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Nebelspalter Politik

Institutionelle Anbindung mit Nebenwirkungen: Der Fall der ETH-Studiengebühren

Dies gelesen: «Das neue Vertragspaket beschert manchen Hochschulen hohe Verluste.» (Quelle: Tages-Anzeiger, 1.11.2025)

Das gedacht: Langsam aber sicher lichtet sich der Nebel rund um das EU-Vertragspaket. Selbst im Tages-Anzeiger. Dies zeigt ein aktueller Artikel zu den finanziellen Konsequenzen der Übernahme von EU-Recht für unsere Hochschulen.

Allerdings beschreibt die Tagi-Journalistin nur die halbe Wahrheit. In Tat und Wahrheit geht es um mehr als um Franken und Rappen. Um dies zu verstehen, muss man die ganze Geschichte erzählen:

Top-Qualität zum Schnäppchenpreis

Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH) und Lausanne (EPFL) gehören zu den besten Universitäten der Welt. Gemäss dem Ranking des Fachmagazins «Times Higher Education» ist die ETH Zürich die führende Hochschule Kontinentaleuropas. Angeführt wird die Liste von Universitäten in den USA und in Grossbritannien. Die Universitäten des EU-Raums folgen auf den hinteren Plätzen.

Finanziert wird der ETH-Bereich in erster Linie durch die Steuerzahler. Gemäss dem Finanzbericht des ETH-Rats gab es im Jahre 2024 über die Trägerfinanzierung und Forschungsbeiträge rund 3200 Mio. Franken aus der Bundeskasse.

Vergleichsweise bescheiden waren dagegen die Einnahmen aus Studiengebühren und der Weiterbildung: 61 Mio. Franken. Dies bei Studiengebühren von 1460 Franken pro Jahr. Die ETH Zürich und die EPFL Lausanne liefern ihren Kunden Top-Qualität zum Schnäppchenpreis.

Von Bildungsausländern überrannt

Nirgendwo auf der Welt gibt es für so wenig Geld so viel Bildungsqualität. Die US-Eliteunis beispielsweise verlangen 50’000 bis 60’000 Franken pro Jahr.

Dass angesichts dieser Ausgangslage die beiden Hochschulen von Ausländern überrannt werden, überrascht nicht:

  • An der ETH Zürich kamen im Jahre 2000 16 Prozent der Studentinnen und Studenten aus dem Ausland. Heute sind es 40 Prozent.
  • In Lausanne stieg der Anteil von 28 auf 60 Prozent. Die überwiegende Mehrheit kommt aus Frankreich.

Höhere Studiengebühren für Ausländer

In der Zwischenzeit hat der Spardruck auch bei den Beratungen zu den Bundesbeiträgen für den ETH-Bereich seine Spuren hinterlassen. Am 12. September 2024 folgte der Ständerat dem Nationalrat und entschied, dass ETH-Studenten aus dem Ausland künftig dreimal höhere Studiengebühren bezahlen müssen.

Auf das Herbstsemester 2025 wurden die Studiengebühren für Ausländer an der ETH Zürich und der EPFL Lausanne verdreifacht. Sie betragen neu 4380 Franken pro Jahr.

Für viele eine Selbstverständlichkeit. Auch für die Studenten aus dem Ausland. Die Erhöhung der Studiengebühren hat zu keinem Rückgang an Anmeldungen geführt.

Brüssel diktiert

Das Schweizer Parlament hat allerdings die Rechnung ohne den Wirt in Brüssel gemacht. Gleichzeitig mit den Diskussionen im Bundesparlament zogen die Verhandlungsdelegationen zum EU-Vertragspaket den differenzierten Studiengebühren den Stecker.

Geht es nach dem am 20.12.24 verabschiedeten EU-Vertragspaket, dann muss die Schweiz künftig bei EU-Bürgern den Nichtdiskriminierungsansatz anwenden. Unterschiedliche Studiengebühren werden von der EU-Bürokraten nicht akzeptiert.

Gemäss dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation fehlen damit dem ETH-Bereich rund 23 Millionen Franken. Bezahlt werden müssen diese von den Studentinnen und Studenten aus dem Inland oder vom Schweizer Steuerzahler.

