchtung mit warmweissem Licht zulässig ist. Nicht erlaubt sind Bartheken aus Scheiterbeigen und Schwartenbrettern sowie Loungemöbel und Wärmestrahler.

Overkill an gesetzlichen Grundlagen

Über Sinn oder Unsinn der einzelnen Vorschriften kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Der ganz normale Wahnsinn liegt denn auch nicht in den Massnahmen an sich als vielmehr im Overkill an gesetzlichen Grundlagen.

 Um dies zu verstehen, genügt ein Blick in die gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Bewilligung eines Strassencafés berücksichtigt werden müssen:

  • Schweizerisches Umweltschutzgesetz (USG)
  • Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV)
  • Behindertengleichgestellungsgesetz (BehiG)
  • Verkehrsregelverordnung (VRV, Art. 41)
  • Kantonales Strassengesetz (StrG – sGS 732.1, Art. 17 und 21)
  • Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG – sGS 731.1)
  • Städtisches Immissionsschutzreglement (ISR – SRS 751.1)
  • Städtische Bauordnung (BO – SRS 731.1)
  • Städtisches Reklamereglement (SRS 731.2.)
  • Städtische Gebührentarife der Stadtpolizei (SRS 412.112)

Dazu kommen rechtsverbindliche Normen, die von privaten Organisationen wie dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA erlassen werden, sogenanntes Soft Law:

  • Schweizer Norm SN/SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»
  • Schweizer Norm SN 640.070 «Fussgängerverkehr, Grundnorm»
  • Schweizer Norm SN/VSS 640.075 «Fussgängerverkehr, Hindernisfreier Verkehrsraum»
  • Richtlinien «Behindertengerechte Fusswegnetze», Fachstelle Hindernisfreie Architektur

Mit anderen Worten, um 2 Kübelpflanzen, 4 Tische und 8 Stühle auf die Strasse zu stellen, braucht es 10 Gesetze und 4 Regelwerke von privaten Vereinen.

Dieses Dickicht an gesetzlichen Vorschriften erklärt, weshalb es heute selbst für banale staatliche Handlungen einen Hochschulabschluss braucht. Die Akademisierung der Staatsverwaltung hat nichts mit den zu erledigenden Aufgaben zu tun. Vielmehr ist diese eine direkte Folge der Überregulierung. Der gesunde Menschenverstand hat keine Chance.

Gesetzgebungsmaschine läuft auf Hochtouren

Dass die überbordende Bürokratie jede Eigeninitiative beschädigt und den Staatshaushalt ruiniert, hat in der Zwischenzeit jedes Kind begriffen. Selbst die EU-Kommission hat neue Vorschläge für weniger Bürokratie und einfachere Vorschriften für Unternehmen angenommen. Dies mit dem Ziel, die EU-Wirtschaft wohlhabender und wettbewerbsfähiger zu machen

Auch Bundesbern beschäftigt sich regelmässig mit dem Kampf gegen die Bürokratie. Dazu gehört eine eigene ausserparlamentarische Kommission. Das KMU-Forum verabschiedet Massnahmen zur Reduktion der administrativen Belastung der Unternehmen.

Mit zweifelhaftem Erfolg. Die Gesetzgebungsmaschine läuft auf Hochtouren. Das Schweizer Landesrecht umfasste im Jahre 2020 über 37’000 Seiten. Eine Zunahme von 46 Prozent innerhalb von 16 Jahren.

Das Parlament hat deshalb zur Senkung der Regulierungskosten ein weiteres Gesetz nachgelegt, das Unternehmensentlastungsgesetz. Dieses setzt auf verwaltungsinterne Prüfpflichten, eine Regulierungskostenabschätzung, ein Monitoring, Bereichsstudien und eine regelmässige Berichterstattung durch den Bundesrat.

Wer abnehmen will, muss weniger essen

Nur, machen wir uns nichts vor. Jeder Versuch, die überbordende Bürokratie mit zusätzlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Checklisten in den Griff zu bekommen, ist zum Scheitern verurteilt. Auch dieses Feuer lässt sich nicht mit Benzin löschen.