Worum es beim EU-Vertragspaket geht

Offensichtlich braucht es das seltsame Gleichheitsverständnis von EU-Funktionären um zu verstehen, dass differenzierte Studiengebühren an hochsubventionierten Hochschulen etwas mit Diskriminierung zu tun haben.

Immerhin, etwas Gutes hat die ganze Angelegenheit. Sie zeigt, worum es bei der institutionellen Anbindung an die EU wirklich geht:

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht von Bern nach Brüssel

Die Diskussionen und Entscheidungen im Schweizer Parlament zu den Studiengebühren von Ausländern waren nicht mehr als eine Luftnummer. Die Musik spielt in Brüssel.

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht vom Parlament an die Verwaltung

Entscheidende Fragen werden nicht mehr von gewählten Volksvertretern, sondern in der Logik der EU-Kommission von Verwaltungsangestellten entschieden.

  1. Die Verlagerung der Entscheidungsmacht von der Öffentlichkeit in die Sitzungszimmer.

Die Diskussionen zur Anpassung der Studiengebühren in der Schweiz wurden von einer intensiven, fair geführten medialen Diskussion begleitet. Ganz anders der Entscheid in Brüssel. Dieser fiel hinter verschlossenen Türen.

Ein Schaden, der nicht zu reparieren ist

Wirklich bedenklich ist aber nicht nur die angedachte Entmachtung der Schweizer Politik und des Schweizer Volkes. Nicht weniger ärgerlich ist die Dreistigkeit, mit der uns Bundesrat und grosse Teile der Befürworter des EU-Vertragspakets weiss machen wollen, dass sich mit der institutionellen Anbindung an die EU im Grunde genommen nichts ändert.

Das Beispiel der Studiengebühren für Ausländer beweist das Gegenteil. Wer diese Tatsache leugnet, verspielt das Fundamt jeder funktionierenden Demokratie: Das Vertrauen in die Behörden und in die Institutionen. Ein Schaden, der nicht zu reparieren ist.

Erstpublikation am 4.11.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Am Ende helfen nur leere Kassen: Der Abschied vom Regulierungswahn

Dies gelesen: «Neue Regeln für die Innenstadt: Das gilt für Gartenbeizen und Läden» (Quelle: Tagblatt, Stadtticker, 20.8.2025)

Das gedacht: Ein neuer Leitfaden der Stadt St.Gallen erklärt den Restaurantbetreibern, «wie Einrichtungen auf öffentlichem Grund für die Aussengastronomie platziert werden dürfen».

Dies im Zusammenhang mit durchaus positiven Nachrichten. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Strassencafés in der Stadt St.Gallen mehr als verdoppelt. Vieles, was früher verboten war, ist heute erlaubt. Dies gilt auch für die Ausstattung der Restaurants.

Ordnung muss sein

Allerdings, ganz so einfach ist die Sache nicht. Wer als Gastronom im Sommer seine Gäste auf der Strasse bedienen will, braucht nicht nur eine Bewilligung der Polizei, sondern zusätzlich eine Baubewilligung. Ordnung muss sein.

Dazu gehört beispielsweise, dass der Abstand zwischen zwei Kübelpflanzen mindestens 2 Meter betragen muss. Oder, dass nur eine dezent wirkende Beleuchtung mit warmweissem Licht zulässig ist. Nicht erlaubt sind Bartheken aus Scheiterbeigen und Schwartenbrettern sowie Loungemöbel und Wärmestrahler.

Overkill an gesetzlichen Grundlagen

Über Sinn oder Unsinn der einzelnen Vorschriften kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Der ganz normale Wahnsinn liegt denn auch nicht in den Massnahmen an sich als vielmehr im Overkill an gesetzlichen Grundlagen.

 Um dies zu verstehen, genügt ein Blick in die gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Bewilligung eines Strassencafés berücksichtigt werden müssen:

  • Schweizerisches Umweltschutzgesetz (USG)
  • Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV)
  • Behindertengleichgestellungsgesetz (BehiG)
  • Verkehrsregelverordnung (VRV, Art. 41)
  • Kantonales Strassengesetz (StrG – sGS 732.1, Art. 17 und 21)
  • Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG – sGS 731.1)
  • Städtisches Immissionsschutzreglement (ISR – SRS 751.1)
  • Städtische Bauordnung (BO – SRS 731.1)
  • Städtisches Reklamereglement (SRS 731.2.)
  • Städtische Gebührentarife der Stadtpolizei (SRS 412.112)