Wer abnehmen will, muss weniger essen. So einfach ist es. Dies gilt auch für unsere Gemeinwesen. Erst wenn das Geld ausgeht, werden sich Politik und Verwaltung von ihrem Regulierungswahn verabschieden.

Die leeren Kassen im Bund und in vielen Kantonen und Gemeinden sind ein Glücksfall. Strukturelle Defizite zwingen uns, den Gürtel enger zu schnallen, die Bürokratie abzubauen und die Staatstätigkeit auf das Notwendige zu beschränken.

Gelingt dies nicht, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch bei uns Kettensägen zum Thema werden. Spätestens dann wird es niemanden mehr interessieren, welcher Abstand zwischen zwei Kübelpflanzen den Vorstellungen der Verwaltung gerecht wird.

Erstpublikation am 21.10.2025 auf www.nebelspalter.ch

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Weshalb das EU-Vertragspaket bei der Bundesverwaltung grenzenlose Begeisterung auslöst.

Dies gelesen: «Die Verwaltung löst die meisten Gesetzesprojekte aus.» (Quelle: NZZ, 28.12.2023)

Das gedacht: Im Grunde genommen ist die Sache einfach: National- und Ständerat bilden die Legislative, die gesetzgebende Behörde. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung als exekutive Behörde vollziehen diese Gesetze. So steht es in jedem Schulbuch.

Mit diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen hat die Gewaltenteilung von heute allerdings immer weniger zu tun. Auch in der Schweiz. Nicht die gewählten Volksvertreter, sondern die Verwaltung löst die meisten Gesetze aus.

  • Eine aktuelle Studie untersuchte 447 Gesetzgebungsprojekte und Verfassungsrevisionen seit 1972. 225 aller Gesetzesvorlagen gingen auf die Initiative der Verwaltung zurück, also mehr als 60 Prozent.
  • Das Parlament hatte mit Motionen und parlamentarischen Initiativen nur gut halb so viele Gesetzesprojekte lanciert wie die Exekutive. In 26 Fällen stand eine Volksinitiative am Anfang.

Die grosse Mehrheit der Gesetzesprojekte widerspiegelt nicht den Gestaltungswillen des Volkes und des Parlaments, sondern die politische Agenda von Staatsangestellten ohne einen Bezug zu den Unsicherheiten des privaten Sektors und zu den wirtschaftlichen Folgen des eigenen Handelns. more

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Wie der liberale Arbeitsmarkt auf dem Altar der Personenfreizügigkeit geopfert wird.

Dies gelesen: «Der flexible Arbeitsmarkt wird nicht eingeschränkt.» (Quelle: Erläuternder Bericht zum EU-Vertragspaket, S. 214)

Das gedacht: Die Gewerkschaften in der Schweiz haben ein Problem. Sie leiden unter Schwindsucht. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an allen Beschäftigten halbiert. Heute ist nicht einmal mehr eine von sechs angestellten Personen bereit, die Gewerkschaften mit einem freiwilligen Beitrag zu unterstützen. Als Stimme der arbeitenden Bevölkerung fehlt den Gewerkschaften jede basisdemokratische Legitimation.

Nur, für die Gewerkschaftsbosse ist dies kein Problem. Wer braucht schon Mitglieder, wenn man die eigene Organisation mit staatlichem Zwang künstlich beatmen kann? Zum Beispiel mit den flankierenden Massnahmen, dem innenpolitischen Begleitprogramm zur Personenfreizügigkeit. Mit Blick auf den liberalen Arbeitsmarkt ein Trauerspiel in drei Akten:

Erster Akt: Die Volksabstimmung

Im Jahre 200o stimmt das Volk der Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU zu. Der Angst vor Lohndruck begegnete man mit flankierenden Massnahmen. In den Abstimmungsunterlagen begründete der Bundesrat diese wie folgt: «Damit ausländische Arbeitskräfte und Firmen das in der Schweiz geltende Lohn- und Sozialniveau nicht missbräuchlich unterschreiten, haben Bundesrat und Parlament griffige Gegenmassnahmen beschlossen». Das Versprechen des Bundesrates war unmissverständlich und fand breite Zustimmung. Im Fokus der flankierenden Massnahmen sollte der Missbrauch der Personenfreizügigkeit durch ausländische Entsendebetriebe stehen. more

Politik

Warum der Bundesrat immer mehr zum Problem wird

Gemäss Art. 174 der Bundesverfassung ist der Bundesrat die «oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes ». Und nicht der Chefverkäufer einer staatlichen Propagandamaschine.