Dazu kommen rechtsverbindliche Normen, die von privaten Organisationen wie dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA erlassen werden, sogenanntes Soft Law:

  • Schweizer Norm SN/SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»
  • Schweizer Norm SN 640.070 «Fussgängerverkehr, Grundnorm»
  • Schweizer Norm SN/VSS 640.075 «Fussgängerverkehr, Hindernisfreier Verkehrsraum»
  • Richtlinien «Behindertengerechte Fusswegnetze», Fachstelle Hindernisfreie Architektur

Mit anderen Worten, um 2 Kübelpflanzen, 4 Tische und 8 Stühle auf die Strasse zu stellen, braucht es 10 Gesetze und 4 Regelwerke von privaten Vereinen.

Dieses Dickicht an gesetzlichen Vorschriften erklärt, weshalb es heute selbst für banale staatliche Handlungen einen Hochschulabschluss braucht. Die Akademisierung der Staatsverwaltung hat nichts mit den zu erledigenden Aufgaben zu tun. Vielmehr ist diese eine direkte Folge der Überregulierung. Der gesunde Menschenverstand hat keine Chance.

Gesetzgebungsmaschine läuft auf Hochtouren

Dass die überbordende Bürokratie jede Eigeninitiative beschädigt und den Staatshaushalt ruiniert, hat in der Zwischenzeit jedes Kind begriffen. Selbst die EU-Kommission hat neue Vorschläge für weniger Bürokratie und einfachere Vorschriften für Unternehmen angenommen. Dies mit dem Ziel, die EU-Wirtschaft wohlhabender und wettbewerbsfähiger zu machen

Auch Bundesbern beschäftigt sich regelmässig mit dem Kampf gegen die Bürokratie. Dazu gehört eine eigene ausserparlamentarische Kommission. Das KMU-Forum verabschiedet Massnahmen zur Reduktion der administrativen Belastung der Unternehmen.

Mit zweifelhaftem Erfolg. Die Gesetzgebungsmaschine läuft auf Hochtouren. Das Schweizer Landesrecht umfasste im Jahre 2020 über 37’000 Seiten. Eine Zunahme von 46 Prozent innerhalb von 16 Jahren.

Das Parlament hat deshalb zur Senkung der Regulierungskosten ein weiteres Gesetz nachgelegt, das Unternehmensentlastungsgesetz. Dieses setzt auf verwaltungsinterne Prüfpflichten, eine Regulierungskostenabschätzung, ein Monitoring, Bereichsstudien und eine regelmässige Berichterstattung durch den Bundesrat.

Wer abnehmen will, muss weniger essen

Nur, machen wir uns nichts vor. Jeder Versuch, die überbordende Bürokratie mit zusätzlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Checklisten in den Griff zu bekommen, ist zum Scheitern verurteilt. Auch dieses Feuer lässt sich nicht mit Benzin löschen.

Wer abnehmen will, muss weniger essen. So einfach ist es. Dies gilt auch für unsere Gemeinwesen. Erst wenn das Geld ausgeht, werden sich Politik und Verwaltung von ihrem Regulierungswahn verabschieden.

Die leeren Kassen im Bund und in vielen Kantonen und Gemeinden sind ein Glücksfall. Strukturelle Defizite zwingen uns, den Gürtel enger zu schnallen, die Bürokratie abzubauen und die Staatstätigkeit auf das Notwendige zu beschränken.

Gelingt dies nicht, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch bei uns Kettensägen zum Thema werden. Spätestens dann wird es niemanden mehr interessieren, welcher Abstand zwischen zwei Kübelpflanzen den Vorstellungen der Verwaltung gerecht wird.

Erstpublikation am 21.10.2025 auf www.nebelspalter.ch

Nebelspalter Politik

Weshalb das EU-Vertragspaket bei der Bundesverwaltung grenzenlose Begeisterung auslöst.

Dies gelesen: «Die Verwaltung löst die meisten Gesetzesprojekte aus.» (Quelle: NZZ, 28.12.2023)

Das gedacht: Im Grunde genommen ist die Sache einfach: National- und Ständerat bilden die Legislative, die gesetzgebende Behörde. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung als exekutive Behörde vollziehen diese Gesetze. So steht es in jedem Schulbuch.

Mit diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen hat die Gewaltenteilung von heute allerdings immer weniger zu tun. Auch in der Schweiz. Nicht die gewählten Volksvertreter, sondern die Verwaltung löst die meisten Gesetze aus.

  • Eine aktuelle Studie untersuchte 447 Gesetzgebungsprojekte und Verfassungsrevisionen seit 1972. 225 aller Gesetzesvorlagen gingen auf die Initiative der Verwaltung zurück, also mehr als 60 Prozent.
  • Das Parlament hatte mit Motionen und parlamentarischen Initiativen nur gut halb so viele Gesetzesprojekte lanciert wie die Exekutive. In 26 Fällen stand eine Volksinitiative am Anfang.

Die grosse Mehrheit der Gesetzesprojekte widerspiegelt nicht den Gestaltungswillen des Volkes und des Parlaments, sondern die politische Agenda von Staatsangestellten ohne einen Bezug zu den Unsicherheiten des privaten Sektors und zu den wirtschaftlichen Folgen des eigenen Handelns. more

Nebelspalter Politik

Wie der liberale Arbeitsmarkt auf dem Altar der Personenfreizügigkeit geopfert wird.

Dies gelesen: «Der flexible Arbeitsmarkt wird nicht eingeschränkt.» (Quelle: Erläuternder Bericht zum EU-Vertragspaket, S. 214)

Das gedacht: Die Gewerkschaften in der Schweiz haben ein Problem. Sie leiden unter Schwindsucht. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an allen Beschäftigten halbiert. Heute ist nicht einmal mehr eine von sechs angestellten Personen bereit, die Gewerkschaften mit einem freiwilligen Beitrag zu unterstützen. Als Stimme der arbeitenden Bevölkerung fehlt den Gewerkschaften jede basisdemokratische Legitimation.

Nur, für die Gewerkschaftsbosse ist dies kein Problem. Wer braucht schon Mitglieder, wenn man die eigene Organisation mit staatlichem Zwang künstlich beatmen kann? Zum Beispiel mit den flankierenden Massnahmen, dem innenpolitischen Begleitprogramm zur Personenfreizügigkeit. Mit Blick auf den liberalen Arbeitsmarkt ein Trauerspiel in drei Akten:

Erster Akt: Die Volksabstimmung

Im Jahre 200o stimmt das Volk der Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU zu. Der Angst vor Lohndruck begegnete man mit flankierenden Massnahmen. In den Abstimmungsunterlagen begründete der Bundesrat diese wie folgt: «Damit ausländische Arbeitskräfte und Firmen das in der Schweiz geltende Lohn- und Sozialniveau nicht missbräuchlich unterschreiten, haben Bundesrat und Parlament griffige Gegenmassnahmen beschlossen». Das Versprechen des Bundesrates war unmissverständlich und fand breite Zustimmung. Im Fokus der flankierenden Massnahmen sollte der Missbrauch der Personenfreizügigkeit durch ausländische Entsendebetriebe stehen. more

Politik

Warum der Bundesrat immer mehr zum Problem wird

Gemäss Art. 174 der Bundesverfassung ist der Bundesrat die «oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes ». Und nicht der Chefverkäufer einer staatlichen Propagandamaschine.

Dies gelesen: «Das EU-Vertragspaket ist wie der Rütli-Schwur» (Quelle: Bundesrat Jans, blick.ch. 15.6.20259)

Das gedacht: Die Absicht ist klar. Mit dem Rütli-Schwur-Vergleich will Bundesrat Jans der SVP mit Blick auf die Auseinandersetzungen um das EU-Vertragspaket den Wind aus den Segeln nehmen und seinerseits die patriotische Karte spielen.

Ebenso klar ist, dass dies Unsinn ist. In der Logik des EU-Vertragspakets hätten Uri und Schwyz Gesetze erlassen können, die auch für Unterwalden verpflichtend gewesen wären. Im Verweigerungsfall hätten Uri und Schwyz ihre Bundesgenossen mit Ausgleichsmassnahmen bestrafen können.

Vielfalt in der Einheit

Die Spielregeln des EU-Vertragspakets sind das exakte Gegenteil von allem, was die alte Eidgenossenschaft auszeichnete.  Dem Genossenschaftsgedanken entsprechend war diese als eine Verbindung von unterschiedlichen, aber gleichberechtigten Stadt- und Länderorten organisiert.