Dies gelesen: «Das EU-Vertragspaket ist wie der Rütli-Schwur» (Quelle: Bundesrat Jans, blick.ch. 15.6.20259)

Das gedacht: Die Absicht ist klar. Mit dem Rütli-Schwur-Vergleich will Bundesrat Jans der SVP mit Blick auf die Auseinandersetzungen um das EU-Vertragspaket den Wind aus den Segeln nehmen und seinerseits die patriotische Karte spielen.

Ebenso klar ist, dass dies Unsinn ist. In der Logik des EU-Vertragspakets hätten Uri und Schwyz Gesetze erlassen können, die auch für Unterwalden verpflichtend gewesen wären. Im Verweigerungsfall hätten Uri und Schwyz ihre Bundesgenossen mit Ausgleichsmassnahmen bestrafen können.

Vielfalt in der Einheit

Die Spielregeln des EU-Vertragspakets sind das exakte Gegenteil von allem, was die alte Eidgenossenschaft auszeichnete.  Dem Genossenschaftsgedanken entsprechend war diese als eine Verbindung von unterschiedlichen, aber gleichberechtigten Stadt- und Länderorten organisiert.

Im genossenschaftlichen Selbstverständnis geht es nicht um Einheitlichkeit, sondern um die in der Präambel der Bundesverfassung angesprochene Vielfalt in der Einheit. Voraussetzung und Zielsetzung der Mitgliedschaft in der Eidgenossenschaft war nicht die Angleichung der politischen Systeme der einzelnen Orte.

In Zürich gaben die Zünfte den Takt an, in Bern die Patrizier. In Appenzell wurden die öffentlichen Angelegenheiten von allen wehrfähigen Männern an der Landsgemeinde entschieden.

Der Respekt vor den unterschiedlichen Verfassungsstrukturen und der Verzicht auf eine starke Zentralgewalt machten das Besondere der Eidgenossenschaft aus. Jeder Ort erledigte die öffentlichen Angelegenheiten für sich selbst, angepasst an die lokalen Verhältnisse.

Mit der Bundesverfassung von 1848 gelang es, die Bedürfnisse der Moderne mit dem staatspolitischen Kerngehalt der alten Eidgenossenschaft zu verbinden und diesen in die Zukunft zu führen. Der Föderalismus, die direkte Demokratie und das Milizsystem zeichnen bis heute die Schweiz aus. more

Politik

Warum dem Staat das Geld ausgeht und was wir dagegen machen können

Wenn ich das Geld anderer Leute für andere Leute ausgeben kann, interessiert mich nicht, wie viel ich ausgebe, und mich interessiert nicht, was ich für das Geld bekomme. (Milton Friedman)

Dies gelesen: Die Fuss- und Velounterführung kostet gut 8.6 Millionen Franken. Die Stadtkasse muss davon gut 2.7 Millionen selber tragen, da Bund und Kanton Beiträge leisten. (Quelle: tagblatt.ch, 4.4.2024)

Das gedacht: Das Stimmvolk des Kantons St.Gallen hat entschieden. Die befristete Erhöhung des Sonderlastenausgleichs für die Stadt St.Gallen um 3.7 Millionen Franken ist vom Tisch. Die SVP hat sich durchgesetzt.

Die Gegner der Vorlage argumentierten unter anderem mit städtischen Luxusprojekten. Als ein Beispiel musste regelmässig die derzeit in Bau befindliche Velounterführung bei der Kreuzbleiche herhalten.

In der Tat. Knapp 9 Millionen Franken für eine Fuss- und Velounterführung lassen aufhorchen. Allerdings liegt der Grund für den äusserst lockeren Umgang mit Steuergeldern nicht in erster Linie bei der Stadt. Im Gegenteil. Diese hat sich durchaus vernünftig verhalten. Ihr Return on Investment ist beeindruckend.

Und trotzdem, oder gerade deswegen, lohnt es sich, genauer hinzusehen. Das Projekt Beginenweg – so heisst das gendergerecht getaufte Gesamtkunstwerk – hilft zu verstehen, wie die staatliche Ausgabenpolitik funktioniert und weshalb der öffentliche Haushalt ein Fass ohne Boden ist. Die Fehler liegen im System. Dazu gehören die gemischte Finanzierung von sogenannten Verbundaufgaben, die Macht der Verwaltung und die Gesinnungspolitik.

A) Teile und herrsche

Obwohl eine innerstädtische Verbindung wird der Veloweg als sogenannte Verbundaufgabe vom Bund, dem Kanton und der politischen Gemeinde finanziert. Die Stadt St.Gallen bezahlt 2.7 Millionen Franken sowie die Kosten für die Projektentwicklung und die Aufwendungen der VBSG für den Bau neuer Leitungsmasten. Vom Kanton kommen 4.2 Millionen, vom Bund 1.2 Millionen Franken. Für die Stadt ein lohnendes Geschäft. Wenig überraschend stimmte die überwältigende Mehrheit des Stadtparlamentes der Vorlage zu. Einzig die SVP-Fraktion hielt dagegen.

Bereits bei Niccolò Machiavelli hiess es «teile und herrsche». Wenn alle zuständig sind, ist niemand verantwortlich. Eleganter lässt sich politischer Widerstand nicht austricksen. Hätte die Stadt St.Gallen die ganzen 8.6 Millionen Franken bezahlen müssen, dann wäre die Vorlage wohl mit einem Finanzreferendum bekämpft worden.

B) Macht der Verwaltung

Entgegen den Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung zum Finanzausgleich ist beim Beginenweg nicht die Stadt, sondern der Kanton St.Gallen mit der ganz grossen Spendierhose unterwegs. Allerdings war es nicht das Kantonsparlament, sondern die Verwaltung, die das Geld der Steuerzahler locker machte.

Bezahlt werden die mehr als 4 Millionen Franken aus dem Strassenfonds. Dieser wird vom Strasseninspektorat des Bau- und Umweltdepartements verwaltet. Nicht der Kantonsrat, sondern Staatsangestellte entscheiden über den ganz grossen Staatsbeitrag.

Wie in vielen Bereichen der Staatstätigkeit liegt auch in diesem Zusammenhang die wirkliche Macht bei der Verwaltung. Die Diskussionen im Stadtparlament dagegen waren nicht viel mehr als politisches Schattenboxen.

C) Gesinnung statt wirtschaftliche Vernunft

Sparsamkeit ist keine Tugend mehr. Vor allem dann, wenn es um das angebliche Gute geht. Dies gilt für das grosse Ganze genauso wie für einzelne Projekte wie den Fuss- und Velofahrertunnel in der Kreuzbleiche.

Das politisch korrekte Etikett «Velofahrer» verdrängt jede Diskussion über das Preis- und Leistungsverhältnis eines Bauprojektes. Geld spielt keine Rolle mehr. Was zählt ist die richtige Gesinnung und nicht die wirtschaftliche Vernunft.

Fiskalische Äquivalenz

Der Bund, der Kanton und die Stadt St.Gallen schreiben rote Zahlen. Die öffentliche Hand hat ein Ausgabenproblem. Dies hat auch damit zu tun hat, dass die einzelnen Gemeinwesen Leistungen beanspruchen können, für die andere zur Kasse gebeten werden.

Eine Ausgangslage, die dem in der Bundesverfassung festgelegten Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz widerspricht. Dieser verlangt, dass diejenigen Gemeinwesen die Kosten einer staatlichen Leistung zu tragen haben, in denen der Nutzen anfällt. Wer befiehlt, zahlt. Wer zahlt, befiehlt.