Im genossenschaftlichen Selbstverständnis geht es nicht um Einheitlichkeit, sondern um die in der Präambel der Bundesverfassung angesprochene Vielfalt in der Einheit. Voraussetzung und Zielsetzung der Mitgliedschaft in der Eidgenossenschaft war nicht die Angleichung der politischen Systeme der einzelnen Orte.

In Zürich gaben die Zünfte den Takt an, in Bern die Patrizier. In Appenzell wurden die öffentlichen Angelegenheiten von allen wehrfähigen Männern an der Landsgemeinde entschieden.

Der Respekt vor den unterschiedlichen Verfassungsstrukturen und der Verzicht auf eine starke Zentralgewalt machten das Besondere der Eidgenossenschaft aus. Jeder Ort erledigte die öffentlichen Angelegenheiten für sich selbst, angepasst an die lokalen Verhältnisse.

Mit der Bundesverfassung von 1848 gelang es, die Bedürfnisse der Moderne mit dem staatspolitischen Kerngehalt der alten Eidgenossenschaft zu verbinden und diesen in die Zukunft zu führen. Der Föderalismus, die direkte Demokratie und das Milizsystem zeichnen bis heute die Schweiz aus. more

Politik

Warum dem Staat das Geld ausgeht und was wir dagegen machen können

Wenn ich das Geld anderer Leute für andere Leute ausgeben kann, interessiert mich nicht, wie viel ich ausgebe, und mich interessiert nicht, was ich für das Geld bekomme. (Milton Friedman)

Dies gelesen: Die Fuss- und Velounterführung kostet gut 8.6 Millionen Franken. Die Stadtkasse muss davon gut 2.7 Millionen selber tragen, da Bund und Kanton Beiträge leisten. (Quelle: tagblatt.ch, 4.4.2024)

Das gedacht: Das Stimmvolk des Kantons St.Gallen hat entschieden. Die befristete Erhöhung des Sonderlastenausgleichs für die Stadt St.Gallen um 3.7 Millionen Franken ist vom Tisch. Die SVP hat sich durchgesetzt.

Die Gegner der Vorlage argumentierten unter anderem mit städtischen Luxusprojekten. Als ein Beispiel musste regelmässig die derzeit in Bau befindliche Velounterführung bei der Kreuzbleiche herhalten.

In der Tat. Knapp 9 Millionen Franken für eine Fuss- und Velounterführung lassen aufhorchen. Allerdings liegt der Grund für den äusserst lockeren Umgang mit Steuergeldern nicht in erster Linie bei der Stadt. Im Gegenteil. Diese hat sich durchaus vernünftig verhalten. Ihr Return on Investment ist beeindruckend.

Und trotzdem, oder gerade deswegen, lohnt es sich, genauer hinzusehen. Das Projekt Beginenweg – so heisst das gendergerecht getaufte Gesamtkunstwerk – hilft zu verstehen, wie die staatliche Ausgabenpolitik funktioniert und weshalb der öffentliche Haushalt ein Fass ohne Boden ist. Die Fehler liegen im System. Dazu gehören die gemischte Finanzierung von sogenannten Verbundaufgaben, die Macht der Verwaltung und die Gesinnungspolitik.

A) Teile und herrsche

Obwohl eine innerstädtische Verbindung wird der Veloweg als sogenannte Verbundaufgabe vom Bund, dem Kanton und der politischen Gemeinde finanziert. Die Stadt St.Gallen bezahlt 2.7 Millionen Franken sowie die Kosten für die Projektentwicklung und die Aufwendungen der VBSG für den Bau neuer Leitungsmasten. Vom Kanton kommen 4.2 Millionen, vom Bund 1.2 Millionen Franken. Für die Stadt ein lohnendes Geschäft. Wenig überraschend stimmte die überwältigende Mehrheit des Stadtparlamentes der Vorlage zu. Einzig die SVP-Fraktion hielt dagegen.

Bereits bei Niccolò Machiavelli hiess es «teile und herrsche». Wenn alle zuständig sind, ist niemand verantwortlich. Eleganter lässt sich politischer Widerstand nicht austricksen. Hätte die Stadt St.Gallen die ganzen 8.6 Millionen Franken bezahlen müssen, dann wäre die Vorlage wohl mit einem Finanzreferendum bekämpft worden.

B) Macht der Verwaltung

Entgegen den Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung zum Finanzausgleich ist beim Beginenweg nicht die Stadt, sondern der Kanton St.Gallen mit der ganz grossen Spendierhose unterwegs. Allerdings war es nicht das Kantonsparlament, sondern die Verwaltung, die das Geld der Steuerzahler locker machte.

Bezahlt werden die mehr als 4 Millionen Franken aus dem Strassenfonds. Dieser wird vom Strasseninspektorat des Bau- und Umweltdepartements verwaltet. Nicht der Kantonsrat, sondern Staatsangestellte entscheiden über den ganz grossen Staatsbeitrag.

Wie in vielen Bereichen der Staatstätigkeit liegt auch in diesem Zusammenhang die wirkliche Macht bei der Verwaltung. Die Diskussionen im Stadtparlament dagegen waren nicht viel mehr als politisches Schattenboxen.

C) Gesinnung statt wirtschaftliche Vernunft

Sparsamkeit ist keine Tugend mehr. Vor allem dann, wenn es um das angebliche Gute geht. Dies gilt für das grosse Ganze genauso wie für einzelne Projekte wie den Fuss- und Velofahrertunnel in der Kreuzbleiche.

Das politisch korrekte Etikett «Velofahrer» verdrängt jede Diskussion über das Preis- und Leistungsverhältnis eines Bauprojektes. Geld spielt keine Rolle mehr. Was zählt ist die richtige Gesinnung und nicht die wirtschaftliche Vernunft.

Fiskalische Äquivalenz

Der Bund, der Kanton und die Stadt St.Gallen schreiben rote Zahlen. Die öffentliche Hand hat ein Ausgabenproblem. Dies hat auch damit zu tun hat, dass die einzelnen Gemeinwesen Leistungen beanspruchen können, für die andere zur Kasse gebeten werden.

Eine Ausgangslage, die dem in der Bundesverfassung festgelegten Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz widerspricht. Dieser verlangt, dass diejenigen Gemeinwesen die Kosten einer staatlichen Leistung zu tragen haben, in denen der Nutzen anfällt. Wer befiehlt, zahlt. Wer zahlt, befiehlt.

Wie das Beispiel der Fussgänger- und Velounterführung Kreuzbleiche beweist, haben wir uns von diesem verfassungsrechtlichen Grundsatz meilenweit entfernt. Die Stadt St.Gallen beschliesst ein Luxusprojekt, bezahlt wird dieses grossmehrheitlich vom Kanton und dem Bund.

Dass unter diesen Voraussetzungen jede finanzpolitische Zurückhaltung verloren geht, versteht sich von selbst. Wenn ich das Geld anderer Leute für andere Leute ausgeben kann, interessiert mich nicht, wie viel ich ausgebe, und mich interessiert nicht, was ich für das Geld bekomme. So Milton Friedmann.

Monistische Staatsfinanzierung

Ohne radikale Reformen bekommen wir den Staatshaushalt nicht in den Griff. Zu diesen Reformen gehört nach meiner Überzeugung der Übergang zu einer monistischen Staatsfinanzierung. Diese legt fest, dass jede Staatsaufgabe aus einer Hand zu finanzieren ist.

Der Bund bezahlt die Nationalstrassen, die Kantone bezahlen die Kantonsstrassen, die Gemeinden die Gemeindestrassen. Die Transferzahlungen des Bundes an die Kantone aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) und aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) werden gestrichen. Für jede öffentliche Aufgabe gibt es nur einen Kostenträger. Die gemischte Finanzierung von Verbundaufgaben fällt weg.

Kantone und Gemeinden können nicht länger ihre politischen Vorhaben auf Kosten des Bundeshaushalts vorantreiben. Gemeinden, die ihre Velowege vergolden wollen, stehen selbst in der Verantwortung. Im Gegenzug erhalten die unteren Staatsebenen ihre Autonomie zurück.

Ein radikaler Vorschlag, der eine umfassende Entflechtung der Aufgaben und eine neue Aufteilung der Finanzströme von Bund und Kantonen zur Folge hätte. In seinen Konsequenzen vergleichbar mit dem Übergang vom Staatenbund zum Bundesstaat.