Wie das Beispiel der Fussgänger- und Velounterführung Kreuzbleiche beweist, haben wir uns von diesem verfassungsrechtlichen Grundsatz meilenweit entfernt. Die Stadt St.Gallen beschliesst ein Luxusprojekt, bezahlt wird dieses grossmehrheitlich vom Kanton und dem Bund.

Dass unter diesen Voraussetzungen jede finanzpolitische Zurückhaltung verloren geht, versteht sich von selbst. Wenn ich das Geld anderer Leute für andere Leute ausgeben kann, interessiert mich nicht, wie viel ich ausgebe, und mich interessiert nicht, was ich für das Geld bekomme. So Milton Friedmann.

Monistische Staatsfinanzierung

Ohne radikale Reformen bekommen wir den Staatshaushalt nicht in den Griff. Zu diesen Reformen gehört nach meiner Überzeugung der Übergang zu einer monistischen Staatsfinanzierung. Diese legt fest, dass jede Staatsaufgabe aus einer Hand zu finanzieren ist.

Der Bund bezahlt die Nationalstrassen, die Kantone bezahlen die Kantonsstrassen, die Gemeinden die Gemeindestrassen. Die Transferzahlungen des Bundes an die Kantone aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) und aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) werden gestrichen. Für jede öffentliche Aufgabe gibt es nur einen Kostenträger. Die gemischte Finanzierung von Verbundaufgaben fällt weg.

Kantone und Gemeinden können nicht länger ihre politischen Vorhaben auf Kosten des Bundeshaushalts vorantreiben. Gemeinden, die ihre Velowege vergolden wollen, stehen selbst in der Verantwortung. Im Gegenzug erhalten die unteren Staatsebenen ihre Autonomie zurück.

Ein radikaler Vorschlag, der eine umfassende Entflechtung der Aufgaben und eine neue Aufteilung der Finanzströme von Bund und Kantonen zur Folge hätte. In seinen Konsequenzen vergleichbar mit dem Übergang vom Staatenbund zum Bundesstaat.

Literatur: Weigelt, K. (2025). Die Eidgenossenschaft im 21. Jahrhundert. Eine alte Idee für eine neue Zeit, Verlag NZZ Libro

Politik Wissen

Die Zahl der Beamten oder Angestellten einer Verwaltung steht in keiner Beziehung zu der Menge der vorhandenen Arbeit. (C.N. Parkinson)

Bürokratische Strukturen und Prozesse sind gemeinsame Merkmale grosser Organisationen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft. Der Unterschied liegt in den Umständen, die dem administrativen Leerlauf ein Ende setzen.

Dies gelesen: «Die zehn grössten Städte haben mehr als doppelt grosse Verwaltungen wie die restlichen Gemeinden der Schweiz.» (Quelle: Avenir Suisse, 5.2.2025)

Das gedacht: In einem aktuellen Blogbeitrag dokumentiert Avenir Suisse die Verwaltung in den zehn grössten Schweizer Städten. Im Jahr 2022, dem letzten verfügbaren Zeitpunkt, zählten sie zusammen 36’254 Mitarbeitende. Das entspricht genau der Bevölkerung der Stadt Chur und bedeutet einen Anstieg um 13,3% gegenüber dem Jahr 2011. Im gleichen Zeitraum hat die Bevölkerung in diesen Orten lediglich um 9,7% zugenommen.

Aus St.Galler Sicht bemerkenswert: Für einmal ist man ganz vorne mit dabei. Im Vergleich zur Einwohnerzahl gehört St.Gallen zu den drei Städten mit den meisten Verwaltungsangestellten. Pro 1000 Einwohner arbeiten in der St.Galler Stadtverwaltung 25 Mitarbeitende, in Luzern sind es 16. Einsame Spitzenreiterin ist die Stadt Zürich.

Stadt-Land-Graben

Auffallend ist der Stadt-Land-Graben. Die zehn grössten Städte haben mehr als doppelt so grosse Verwaltungen wie die restlichen Gemeinden der Schweiz. Erklärt wird dieser Unterschied in der Regel mit Zentrumsleistungen, die in den Städten anfallen und von denen auch Einwohner aus der Agglomeration profitieren. more