Literatur: Weigelt, K. (2025). Die Eidgenossenschaft im 21. Jahrhundert. Eine alte Idee für eine neue Zeit, Verlag NZZ Libro

Politik Wissen

Die Zahl der Beamten oder Angestellten einer Verwaltung steht in keiner Beziehung zu der Menge der vorhandenen Arbeit. (C.N. Parkinson)

Bürokratische Strukturen und Prozesse sind gemeinsame Merkmale grosser Organisationen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft. Der Unterschied liegt in den Umständen, die dem administrativen Leerlauf ein Ende setzen.

Dies gelesen: «Die zehn grössten Städte haben mehr als doppelt grosse Verwaltungen wie die restlichen Gemeinden der Schweiz.» (Quelle: Avenir Suisse, 5.2.2025)

Das gedacht: In einem aktuellen Blogbeitrag dokumentiert Avenir Suisse die Verwaltung in den zehn grössten Schweizer Städten. Im Jahr 2022, dem letzten verfügbaren Zeitpunkt, zählten sie zusammen 36’254 Mitarbeitende. Das entspricht genau der Bevölkerung der Stadt Chur und bedeutet einen Anstieg um 13,3% gegenüber dem Jahr 2011. Im gleichen Zeitraum hat die Bevölkerung in diesen Orten lediglich um 9,7% zugenommen.

Aus St.Galler Sicht bemerkenswert: Für einmal ist man ganz vorne mit dabei. Im Vergleich zur Einwohnerzahl gehört St.Gallen zu den drei Städten mit den meisten Verwaltungsangestellten. Pro 1000 Einwohner arbeiten in der St.Galler Stadtverwaltung 25 Mitarbeitende, in Luzern sind es 16. Einsame Spitzenreiterin ist die Stadt Zürich.

Stadt-Land-Graben

Auffallend ist der Stadt-Land-Graben. Die zehn grössten Städte haben mehr als doppelt so grosse Verwaltungen wie die restlichen Gemeinden der Schweiz. Erklärt wird dieser Unterschied in der Regel mit Zentrumsleistungen, die in den Städten anfallen und von denen auch Einwohner aus der Agglomeration profitieren. more

Politik Wissen

Das Gebot der Stunde heisst Entstaatlichung

Die Bevölkerung Europas verhält sich wie reiche Erben. Man optimiert sein persönliches Wohlbefinden und konsumiert die von den Vorfahren erarbeiteten Errungenschaften. Obwohl in vielfacher Hinsicht besser unterwegs als die meisten EU-Staaten gilt dies auch für die Schweiz. Ohne die Rückbesinnung auf die wesentlichen Aspekte einer unternehmerischen Gesellschaft verlieren wir den Anschluss an die weltweite wirtschaftliche Entwicklung.

Dies gelesen: «Europa ist nur noch ein Zuschauer». (Wolodimir Selenski am WEF, Quelle: www.blick.ch)

Das gedacht: Selenski fordert ein starkes Europa. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Selenski übersieht allerdings, dass militärische Stärke nicht gratis zu haben ist. Ohne eine erfolgreiche Wirtschaft läuft nichts. Und diesbezüglich sieht es für Europa alles andere als hoffnungsvoll aus.

62 der 100 teuersten Unternehmen haben ihren Sitz in den USA. Noch einseitiger sieht es an der Spitze der Rangliste aus. Kein einziges europäisches Unternehmen schafft es unter die weltweiten Top 10. Neun der zehn wertvollsten Konzerne kommen aus den Vereinigten Staaten.

Mit drei Unternehmen ist die Schweiz ist in dieser Rangliste gut vertreten. Gleich wie Deutschland. Noch bemerkenswerter: Im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es in der Schweiz fast doppelt so viele Top 100-Unternehmen wie in den USA.

Allerdings, wie das übrige Europa verlieren auch die grossen Drei der Schweiz an relativer Bedeutung. Im Jahre 2007, vor der weltweiten Finanzkrise, hatten 46 der 100 wertvollsten Unternehmen der Welt ihren Sitz in Europa. Heute sind es noch 18. more

Politik

Die Lebenswirklichkeit macht den Unterschied

In der Schweiz werden alle grösseren Städte von einer linken Mehrheit regiert. Dies aus einem einfachen Grund. Hier befinden sich die öffentlichen Verwaltungen, die Spitäler und die höheren Bildungseinrichtungen. Die Zahl rotgrüner Wählerinnen und Wähler steigt mit der Zahl der Staatsangestellten.

Dies gelesen: «Die Bundesstadt ist zunehmend zu einer rot-grünen Parallelwelt geworden, in der man unter seinesgleichen lebt – ein staatlich umsorgtes Biotop, wo man nicht viel darauf gibt, wie das Geld erwirtschaftet wird.» (Katharina Fontana, NZZ, 25.11.2024)

Das gedacht: Amerika hat gewählt. Viele politische Beobachter reiben sich die Augen. Aus dem erwarteten und von ihnen erhofften Erfolg von Kamala Harris ist nichts geworden. Stattdessen siegte Donald Trump auf der ganzen Linie. Er holte die Mehrheit der Stimmen der Wahlleute und des Volkes. Die Republikaner gewannen den Senat und das Repräsentantenhaus. Eindeutiger geht es nicht.

Diese klaren Mehrheitsverhältnisse ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass die Vereinigten Staate ein politisch gespaltenes Land sind. 51% der Wahlberechtigten wählten Trump, 49% Harris. Ausgeprägt erkennt man diese Spaltung, wenn man die Resultate auf County-Ebene betrachtet. Das ländliche Amerika stimmte mehrheitlich für Trump. In den grossen Städten gewann Harris.

Besonders deutlich zeigte sich dies im Bundesdistrikt Washington D.C., der Hauptstadt der USA. Hier siegte die Demokratin mit 92.5% der Stimmen. Dies aus einem einfachen Grund. Gegen 30 Prozent der Beschäftigten in Washington D.C. arbeiten für die Bundesbehörden und die lokale Verwaltung. Dazu kommen alle, die als Lebenspartner und Familienmitglieder von Staatsangestellten ebenfalls am Tropf staatlicher Lohnzahlungen hängen. Sie alle vertreten die Interessen der Verwaltung und wünschen sich einen starken Staat. more

Politik Wissen

Politische Massnahmen, die aus Selbständigerwerbenden Befehlsempfänger machen, zerstören den Unternehmergeist.

Jeder staatliche Eingriff, der die Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkt, beschädigt diese in ihrem Streben nach Unabhängigkeit, nach Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Regulierung und Bürokratie sind die ganz grossen Motivations-Killer.

Dies gelesen: «Interessant ist, dass Geld und höheres Ansehen für Gründungspersonen in der Schweiz eine sehr kleine Rolle spielen. Vielmehr stehen intrinsische, persönliche Motive wie Unabhängigkeit und Durchsetzung eigener Ideen im Vordergrund.» (Quelle: Die neuen Selbständigen 2020, Forschungsbericht)

Das gedacht: Seit mehr als zwanzig Jahren untersucht die Fachhochschule Nordwestschweiz die Gründerszene der Schweiz. Verändert hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren erfreulicherweise der Frauenanteil. Dieser hat sich ziemlich genau verdoppelt. Hinter knapp einem Drittel der neugegründeten Unternehmen stehen Frauen. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Unternehmensgründer mit einem akademischen Abschluss. Angesichts der starken Zunahme an Hochschulabsolventen keine Überraschung.

Im Übrigen aber hat sich kaum etwas bewegt. Die durchschnittliche Gründerperson ist etwas mehr als vierzig Jahre alt. Die neuen Unternehmen sind klein und bleiben klein. Unterstützung kommt bei der Gründung in erster Linie von der Familie, von Bekannten und Verwandten. Vergleichbares gilt, wenn bei auftretenden Schwierigkeiten externe Unterstützung gesucht wird. Bei der Finanzierung kommen zusätzlich Banken und Risikokapitalgeber ins Spiel.

Privat statt Staat

Kaum Bedeutung kommt bei Unternehmensgründungen den öffentlichen Gemeinwesen zu. Nur bei 6% der Gründerinnen und Gründer spielen staatliche Stellen eine unterstützende Rolle. Ein noch tieferer Wert als vor 10 Jahren (2009: 8%). Auch bei auftretenden Schwierigkeiten werden öffentliche Unterstützungsangebote kaum genutzt. more